Ärzte dürfen für den Nachweis von Vorsorgemaßnahmen keine Gebühr nehmen – so ist es seit Anfang Oktober 2013 geregelt. Doch das scheint nicht in allen Praxen bekannt zu sein.
Bei vielen Krankenkassen erhalten Versicherte eine Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Geldprämien und Sachleistungen winken für Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen. Nachgewiesen werden diese bei der Kasse durch Stempel und Unterschrift des Arztes in einem Bonusheft. Dafür darf er seit dem 1. Oktober 2013 keine Gebühr mehr verlangen. Darauf hatten sich Krankenkassen und Ärzteschaft in einer Änderung des so genannten Bundesmantelvertrags der Ärzte geeinigt. Aber nicht alle Praxen wenden die neue Regelung an. Wie in der Vergangenheit berechnen sie ein Entgelt von bis zu fünf Euro.
„Wir haben immer wieder Rückfragen von Patienten, ob und wann sie eine Gebühr zahlen müssen“, sagt Wiebke Cornelius von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Patientin Elke P. etwa sollte für einen Bonus-Stempel 2,33 Euro entrichten. Die 43-Jährige hatte die Vorsorgeuntersuchung „Check-up 35“ machen lassen, für die ihre Kasse alle zwei Jahre eine Prämie gewährt. „Eine Stempelgebühr darf der Arzt hierfür nicht nehmen, denn die Untersuchung ist Teil der vertragsärztlichen Leistung und diese wird von der Krankenkasse bereits bezahlt“, erklärt Cornelius. Das Gleiche gelte bei Stempeln für Schutzimpfungen, Schwangerschafts- oder Krebsvorsorge, jährliche Kontrollen beim Zahnarzt sowie die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen.
Neben diesen Vorsorgemaßnahmen unterstützen die Krankenkassen private Aktivitäten zur Gesundheitsförderung – von der Teilnahme an Sportangeboten und Ernährungskursen bis hin zu Entspannungsübungen und Rauchentwöhnung. Auch hierfür gibt es bei vielen Kassen Prämien. Cornelius: „Die Bestätigung im Bonusheft holt man sich dann beim Anbieter, mitunter also direkt bei der Krankenkasse.“
UPD-Tipp: Versicherte sollten sich Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt direkt im Anschluss bestätigen lassen. Wer den Stempel vergisst, kann ihn innerhalb des laufenden Quartals kostenfrei nachholen und sich dabei auf Paragraf 36 Absatz 7 des Bundesmantelvertrags der Ärzte berufen. Nach Ende des Quartals geht das nicht mehr. Weitere Fragen beantwortet die UPD kostenfrei am Telefon (Deutsch: 0800 0 11 77 – 22, Türkisch: – 23, Russisch: – 24) und in 21 Beratungsstellen bundesweit.
Stand: 28.11.2013