Nach langen Verhandlungen sieht es so aus, dass Anfang 2014 in NRW die ambulante Pflege nicht mehr nur wie bisher nach sogenannten Leistungskomplexen abgerechnet wird. Pflegebedürftige und deren Angehörige können nun wählen, ob sie stattdessen die Abrechnung nach tatsächlich verbrauchter Zeit wünschen. Damit werden die Vorgaben aus der Pflegereform 2012/2013 in die Praxis umgesetzt. Die Sache hat aber einen Haken: Durch das neue System der Zeitabrechnung werden auch die Leistungskomplexe teurer. Daher sollte jeder genau ausrechnen, welche Abrechnungsart für ihn günstiger ist.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW