Kategorie-Archiv: Auto

Der Irrsinn in der Kfz-Versicherung

Die Jagd auf die günstigste Kfz-Versicherung hat begonnen, denn die meisten Kfz-Versicherungsverträge sind zum Ende des Kalenderjahres kündbar – mit einer Frist von einem Monat. Verbraucher, die ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, sollten jetzt Ausschau nach den günstigsten Kfz-Versicherungen mit den besten Versicherungsbedingungen halten. Doch viele Verbraucher denken beim Wechsel nur an eine mögliche Beitragsersparnis. „Das kann gefährlich werden, im Schadensfall kann der Verbraucher das Nachsehen haben“, mahnt Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Denn nur wenn das Kleingedruckte in den Bedingungen auch den Schadensfall umfasst, zahlt der Versicherer. „Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, die erweiterte Wildschadenklausel sowie die 100 Mio. Euro Deckung in der Haftpflichtversicherung gehören daher in jedes Bedingungswerk.“

Viele Versicherungsnehmer blicken bei der Kfz-Versicherung zuerst auf die Beitragshöhe und dann auf die Versicherungsbedingungen. Genau andersherum wäre es sinnvoll, denn einige Bedingungspunkte sind unverzichtbar, um Probleme im Schadensfall zu vermeiden. Besonders wichtig ist laut Boss, dass der Versicherer in der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. „Hat man diesen Verzicht nicht vereinbart und rauscht doch einmal bei Rot über die Ampel und zerstört den eigenen Wagen, würde die Versicherung einen deutlichen Abzug bei der Entschädigung vornehmen. Dass kann richtig teuer werden.“

Auch sollten in der Kaskoversicherung über die Wildschadenklausel Schäden durch Kollision mit Tieren jeder Art versichert sein, also auch bei einem Unfall durch einen herrenlosen Hund. Ebenso wichtig ist es, dass Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelungen mit allen Folgeschäden erstattet werden. Und bei einem Neufahrzeug lohnt es sich darauf zu achten, dass mindestens zwölf Monaten nach Erstzulassung Schäden zum Neuwert und nicht nur zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden.

Boss weist noch auf eine Besonderheit zur Kündigungsfrist in diesem Jahr hin. Da die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer vorliegen muss, ist üblicherweise der 30. November das Stichdatum. „Da dieses Jahr der 30. November ein Sonntag ist, raten wir Verbrauchern zur Fristeinhaltung die Kündigung so zu versenden, dass sie am 28.10. dem Versicherer vorliegt“, erklärt Boss.

Quelle:www.bundderversicherten.de

(dvf, sy)

Psychische Belastung der Lkw-Fahrer wird zum Risiko

Gestresste Berufskraftfahrer können zum Risiko auf unseren Straßen werden. Zahlreiche Studien haben ermittelt, dass eine Verschiebung von der physischen hin zur psychischen Belastung auch bei Berufskraftfahrern stattfindet. Neu: Eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes verlangt, dass die psychische Belastung Teil einer Gefährdungsbeurteilung sein muss. Damit sind die Arbeitgeber und Spediteure in der Pflicht, sich des Themas intensiv anzunehmen. Aber auch Nutzfahrzeughersteller können durch die Entwicklung und den Einbau von Assistenzsystemen die Informationsaufnahme und –verarbeitung erleichtern und damit eine bedeutsame Komponente zur Verringerung der psychischen Belastungen bereitstellen.

Im Zusammenspiel von Kraftfahrern, Arbeitgebern, Herstellern sowie Gesetzgeber und TÜV sollte es gelingen, eine umfassende Reduzierung der psychischen Belastungen auch bei Berufskraftfahrern zu erreichen – für die Sicherheit auf unseren Straßen.

Die Anzahl der Erkrankungen und Frühberentungen aufgrund von psychischer Belastung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Diese Belastungsverschiebung hin zu einer Zunahme der psychischen Belastung zeigt sich auch bei den Berufskraftfahrern. Aufgrund verbesserter Fahrzeugtechnik, z. B. durch Servosysteme und Automatikgetriebe, haben sich die physischen Belastungen reduziert. Gleichzeitig ist aber die Aufgabe des Berufskraftfahrers deutlich komplexer geworden und stellt erhöhte Anforderungen an mentale Fähigkeiten.

Zu dieser Belastungsverschiebung kommt es auch durch die zunehmende Elektronisierung der Arbeitsumgebung durch digitale Tachografen, Bordcomputer und Bordkommunikation, den häufig grenzüberschreitenden Verkehr mit erhöhten Anforderungen an Mehrsprachigkeit, Termindruck, zunehmende Verkehrsdichte und Staus sowie riskantes und aggressives Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer.

Durch die Änderung des Arbeitsschutzgesetzes vom 25. Oktober 2013 sind jetzt auch psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Die Arbeitgeber sind somit verpflichtet, sich mit den psychischen Belastungen der Berufskraftfahrer zu beschäftigen und, falls erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, diese zu reduzieren.

Das Medizinisch-Psychologische Institut (MPI) bei TÜV NORD führt entsprechende Untersuchungen für Berufskraftfahrer durch. Zusammen mit den Kollegen von Meditüv werden auch Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Belastung und zu solcherart Beanspruchungen angeboten. Schließlich ist der Zusammenhang zwischen der psychischen Belastung oder Überforderung der Fahrer und dem Unfallrisiko klar ersichtlich.

Weitere Informationen:
www.tuev-nord.de

Weihnachtsbaum: Sicherer Transport nach Hause

Der passende Weihnachtsbaum ist gefunden. Doch vor dem Festtagsglanz im heimeligen Heim steht der Transport nach Hause an. Wer keinen Van oder Kombi besitzt und das Gehölz aufs Autodach verfrachten muss, sollte im Sinne der Verkehrssicherheit einige Vorkehrungen treffen. „Beim Dachtransport sollte die Spitze des Baums nach hinten zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht beschädigt.

Ein guter Schutz ist auch das in der Regel übliche Transportnetz“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Außerdem ist zu beachten, dass der Baum die Sicht nicht behindert. Kennzeichen, Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker dürfen nicht verdeckt sein. Der Christbaum darf weder vorne noch seitlich die Dimensionen des Autos überschreiten. Ragt das Grün mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss die Spitze mit einem roten, mindestens 30 mal 30 Zentimeter großen Tuch und bei Dunkelheit mit einem roten Licht gekennzeichnet sein.

Mit geprüften Spanngurten fest fixieren

Dachlasten dürfen nur mit einem geeigneten Transportgestell befördert werden. „Auch ein Weihnachtsbaum ist Ladung und darf somit nicht direkt aufs Autodach geschnallt werden – auch wenn der Weg nach Hause nur kurz ist“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Auf dem Träger muss der Baum mit Spanngurten am Stamm fest verzurrt sein, damit er bei einer Vollbremsung nicht zum gefährlichen Geschoss wird. Außerdem sollten die Gurte ein Prüfzertifikat aufweisen. Wer mit einem vorschriftswidrig befestigten Baum in eine Polizeikontrolle gerät, riskiert wegen mangelhaft gesicherter Ladung ein Bußgeld.

Brett hinter den Sitzlehnen schützt bei Vollbremsung

Auch beim Transport im Fahrzeuginnenraum muss der Fahrer nach allen Seiten freie Sicht haben. Das Nadelholz ebenfalls ausreichend sichern. Viele Kombis besitzen Zurrösen zur Befestigung der Spanngurte. „Ein hinter den Sitzlehnen formschlüssig angebrachtes, stabiles Brett bewirkt, dass sich bei einer Vollbremsung die Kräfte besser verteilen und der Stamm sich nicht in die Sitze bohrt“, erklärt TÜV Rheinland-Spezialist Hans-Ulrich Sander.

Bescheid genau überprüfen

Das wissen wahrscheinlich noch nicht alle Autofahrer: Seit Februar kommt der Kfz-Steuerbescheid nicht mehr von den örtlichen Finanzämtern, sondern vom Zoll. Bei der Übertragung der Daten der insgesamt 58 Millionen in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge kann es allerdings schon mal zu Pannen kommen – der ADAC rät Autofahrern daher, ihren Steuerbescheid genau zu kontrollieren und Fehler im Zweifelsfall dem zuständigen Hauptzollamt zu melden. Die Kontaktdaten der Hauptzollämter vor Ort finden sich unter http://bit.ly/adac-zollkontakt.Neben der neuen Zuständigkeit für die Kfz-Steuer gibt es noch eine Änderung: Die jährlichen Zahlungserinnerungen fallen weg, wenn jemand dem Zollamt keine Einzugsermächtigung erteilt hat. Autofahrer müssen also selbst rechtzeitig ans Zahlen denken.

Quelle/Text/Redaktion: www.adac.de

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