Kategorie-Archiv: Auto

Gebrauchtwagengarantie: Reparatur ganz ohne Inspektion

Gebrauchtwagenkäufer mit Garantie mit uneingeschränkter Inspektionspflicht können sich freuen: Sie haben Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten – egal, ob sie zur Inspektion waren oder nicht. Das ist die Folge eines aktuellen BGH-Urteils. Dieses allerdings wird von zahlreichen verschiedenen Medien ganz anders und irreführend dargestellt. test.de bringt Licht ins Dunkel.

Beim Neuwagenkauf ist oft eine kostenlose Herstellergarantie inklusive. Beim Gebrauchtwagenkauf nicht. Stattdessen sind kostenpflichtige Garantieversicherungen im Angebot. Doch als ein Kunde, der einen Gebrauchten mit einem Jahr Garantie gekauft hatte, acht Monate nach dem Kauf mit einem Motorschaden liegen blieb, verweigerte die Versicherung die Zahlung. Er sei nicht zu den vorgeschriebenen Inspektionen in der Vertragswerkstatt gewesen, begründete sie die Entscheidung. Sie muss aber, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Die Argumente der CG-Car Garantie Versicherung, der Kunde hätte den Wagen wie vom Hersteller empfohlen bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt inspizieren lassen müssen, wies der BGH zurück.

Denn, so die Begründung: Bei einer kostenpflichtigen Garantie müssen die Bedingungen fair sein. Das ist die Pflicht zu Inspektionen aber nur, wenn es um Schäden geht, die tatsächlich auf unzureichender Wartung beruhen. Die Klausel ist daher unwirksam, und die Versicherung muss zahlen. Viele Medienberichte über dieses Urteil führen in die Irre. Ob Inspektionen bei Vertrags- oder freien Werkstätten vorgenommen werden, spielt erst eine Rolle, wenn die Garantieanbieter ihre Bedingungen ändern. Vorerst können Gebrauchtwagenkäufer mit Garantie mit uneingeschränkter Inspektionspflicht Garantiereparaturen auch verlangen, wenn sie gar nicht zur Inspektion waren. Es ist allerdings anzunehmen, dass die Versicherer bald ihre Bedingungen ändern. Dann kann tatsächlich Thema werden, ob sie Inspektionen in Vertragswerkstätten vorschreiben dürfen oder ob sie auch die preiswerte Arbeit der freien Werkstätten akzeptieren müssen.

Der ausführliche Artikel „Gebrauchtwagengarantie“ ist unter www.test.de/gebrauchtwagengarantie abrufbar.

Ausbau staubelasteter Strecken darf nicht zu kurz kommen

Die Empfehlungen der Bodewig-Kommission, wie das deutsche Straßennetz finanziert, erhalten und ausgebaut werden kann, sind nach Ansicht des ADAC eine wegweisende Grundlage für die Verkehrspolitik der neuen Bundesregierung. „Die Kommission hat deutlich gemacht, dass unsere Straßen wichtiges Volksvermögen darstellen und ohne erhebliche zusätzliche Investitionen immer größeren Schaden nehmen“, sagt ADAC Präsident Peter Meyer. „Dass die zusätzlichen Mittel dabei aus bestehenden Steuerabgaben aufgebracht werden sollen, ist die notwendige Anerkennung dessen, dass die Autofahrer drei Mal so viel an Steuern und Abgaben bezahlen als für die Straßen investiert wird. Jetzt ist die Politik gefordert, diese Empfehlungen umzusetzen“, so Meyer. Nur so besteht aus ADAC Sicht die Chance, den Investitionsstau bei der Straßeninfrastruktur zu beseitigen.

Der ADAC begrüßt zudem die Forderung der Experten-Kommission, dass die zusätzlichen Investitionsmittel zuverlässig, in ausreichender Höhe und zweckgebunden über mehrere Jahre hinweg zur Verfügung gestellt werden müssen. Die neue Bundesregierung sollte das von der Kommission vorgeschlagene Vorgehen in mehreren Schritten beherzigen und die Zweckbindung der Mittel absichern. Dies, so Meyer, garantiere endlich die dringend notwendige Unabhängigkeit von den Unwägbarkeiten der jährlichen Haushaltsplanungen. Positiv ist auch, dass nicht nur Bundes-, sondern auch Landes- und Gemeindestraßen sowie alle Verkehrsträger wie Straße, Schiene und Wasserstraße in den Empfehlungen berücksichtigt werden. Dies erhöht laut ADAC die Chance auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens bei den anstehenden verkehrspolitischen Entscheidungen.

Bedauerlich ist, dass der Ausbaubedarf chronisch überlasteter Strecken nicht im Abschlussbericht erwähnt wird. Aus Sicht des ADAC ist die Engpassbeseitigung – neben Erhalt und Neubau – eine zwingend notwendige Maßnahme und steht als nächstes auf der Tagesordnung bei der Zukunftssicherung des Straßennetzes.

Marode Straßen – Verkehrsminister streiten über Sanierung

Marode Straßen – Verkehrsminister streiten über Sanierung: Woher nehmen wenn nicht stehlen. Die Verkehersminister der Länder wollen mehr Geld zur Sanierung maroder Straßen und Brücken. Klar ist: Das wird teuer. Rund 40 Milliarden wären in den nächsten 15 Jahren zusätzlich nötig.

Kinder werden zu oft zur Schule chauffiert

Dass aus gut gemeinten Absichten vieler Eltern oftmals unkalkulierbare Sicherheitsrisiken für Schulkinder entstehen, zeigt jetzt eine wissenschaftliche Studie der Bergischen Universität Wuppertal im Auftrag des ADAC. Laut Statistischem Bundesamt kamen allein im vergangenen Jahr 10 363 Kinder unter 15 Jahren im Auto ihrer Eltern zu Schaden – deutlich mehr als Kinder, die zu Fuß unterwegs waren. Die Studie zeigt, wie die konkrete Gefährdungssituation vor Grundschulen aussieht: Hier riskierten in vielen Fällen Eltern durch regelwidriges Anhalten oder riskante Wendemanöver die Sicherheit anderer Schulkinder und Verkehrsteilnehmer massiv. Die „Elterntaxi“-Studie beklagt zudem als weiteren negativen Nebeneffekt, dass durch regelmäßige Hol- und Bringdienste die selbständige Mobilität von Schulkindern immer mehr verloren geht.

Broschüre Elterntaxi 2013Im Rahmen der Untersuchung wurden Schüler, Lehrer und Eltern an rund 750 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen befragt. Klares Fazit: Je weniger „Elterntaxis“ vor Schulen halt machen, desto weniger werden die Kinder gefährdet. Der ADAC appelliert daher an alle Eltern, ihre Kinder auf einem sicheren Schulweg so oft wie möglich zu Fuß zur Schule gehen zu lassen. Ferner spricht sich der ADAC auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Einrichtung sogenannter „Elterntaxi“-Haltestellen aus. Hier können Schüler gefahrlos ein- und aussteigen. Diese speziell ausgewiesenen Hol- und Bringzonen sollten etwa 250 Meter vom Schuleingang entfernt liegen und so den Verkehr unmittelbar vor der Schule entzerren. Der verbleibende Schulweg sollte sicher, frei von Sichthindernissen, ausreichend beleuchtet sowie im Winter geräumt sein. Den Eltern empfiehlt der Club, ihre Kinder stets an derjenigen Gehwegseite aussteigen zu lassen, an der die Schule liegt.

Weitere Informationen und Empfehlungen sind im ADAC Leitfaden „Hol- und Bringverkehr an Grundschulen“ nachzulesen. Die Broschüre kann mit Angabe der Artikelnummer 2830103 direkt beim ADAC e.V. bezogen werden (verkehr.team@adac.de). Die Schutzgebühr beträgt 5,00 Euro.

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