Änderung: Internet und Kommunikation

Ab dem 13. Juni 2014 gelten EU-weit etliche neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Sie betreffen den Widerruf, die Widerrufserklärung, die Rücksendefrist, die Erstattung des Kaufpreises sowie die Versandkosten. Gut zwei Wochen später können sich Mobiltelefonierer, die im EU-Ausland unterwegs sind, über niedrigere Minutenpreise für Telefonate und geringere Kosten für den Versand von SMS freuen. Die Post erhöht das Porto für Briefe, Päckchen und Pakete.

EU-einheitlicher Widerruf beim Online-Kauf

Wer im Internet bestellt – egal ob Bücher, Schuhe, Smartphones oder Elektrogeräte –, der kann ab 13. Juni 2014 auf EU-weit einheitliche Widerrufsregelungen bauen: Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Der Widerruf muss ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden.

Die deutsche 40-Euro-Klausel, wonach der Händler die Retoure-Kosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Der Onlineshop-Betreiber kann dem Kunden dann die Rücksendekosten bei einem Widerruf aufs Auge drücken, wenn er diesen darüber informiert.

Das Recht zum Widerruf haben ab Mitte Juni auch Verbraucher, die im Fernabsatz – also online oder am Telefon – einen Gas- oder Stromliefervertrag abschließen. Bisher haben die Anbieter die Möglichkeit zum Widerruf nicht immer eingeräumt.

Grundlage für die Änderungen ist die neue Verbraucherrechte-Richtlinie, die die EU-Mitgliedstaaten bis zum 13. Juni 2014 in nationales Recht umgesetzt haben müssen. Das neue Recht gilt erst für Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Vorherige Bestellungen fallen unter die jetzigen Bestimmungen.

14-tägiges Widerrufsrecht

Die Frist für einen Widerruf beträgt in allen Mitgliedstaaten erstmals einheitlich 14 Tage nach Erhalt der Ware. Sie beginnt mit Vertragsschluss (zum Beispiel bei Downloadprodukten oder Dienstleistungsverträgen) oder sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat. Weitere Voraussetzung für den Fristbeginn ist, dass der Händler den Kunden über sein Widerrufsrecht informiert, zum Beispiel indem er ihm eine Muster-Widerrufsbelehrung per Mail, Fax oder Brief übersendet.

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist (die Frist läuft dann 12 Monate und 14 Tage). Während das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung bislang „unendlich“ galt, deckelt die neue Regelung das Verbraucherrecht nun für diesen Zeitraum.

Kein Widerrufsrecht hat der Kunde in Zukunft bei versiegelten Gesundheits- oder Hygieneartikeln, die er schon geöffnet hat.

Widerrufserklärung

Ihren Widerruf müssen Kunden ab dem 14. Juni ausdrücklich gegenüber dem Händler erklären – entweder mit Hilfe des Muster-Widerspruchsformulars oder durch eine entsprechende Erklärung per Post, E-Mail oder Telefax. Während bislang die kommentarlose Rücksendung als Widerruf galt, ist dies nun nicht mehr möglich: Der Kunde muss ab 13. Juni seinen Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig kundtun. Den Eingang des Widerrufs muss das Unternehmen unverzüglich bestätigen.

Rücksendefrist

Die Ware muss der Kunde spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf an den Händler zurückschicken.

Erstattung des Kaufpreises

Der Verkäufer muss den Kaufpreis ab 13. Juni 2014 spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen. Ab dem Stichtag hat er nur noch das Recht, das Geld solange zurückzuhalten, bis er die Ware wieder bekommen oder der Kunde deren Rücksendung nachgewiesen hat.

Versandkosten

Beim Widerruf hat der Händler die Kosten für die Lieferung (Hinsendekosten) zu tragen. Die Kosten der Rücksendung muss der Kunde übernehmen – vorausgesetzt, der Online-Anbieter hat vorab darüber informiert, dass Rücksendekosten beim Widerruf fällig werden.

Kundenhotline

Händler sind weiterhin nicht verpflichtet, eine Kundenhotline anzubieten, über die Kunden die Firma nach einem abgeschlossenen Vertrag erreichen können. Wenn sie es aber tun, dann dürfen nach dem Gesetz für den Anrufer lediglich die reinen Telefongebühren anfallen. Damit sind für diese Telefonate teure Premium-Vorwahlen (0900/0180) ausgeschlossen.

Voreinstellungen im Warenkorb

Zu den Unsitten mancher Unternehmen zählt, dass sie zusätzliche Angebote wie Transportversicherungen oder Garantieverlängerungen automatisch in den Warenkorb legen. Wer als Kunde nicht genau hinschaut, zahlt für ein Produkt, das er gar nicht haben wollte. Deshalb sind diese Voreinstellungen künftig verboten. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.

Günstigere Preise für die Handynutzung im Ausland

Am 1. Juli 2014 sinken aufgrund einer EU-Verordnung wieder die Preise für Telefonate und Internetnutzung im EU-Ausland (Roaming). Dann gilt, dass dem Verbraucher für Anrufe in die Heimat höchstens 23 Cent pro Minute in Rechnung gestellt werden können. Wird man im Ausland angerufen, werden 6 Cent pro Minute fällig. Das Versenden einer SMS kostet noch 7 Cent pro Minute, und ein Megabyte Datenvolumen bei der Nutzung des Internets schlägt höchstens noch mit 24 Cent zu Buche.

Telefonanbieter müssen ihren Kunden ab dem Stichtag darüber hinaus ermöglichen, auf Reisen auch auf andere Gesellschaften zurückgreifen zu können. Ein Wechsel des Roaminganbieters muss dann jederzeit kostenfrei und unter Beibehaltung der Rufnummer möglich sein.

Post schlägt beim Porto auf

Zum Jahreswechsel werden Briefeschreiber tiefer ins Portemonnaie greifen müssen: Den Standardbrief bis 20 Gramm trägt der Postbote dann für 60 Cent (bisher 58 Cent) in die Briefkästen. Bei Einschreiben zieht das Porto von 2,05 Euro auf 2,15 Euro an. Das Einwurfeinschreiben geht ab 1. Januar 2014 für 1,80 Euro (bisher 1,60 Euro) auf die Reise.

Der Preis für Päckchen (in der Filiale) bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm bleibt unverändert bei 4,10 Euro. Alle anderen Päckchen und Pakete kosten jeweils 9 Cent mehr als bisher (zum Beispiel Päckchen bis 10 Kilogramm statt 6,90 nun 6,99 Euro).

Vorhandene Briefmarken können noch bis zum 31. Dezember 2013 aufgebraucht werden. Wer ab 1. Januar 2014 dann noch den alten Wert auf einen Brief klebt, riskiert, dass er die Sendung zurückbekommt oder dass der Empfänger ein Nachentgelt zahlen muss. In der Praxis haben aber schon bei der Umstellung des Portos auf 58 Cent Anfang dieses Jahres viele Briefträger in einer Übergangsphase auf das Nachporto verzichtet.

Ab dem 5. Dezember will die Post Ergänzungsmarken zu 2 Cent und Marken zu 60 Cent in ihren Filialen und im Internet anbieten. Für Privatkunden der Post gibt es somit 2014 eine Neuauflage des umständlichen Beklebens von Briefen, wenn zu Hause noch alte Bestände lagern: alte 55-Cent-Marken mit alten Drei-Cent-Marken und zusätzlich mit neuen Zwei-Cent-Marken kombinieren – solange bis der Vorrat aufgebraucht ist.

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