Kategorie-Archiv: Auto

An Halloween nicht kostümiert ans Steuer setzen!

Halloween wird mittlerweile vielerorts auch in Deutschland gefeiert. Nicht nur Kinder, auch Erwachsene haben Spaß daran, als Hexe, Zombie oder Skelett verkleidet die Halloween-Nacht zu verbringen. Es ist jedoch nicht unproblematisch, wenn man sich derart verkleidet und vielleicht sogar mit Gesichtsmaske ausgerüstet ans Steuer setzt.

Durch die Verkleidung darf die Sicherheit beim Autofahren nicht gefährdet sein. Gerade die Sicht und das Gehör dürfen auf keinen Fall durch die Maskerade beeinträchtigt sein. Wer derart verkleidet dennoch als Fahrer am Lenkrad sitzt, der kann von der Polizei zur Kasse gebeten werden. Kommt es allerdings aufgrund der Maskierung zu einem Unfall, so sind die Konsequenzen schwerwiegender. Wegen grober Fahrlässigkeit droht der Verlust des Kaskoschutzes der Versicherung.

Besonders auf kostümierte Kinder achten!

Autofahrer sollten noch mehr als sonst im Straßenverkehr auf Kinder achten. Viele der kleinen Halloween-Geister sind durch die Kostüme und die aufregende Jagd nach „Süßem“ in der Nachbarschaft weniger aufmerksam und vorsichtig beim Überqueren der Straße. Dazu kommt, dass es bereits am Nachmittag dunkel wird.

Ohne Alkohol ans Steuer!

Auch jetzt gilt natürlich: Ohne Alkohol ans Steuer, um andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst nicht zu gefährden. Darüber hinaus drohen strenge Strafen bei Trunkenheitsfahrten: Schon 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer werden mit einem Bußgeld von 500 Euro, vier Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet.

Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. rät:

Unbedingt auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umsteigen, wenn man Halloween kostümiert und mit Alkohol feiern will. Und am „Tag danach“ nicht vergessen: Der Mensch baut pro Stunde im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. Also zunächst vollständig ausnüchtern und erst dann wieder ans Steuer setzen.

Gebrauchtwagenkauf: Auf alle Kfz-Dokumente achten

Egal, ob beim Händler oder privat: „Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollte der Käufer darauf achten, dass alle Kfz-Dokumente mit übergeben werden“, sagt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Dazu gehört neben der Zulassungsbescheinigung Teil I und II beziehungsweise dem Fahrzeugschein und -brief auch unbedingt der letzte Prüfbericht von Haupt- und Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist. Dieser muss dem Straßenverkehrsamt bei der Neuanmeldung vorgelegt werden. Hinzu kommt bei Pkws ab Baujahr 1997 das sogenannte COC-Papier (Certificate of Conformity). Diese Übereinstimmungserklärung besagt, dass das Auto ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Land zugelassen werden kann.

Rechnungen für Gewährleistung wichtig

Das Serviceheft gibt Aufschluss über korrekt durchgeführte Wartungsarbeiten. Wichtig sind auch Reparaturrechnungen, denn dann besteht gegenüber der Werkstatt ein Gewährleistungsanspruch von zwölf Monaten. Indikatoren für eine hohe Laufleistung können ein abgegriffenes Lenkrad, verschlissene Pedale, durchgesessene Sitze und starke Gebrauchsspuren am Lack sein. „Wer an den Angaben des Verkäufers zweifelt, sollte die Finger von dem Fahrzeug lassen“, empfiehlt der TÜV Rheinland-Fachmann und ergänzt: „Der Markt bietet jede Menge Alternativen.“

Gebrauchtwagencheck bei TÜV Rheinland

Hilfe beim Gebrauchtwagenkauf bieten alle Prüfstellen von TÜV Rheinland. Bei der Bewertung inklusive Hauptuntersuchung nehmen die unabhängigen Sachverständigen den Wagen genau unter die Lupe, machen eine Probefahrt und kontrollieren alle technischen Funktionen. Außerdem spüren sie verdeckte Unfallschäden auf und erfassen die Sonderausstattung des Autos. In Kombination mit der HU kostet der Check 49 Euro zusätzlich. Eine gute Informationsquelle über die Schwachstellen und Stärken von 222 Modellen bietet auch der aktuelle TÜV Report von „Auto Bild“. Der Ratgeber enthält zudem einen Musterkaufvertrag und ist im Handel und an allen TÜV Rheinland-Prüfstellen zum Preis von 4,50 Euro erhältlich.

Nachts wird an deutschen Tankstellen abkassiert

Autofahrer, die in den frühen Morgenstunden in Deutschland zum Tanken fahren, zahlen überhöhte Kraftstoffpreise. Wie eine aktuelle Auswertung aller Kraftstoffpreise zwischen Montag  (21. Oktober, null Uhr) und Freitag (25. Oktober, zehn Uhr) zeigt, war Super E10 mit einem Durchschnittspreis von 1,571 Euro je Liter Montag um 3.50 Uhr am teuersten. Eine Stunde später, um 4.50 Uhr, hatte auch der Dieselpreis mit 1,471 Euro seinen Höchststand im bisherigen Wochenverlauf erreicht.

Am günstigsten waren die Kraftstoffe am Donnerstag (24. Oktober) um 18.50 Uhr. Ein Liter Super E10 kostete zu diesem Zeitpunkt 1,474 Euro, das sind 9,7 Cent weniger als am frühen Montagmorgen. Der Dieselpreis lag bei 1,364 Euro und war damit um 10,7 Cent niedriger.

Die aktuelle ADAC Untersuchung belegt die massiven Preisdifferenzen und Sparmöglichkeiten, die sich regelmäßig im Tagesverlauf ergeben. Einer der Gründe für die nächtliche „Preisexplosion“: Freie Tankstellen haben meist nur tagsüber geöffnet. Das wird von den ohnehin teureren Markenstationen mit Preisaufschlägen ausgenutzt. Wer etwa aus beruflichen Gründen dennoch nachts tanken muss, ist im Nachteil. Der Rat des ADAC an Autofahrer, die nicht auf bestimmte Tageszeiten festgelegt sind: Preise vergleichen und eher spät nachmittags oder abends tanken als nachts. Ständig aktuelle Preisinformationen von den Tankstellen findet man unter www.adac.de/tanken sowie über die für iOS- und Android-Betriebssysteme entwickelte App „ADAC Spritpreise“.

Autokindersitze: 5 von 16 Modellen sind „Mangelhaft“

Mal krachen sie mit 64 km/h frontal gegen ein Hindernis, mal müssen sie einen Seitenaufprall mit Tempo 50 überstehen. Die Stiftung Warentest hat zusammen mit dem ADAC 16 Autokindersitze getestet. Sieben schützen ihre Insassen bei Unfällen „sehr gut“ und „gut“ und sind auch in punkto Schadstoffe in Ordnung. Fünf Modelle fielen im Test durch. Veröffentlicht sind die Ergebnisse in der November-Ausgabe der Zeitschrift test.

Die Babyschale Nania Baby Ride und die baugleiche Osann Baby Ride schützen ihre kleinen Insassen bei einem Seitenaufprall nicht. Die Stiftung Warentest bewertet sie mit „Mangelhaft“. Das rückwärts befestigte Modell Axkid Kidzofix fällt beim Frontalaufprall durch. Es reißt sich aus seiner Isofixverbindung und fliegt durch das Fahrzeug. Zudem enthält der Bezugsstoff höhere Mengen des Weichmachers DEHP, der in Spielzeug seit Jahren verboten ist. Für die Tester ist er deshalb ein „mangelhafter“ Sitz.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in höherer Konzentration wurden beim Römer Max-Fix in den Pads der Hosenträgergurte gefunden. Kinder könnten daran lutschen, Deshalb lautet auch für diesen Sitz das Urteil „Mangelhaft“. Im Test „sehr gut“ abgeschnitten hat der Cybex Juno 2-Fix. „Gut“ waren u.a. die Sitze Casualplay Q-Retraktor Fix, Römer Kidfix Sict und Recaro Monza Nova 2.

Der ausführliche Test erscheint in der November-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 25.10.2013 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/kindersitze abrufbar.

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