Jetzt beginnt die Rübenernte! Lastwagen und Treckergespanne fahren mit ihrer „süßen Fracht“ über das Land. Daher müssen Autofahrer besonders auf Land- und Kreisstraßen vermehrt mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen und auch mit Fahrbahnverschmutzungen rechnen.
Gerade im Bereich von Zuckerfabriken ist Vorsicht geboten. Dazu gibt der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt Tipps für Autofahrer, die auf „Rübenstrecken“ unterwegs sind:
- Erhöhen Sie die Wachsamkeit! Rübenroder ragen meist weit in den Fahrstreifen des Gegenverkehrs hinein und sind nicht immer ausreichend gekennzeichnet. Außerdem haben die breiten Erntemaschinen beim Abbiegen einen größeren Radius, was viele Autofahrer unterschätzen.
- Rüben und Ackerschmutz können überall auf der Fahrbahn liegen oder direkt vom Lkw fallen. Unbedingt Abstand halten, um rechtzeitig reagieren und ausweichen zu können.
- Erdklumpen können sich bei Feuchtigkeit zu einem gefährlichen Schmierfilm verbinden. 10-20 km/h weniger Geschwindigkeit können bei einer Vollbremsung entscheidend sein.
- Besonders bei Dunkelheit und Nebel vorausschauend fahren und stets bremsbereit sein. Rübentransporter fahren auch nachts!
- Mehr Fahrzeit einplanen und die Nerven schonen, auch die Rübenernte hat ein Ende.
- Nur absolut sichere Überholvorgänge wagen! Keinesfalls von Dränglern provozieren lassen. Nur als erstes Fahrzeug hinter den Transportern überholen. Wer vom Ende der Schlange ansetzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch das Leben Unbeteiligter. Auch in der Gegenrichtung können zeitgleich Rübenfahrzeuge überholt werden, dann könnte die Überholstrecke plötzlich nicht mehr ausreichen.
Aber nicht nur Autofahrer sind aufgefordert, sich auf die landwirtschaftlichen Fahrzeuge ein-zustellen, auch die Fahrer der Rübentransporter stehen in der Verantwortung. Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. appelliert an die Landwirte, ihrer Verantwortung Rechnung zu tragen und die benutzten Fahrbahnen im Nachhinein mit einem Kehrgerät zu säubern. Außerdem sollten sie alle gesetzlich vorgeschrieben Beleuchtungseinrichtungen ihrer Fahrzeuge regelmäßig überprüfen und reinigen. Außerdem gilt nach § 5, Absatz 6 der StVO: „Der Führer eines langsameren Fahrzeuges muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.“
Praktisch sind die Rübentransporter sogar verpflichtet, rechts heran zu fahren, wenn sich hinter ihnen bei dichtem Verkehr eine lange Schlange gebildet hat. Doch hilft es nicht, als Führer eines schnelleren Fahrzeuges auf sein Recht zu pochen, partnerschaftliches Verhalten von beiden Seiten ist gefragt.