Bezahlbare Mieten
Union und SPD haben sich auf neue Schutzregeln für Mieter geeinigt. Die sogenannte Mietpreisbremse ist Teil des Koalitionsvertrags. Danach sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, zunächst für fünf Jahre Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen – das sind vor allem besonders begehrte Stadtviertel. Dort darf ein Eigentümer bei einer Wiedervermietung maximal einen Mietpreis verlangen, der zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Lag die bisherige Miete schon über dieser Marke, muss sie nicht gesenkt werden. Die Zehn-Prozent-Grenze gilt nicht für Erstvermietungen in Neubauten und nicht nach einer umfassenden Modernisierung.
Es bleibt bei der Regelung, wonach in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen darf. In allen übrigen Gebieten sind 20 Prozent Erhöhung in drei Jahren erlaubt.
Wird ein Haus modernisiert, sollen Vermieter die Kosten nur noch zu zehn statt wie bisher zu elf Prozent auf die Miete umlegen können – und auch nur so lange, bis sie das ausgegebene Geld wieder hereingeholt haben.
Makler: Wer bestellt, der bezahlt
In Zukunft soll das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ gelten. Damit wäre es vorbei mit der Praxis, dass in der Regel der wohnungssuchende Mieter zahlt. Außerdem soll es künftig auch
Quelle: Verbraucherzentrale NRW