Menschen ohne Krankenversicherung, die sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, können mit einem Erlass ihrer Beitragsschulden rechnen. Betroffene sollten schnell handeln, denn ab 1. Januar 2014 werden Schulden nur noch ermäßigt und Beiträge wieder rückwirkend fällig, rät die Verbraucherzentrale Hamburg.
„Wer nicht für den Krankheitsfall abgesichert ist, sollte die wenigen Tage des Jahres unbedingt nutzen und eine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse beantragen, bei der er zuletzt versichert waren“, sagt Christoph Kranich, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. „Von der Regelung profitiert, wer für die Zeit der Nichtversicherung keine Leistungen in Anspruch nimmt und mindestens drei Monate lang Beitragsschulden angehäuft hat.“
Positive Auswirkungen hat das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ auch auf Privatversicherte: Wer sich bis Ende Dezember 2013 an seine vormalige Versicherung wendet, muss keinen Prämienzuschlag zahlen und bekommt noch nicht ausgeglichene Prämienzuschläge aus Zeiten der Nichtversicherung erlassen.
Obwohl es seit fast sieben Jahren eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland gibt, haben noch immer viele Menschen keine Absicherung im Krankheitsfall. Der Grund: Die Versicherungspflicht bedeutete, dass Beiträge rückwirkend gezahlt werden mussten. Zusätzlich wurden hohe Säumniszuschläge verlangt. Für viele Menschen bot der wachsende Schuldenberg immer weniger Anreiz, sich zu versichern.