Das Europäische Parlament ist gestern von der Forderung abgerückt, als Zugangsvoraussetzung für die Krankenpflege eine mindestens zwölfjährige Schulzeit vorzuschreiben – das sogenannte Pflegeabitur ist somit vom Tisch. Stattdessen wurde ein Kompromiss gefunden: Nun müssen angehende Krankenpfleger entweder eine zehnjährige Schulbildung mit anschließendem Besuch der Berufsfachschule oder eine zwölfjährige allgemeinbildende Schulbildung, die den Besuch einer Universität ermöglicht, vorweisen. Damit bleibt auch der Zugang zur Altenpflegeausbildung weiterhin für Interessenten mit zehnjähriger Schulbildung gesichert.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) befürwortet diese Entscheidung: „Das Pflegeabi hätte zu einer Verschärfung des Fachkräftemangels geführt. Denn angesichts der geplanten Zusammenlegung von Alten- und Krankenpflege hätten quasi nur noch Abiturienten Altenpfleger werden können“, erläutert bpa-Präsident Bernd Meurer.
Meurer hatte in der Vergangenheit stets vor der Einführung einer Schulzeit von mindestens zwölf Jahren als Zugangsvoraussetzung zu Pflegeausbildungen gewarnt und angemerkt, über 80 Prozent der Jugendlichen, die den Beruf Altenpflege erlernen, könnten das künftig nicht mehr tun, weil sie nur über einen Real- oder Hauptschulabschluss verfügen. „Wir freuen uns sehr, dass durch die Kompromisslösung engagierte junge Menschen weiterhin einen zukunftsträchtigen Beruf erlernen können“, so Meurer.
Die neue Richtlinie muss nach dem Inkrafttreten von jedem der 28 EU-Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
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