Kategorie-Archiv: Auto

Renault Zoe erstes Elektroauto mit fünf Sternen

Renault Zoe: Der erste "Stromer" mit fünf Sternen. © Renault
Renault Zoe: Der erste „Stromer“ mit fünf Sternen. © Renault

Zwei Elektroautos erobern Spitzenpositionen im ADAC EcoTest, dem Umweltranking des Clubs. Der Renault Zoe ist das erste Elektroauto, das im ADAC EcoTest fünf Sterne erreicht (92 Punkte). Obwohl die Sportreiselimousine Tesla Model S mehr als zwei Tonnen wiegt, erreicht dieses Fahrzeug ebenfalls fünf Sterne, bei insgesamt sogar 98 Punkten. Dies ist in der oberen Mittelklasse ein bisher unerreichtes Ergebnis in Sachen Effizienz. Im Verbrauch liegt der neue Tesla gerade einmal 23 Prozent über dem Kleinwagen Renault Zoe (Gewicht 1503 kg). Auch in der Reichweite überzeugt das Model S: Der Renault Zoe schafft 120 Kilometer, der Tesla kommt im ADAC Test auf ganze 415 Kilometer.

Mit fünf Sternen und 98 Punkten ist das Model S, das in 4,4 Sekunden von 0 auf 100 km/h beschleunigt, das beste Auto der oberen Mittelklasse und liegt nach Punkten sogar deutlich vor dem BMW 520d efficient dynamics edition (90 Punkte). Wird der Strommix aus deutschen Kraftwerken zugrunde gelegt, ergibt sich bei dem E-Fahrzeug aus Kalifornien ein CO2-Ausstoss von 136 g/km. Der Zoe hat einen CO2-Ausstoss von 120 g/km. Der Preis des Model S liegt bei knapp 100 000 Euro, der Zoe kostet 21 700 Euro.

Tesla Model S: Mit einer Reichweite zwischen 400 und 500 Kilometern setzt die E-Limousine neue Maßstäbe in der Elektromobilität Foto: ADAC
Tesla Model S: Mit einer Reichweite zwischen 400 und 500 Kilometern setzt die E-Limousine neue Maßstäbe in der Elektromobilität Foto: ADAC

Mit dem ADAC EcoTest unterstreicht der Club folgende Forderung an die Hersteller: Die bestehenden Möglichkeiten bei allen Fahrzeugklassen und bezüglich aller Antriebsarten müssen weiter optimiert werden, damit Autos noch „sauberer“ und verbrauchsärmer werden. Die Testergebnisse sind eine wichtige Orientierungshilfe beim Autokauf. 2011 verzeichnete der ADAC EcoTest eine Million Zugriffe über das Internet, 2012 stieg diese Zahl auf 1,29 Millionen. Mehr Informationen unter: www.adac.de/ecotest.

Original rekonstruierten VW T1 Bus

Wendig, praktisch, vielseitig, anspruchslos und über 100 km/h schnell – der VW T1 war der ideale Transporter für die ADAC Straßenwacht in den 1950er und 1960er Jahren. Ein besonderes Schmuckstück wurde jetzt bei Volkswagen Nutzfahrzeuge Oldtimer in Hannover-Limmer dem ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. übergeben. In mühevoller Kleinarbeit wurde dort ein VW T1 Bus im Auftrag des Automobilclubs in einen originalen Straßenwachtbus rekonstruiert.

„Wir freuen uns, dass wir nun mit dem VW T1 Bus unsere Flotte der historischen ADAC Straßenwachtfahrzeuge komplettieren können. Der VW T1 als Straßenwachtbus ist ein echtes Unikat. Bundesweit gibt es davon nur noch einige wenige Exemplare. Dass wir vor Ort bei Volkswagen Nutzfahrzeuge Oldtimer, die besten Fachmänner für die Rekonstruierung gefunden haben, ist ein echter Glücksfall. In Zukunft wollen wir den Bus bei Veranstaltungen einsetzen“, sagte der komm. Vorsitzende des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. und Vorstandsmitglied für Technik, Dipl.-Ing. Ulrich Krämer.

Der VW T1 Bus, Baujahr 1966, war 2011 vom ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. in Kalifornien entdeckt und gekauft worden, um diesen in einen Straßenwachtbus umzuwandeln. Für die aufwendige Rekonstruierung musste das originale Fahrzeug in der Abteilung Volkswagen Nutzfahrzeuge Oldtimer einmal vollständig zerlegt werden. Aufgrund des trockenen, heißen Klimas Kaliforniens war die Karosserie relativ gut erhalten, lediglich Gummi- und Kunststoffteile hatten unter der Sonne sehr gelitten.

Die ADAC Straßenwacht gibt es seit 1928, hieß damals noch Straßen-Hilfsdienst und eilte den Autofahrern erst auf einem Motorrad-Beiwagen-Gespann, später dann mit dem Auto, zur Hilfe. Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. besitzt mit dem neuen ADAC Straßenwachtbus nun neun historische ADAC Straßenwachtfahrzeuge. Das älteste, ein Hanomag, im Volksmund aufgrund seiner Form auch Kommißbrot genannt, stammt aus dem Jahre 1926.

Der neue ADAC VW T1 Straßenwachtbus wird seine Jungfernfahrt am 3. Oktober 2013 beim Oldtimertag im ADAC Fahrsicherheits-Zentrum Hannover-Messe in Laatzen antreten.

Autofahrer müssen mit Fahrbahnverschmutzungen rechnen

Jetzt beginnt die Rübenernte! Lastwagen und Treckergespanne fahren mit ihrer „süßen Fracht“ über das Land. Daher müssen Autofahrer besonders auf Land- und Kreisstraßen vermehrt mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen und auch mit Fahrbahnverschmutzungen rechnen.

Gerade im Bereich von Zuckerfabriken ist Vorsicht geboten. Dazu gibt der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt Tipps für Autofahrer, die auf „Rübenstrecken“ unterwegs sind:

  • Erhöhen Sie die Wachsamkeit! Rübenroder ragen meist weit in den Fahrstreifen des Gegenverkehrs hinein und sind nicht immer ausreichend gekennzeichnet. Außerdem haben die breiten Erntemaschinen beim Abbiegen einen größeren Radius, was viele Autofahrer unterschätzen.
  • Rüben und Ackerschmutz können überall auf der Fahrbahn liegen oder direkt vom Lkw fallen. Unbedingt Abstand halten, um rechtzeitig reagieren und ausweichen zu können.
  • Erdklumpen können sich bei Feuchtigkeit zu einem gefährlichen Schmierfilm verbinden. 10-20 km/h weniger Geschwindigkeit können bei einer Vollbremsung entscheidend sein.
  • Besonders bei Dunkelheit und Nebel vorausschauend fahren und stets bremsbereit sein. Rübentransporter fahren auch nachts!
  • Mehr Fahrzeit einplanen und die Nerven schonen, auch die Rübenernte hat ein Ende.
  • Nur absolut sichere Überholvorgänge wagen! Keinesfalls von Dränglern provozieren lassen. Nur als erstes Fahrzeug hinter den Transportern überholen. Wer vom Ende der Schlange ansetzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch das Leben Unbeteiligter. Auch in der Gegenrichtung können zeitgleich Rübenfahrzeuge überholt werden, dann könnte die Überholstrecke plötzlich nicht mehr ausreichen.

Aber nicht nur Autofahrer sind aufgefordert, sich auf die landwirtschaftlichen Fahrzeuge ein-zustellen, auch die Fahrer der Rübentransporter stehen in der Verantwortung. Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. appelliert an die Landwirte, ihrer Verantwortung Rechnung zu tragen und die benutzten Fahrbahnen im Nachhinein mit einem Kehrgerät zu säubern. Außerdem sollten sie alle gesetzlich vorgeschrieben Beleuchtungseinrichtungen ihrer Fahrzeuge regelmäßig überprüfen und reinigen. Außerdem gilt nach § 5, Absatz 6 der StVO: „Der Führer eines langsameren Fahrzeuges muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.“

Praktisch sind die Rübentransporter sogar verpflichtet, rechts heran zu fahren, wenn sich hinter ihnen bei dichtem Verkehr eine lange Schlange gebildet hat. Doch hilft es nicht, als Führer eines schnelleren Fahrzeuges auf sein Recht zu pochen, partnerschaftliches Verhalten von beiden Seiten ist gefragt.

Wildunfälle: Dämmerstunden besonders gefährlich

Plötzlicher Wildwechsel zählt zu den häufigsten Unfallursachen außerhalb von Ortschaften. Allein in Niedersachsen kam es im letzten Jahr zu mehr als 28.000 Wildunfällen. Gerade im Herbst – bei eingeschränkten Lichtverhältnissen – sollten Autofahrer auch an Stellen, die nicht mit dem Warnschild „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind, auf Rehe, Hirsche, Wildschweine und Hasen achten. Die Brunftzeit beim Rotwild sowie die Suche nach Futter und Unterschlupf für den Winter sorgen für vermehrte Tierbewegungen. Vielerorts tummeln sich derzeit Wildschweine in Maisfeldern und queren überraschend Straßen.

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt:

  • Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vorsichtig fahren sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten.
  • Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn ein Wildtier kommt meist nicht allein.
  • Wild flüchtet nicht immer auf dem kürzesten Weg, sondern oft vor dem Fahrzeug her.
  • Stehen Tiere auf der Straße und herrscht kein Verkehr, dann bremsen, hupen und gegebenenfalls abblenden, damit das Wild einen Fluchtweg findet.

Selbst Wildunfälle mit kleinerem Rehwild können für Fahrzeuginsassen schlimme Folgen haben – einfach deshalb, weil das plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Tier den Fahrer zu einer spontanen Ausweichreaktion verleiten kann. Damit verbunden ist das zwangsläufige Risiko, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät oder ins Schleudern kommt. Dies ist besonders folgenreich bei Modellen ohne elektronische Fahrstabilitäts-Regelungen (ESP). Deshalb, auch wenn die Tierliebe dagegen spricht: Die Eigensicherung funktioniert nur, wenn man die Fahrspur beibehält und voll auf die Bremse tritt.

Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, müssen der Warnblinker eingeschaltet, die Polizei verständigt, das Warndreieck aufgestellt und gegebenenfalls Verletzte versorgt werden. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt. Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes Wild mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet.

Wer kommt für den Schaden am Auto auf?

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Unfälle mit Federwild sind dagegen nicht bei allen Versicherungen enthalten. Einige Versicherungen bieten Versicherungsschutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an.

Abgedeckt sind in diesem Fall sogar Unfälle mit Haustieren. Eine Vollkasko reguliert den Schaden in jedem Fall, allerdings erfolgt oft eine Rückstufung. Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern entsteht der Schaden durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, so kann Ersatz von der Teilkaskoversicherung unter dem Aspekt „Rettungskosten“ gefordert werden. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch sehr vielfältig, der Nachweis ist schwierig.
Schadenersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer sind bei Verkehrsunfällen mit Wild in der Regel nicht möglich, da Wild im juristischen Sinne eine herrenlose Sache ist.

Etwas anderes gilt nur im Rahmen von Jagdveranstaltungen. Bei Treib- und Drückjagden sind die Jagdveranstalter verpflichtet, das Wild nicht in Richtung befahrener Straßen zu treiben und dadurch die Wildwechselgefahr über verkehrsreiche Straßen zu erhöhen. Vor besonderen Gefahrenstellen wie etwa Wildwechselstellen oder Gegenden mit hoher Wilddichte muss das Verkehrszeichen „Wildwechsel“(Zeichen 142) angebracht sein. Fehlt der Hinweis auf die Gefahrenstelle kann der Träger der Straßenbaulast für den Wildschaden eintrittspflichtig sein.

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...