Um das Patentgeschehen zu beobachten und die Auswirkungen auf die deutsche Landwirtschaft zu bewerten, läuft seit 2012 das Biopatent-Monitoring der Bundesregierung. Karin Riemer vom Bundessortenamt und Sebastian Winkel von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) haben die ersten vorliegenden Zahlen aus dem zweiten Halbjahr 2012 auf der Tagung zu Biopatenten und Landwirtschaft vorgestellt. 176 für die Landwirtschaft relevante Biopatente wurden beantragt, 82 Patente erteilt. Es werden etwa viermal so viele Patente auf Nutzpflanzen wie auf Nutztiere beantragt. Die Hälfte der Patentanträge zu Nutzpflanzen kommt aus der Biotechnologie.
Pflanzensorten und Tierrassen dürfen nicht patentiert werden. Ein Verfahren, das nicht sorten- oder rassespezifisch ist, kann aber genehmigt werden, erläuterte Heli Pihlajamaa, Direktorin für Patentrecht vom Europäischen Patentamt. Ein Patent darf nicht auf gefundenen Merkmalen, sondern muss auf einer technischen Erfindung beruhen. Aber: Einem Patent für eine Düse für das Spermasexing in den USA wurde der gesamte biologische Vorgang zugeteilt und das niederländische Teff-Patent bezieht sich nicht nur auf das äthiopische Getreide, sondern auch gleich auf das Mehl.
Das Patentmonitoring hat die Problemfelder für die Erteilung eines Erfinderschutzes aufgezeigt. Nach Claudia Fricke von der Hochschule Darmstadt sind das unter anderem Mängel bei Qualität und Reichwerte des Patentantrages, unklar abgegrenzte Patentierbarkeiten und fehlende Äquivalenz bei Nutztieren.
Das Labyrinth des Patentdschungels und der mögliche Entzug genetischer Ressourcen durch deren Monopolisierung sind isoliert kaum zu lösen. Udo Hemmerling vom Deutschen Bauernverband forderte eine Neujustierung des europäischen Patentwesens. Der Sortenschutz als praktikable Lösung zwischen Erfinderschutz und Anwenderpraxis sollte gestärkt werden.