Der SV Bonames 1920

Am Sonntag, 8. Februar, ist hr4 zu Gast beim Frankfurter Verein SV Bonames 1920. Von 15 bis 17 Uhr stellen Mitglieder ihre Arbeit und ihre Ziele in „Mein Verein in hr4“ vor. hr4-Moderator Heinz Günter Heygen führt durch die Veranstaltung im Clubhaus, Harheimer Weg 42b, in Frankfurt-Bonames. Mit der Sendung nimmt der Verein am hr4-Vereinswettbewerb teil und kann den mit 5.000 Euro dotierten Preis „Verein des Jahres“ gewinnen.

Der SV Bonames wurde 1920 gegründet und hat sich rasch als angesehener Fußballverein im Norden Frankfurts etabliert. Die erste Herrenmannschaft spielte lange in der A-Klasse und sogar in der Bezirksliga. Seit vielen Jahren steht aber besonders die Jugendarbeit im Vordergrund. Bekannteste Jugendspielerin des SV Bonames dürfte die ehemalige Nationalspielerin, Weltmeisterin und Europameisterin Steffi Jones sein. Sie erhielt beim SV Bonames ihre fußballerische Ausbildung. Auch heute bietet der SV Bonames mehrere Jugendmannschaften für unterschiedliche Jahrgangsstufen an. Am Sonntag werden die Vereinsmitglieder in hr4 ausführlich von ihren Aktivitäten berichten.

Doch zuvor sollen sie eine Aufgabe lösen. Dazu haben sie zwei Tage Zeit. Diese „48-Stunden-Aufgabe“ erfährt der Verein am Freitag zwischen 15 und 15.30 Uhr live in hr4. Die Lösung wird dann während der Sendung am Sonntag präsentiert. Bestandteil der hr4-Vereinssendung ist ein Musikquiz, bei dem das Wissen der Vereinsmitglieder rund um den deutschen Schlager getestet wird. Und auch beim Büchsenwerfen kann der Verein wichtige Punkte für die hr4-Vereinsliga sammeln. Außerdem müssen die Vereinsmitglieder unter dem Motto „Hoch hinaus mit hr4“ ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen, indem sie aus Holzklötzen einen Turm bauen, dessen Höhe dann gemessen wird.

Gegen Ende der Sendung entscheiden die Punkte der gelösten Aufgaben über die Platzierung in der hr4-Vereinsliga. Im Rahmen der Reihe stellt hr4 (im Raum Frankfurt auf UKW 94,4 MHz) jeden Sonntag hessische Vereine live vor. Interessenten können sich unter dem Stichwort „Mein Verein in hr4“ an den Hessischen Rundfunk, 34114 Kassel, wenden oder sich im Internet unter www.hr4.de bewerben.

Keine Kosten für Buchungen

Bei privaten Girokonten dürfen Banken keine Buchungsposten berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt mit Urteil vom 27. Januar 2015 (XI ZR 174/13) entschieden. Betroffen sind alle Konten von Privatkunden, bei denen neben einer laufenden Grundgebühr eine Pauschale pro vorgenommener Buchung in Rechnung gestellt wird.

„Für die Kunden bedeutet dies, dass sie alle seit dem 1. Januar 2012 gezahlten Kosten für Buchungsposten von ihrer Bank zurückfordern können“, sagt Hjördis Christiansen, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Hintergrund ist, dass das Kreditinstitut nach den gesetzlichen Regelungen (§ 675y BGB) nur dann Geld vom Kunden nehmen darf, wenn dieser den Auftrag für die Buchung erteilt hat. Für Fehlbuchungen darf der Kunde nicht mit Kosten belastet werden. Wenn im Preisverzeichnis also pauschal nur ein Preis pro Buchungsvorgang berechnet wird, ohne zwischen fehlerhafter und regulärer Buchung zu unterscheiden, kann man davon ausgehen, dass auch Buchungen in Rechnung gestellt werden, die unentgeltlich sein müssten. Das hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung jetzt untersagt.

Ein Musterbrief zur Rückforderung der Gebühren und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...