Kategorie-Archiv: Auto

Raser riskieren Haftstrafe und Enteignung des Autos

Rasern drohen laut ADAC in der Schweiz drastische Strafen. Bereits seit dem 1. Januar 2013 sind im Rahmen des so genannten Via Sicura-Programms verschärfte Strafen in Kraft getreten. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schweizer Straßen. In Folge dessen wurde auch der „Rasertatbestand“ eingeführt. Dafür ist als Sanktion ausschließlich eine nur in der Schweiz vollstreckbare Haftstrafe von mindestens einem bis maximal vier Jahren vorgesehen. Für die Ahndung sind grundsätzlich die einzelnen Kantone zuständig.

Als „Raser“ gilt man in der Schweiz, wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung

  • in Tempo-30-Zonen um mindestens 40 km/h
  • innerorts um mindestens 50 km/h
  • außerorts um mindestens 60 km/h
  • auf Autobahnen um mindestens 80 km/h

überschreitet. Bei sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen kann eine Einziehung und Enteignung des Fahrzeugs verfügt werden. Hierfür ist eine gerichtliche Anordnung erforderlich.
Eine grenzüberschreitende Vollstreckung der Haftstrafe gibt es nicht. Allerdings: Im Falle einer Verurteilung wird die beschuldigte Person – sofern sie die Haft nicht antritt – in der Schweiz zur Verhaftung ausgeschrieben, was gegebenenfalls bei Wiedereinreise oder beim nächsten Aufenthalt in der Schweiz erfolgen kann.

Quelle/Text: ADAC  www.adac.de

Überbreite Fahrzeuge unterwegs

In der Erntezeit sind überbreite Mähdrescher und lange Traktorenzüge auf den Straßen. Autofahrer sollten besonders vorsichtig sein. Die Fahrzeuge sind bis zu drei Meter breit – mit gelbem Rundumblinklicht und rot-weißen Warntafeln sogar noch breiter. Das ist auf der Straße problematisch, wenn etwa Mähdrescher mit ihren Aufbauten weit in die Gegenfahrbahn hineinragen.

Beim Überholen sollte die Geschwindigkeit der ausladenden Maschinen nicht unterschätzt werden. Traktoren mit Anhänger haben unter Umständen eine Fahrgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h. Das ist auch bei in Kolonne fahrenden Maschinen zu bedenken, die in ländlichen Gebieten den Verkehr aufhalten können. Ansonsten kann es zu Kollisionen kommen, warnt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Vor allem in der Nähe von Kreuzungen muss ausreichend Abstand gehalten werden, da Erntemaschinen nur sehr langsam abbiegen können. Sie haben einen großen Kurvenradius und müssen meist weit über die Straßenmitte fahren. Mähdrescher und Häcksler scheren im hinteren Bereich stark aus, da sie über die Hinterachse gelenkt werden. Aufbauten und überstehende Ladung können zudem Brems- und Schlusslichter verdecken oder schlecht gesicherte Fracht wie Heuballen gehen auf der Fahrt verloren. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, dass Autofahrer umsichtig an die riesigen Gefährte heranfahren und immer bremsbereit sind. In schmalen Straßen ist es besser, nicht zu überholen und am äußersten rechten Straßenrand anzuhalten.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.aid.de/landwirtschaft/fahrzeuge.php

 

In der Sonne blitzt das Chrom

Beim "Tankstellen-Treff" können Besucher im LWL-Freilichtmuseum Detmold am kommenden Samstag und Sonntag blitzende Oldtimer sehen. Foto: LWL/Jähne
Beim „Tankstellen-Treff“ können Besucher im LWL-Freilichtmuseum Detmold am kommenden Samstag und Sonntag blitzende Oldtimer sehen.
Foto: LWL/Jähne

Eine Tankstelle aus den 1960er-Jahren und Oldtimer: dass diese Kombination außerordentlich gut funktioniert, hat sich im vergangenen Jahr im LWL-Freilichtmuseum Detmold gezeigt. Daher gibt es in diesem Jahr eine Fortsetzung im Museum des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Am Samstag und Sonntag, 26. und 27. Juli, präsentieren Oldtimerbesitzer ihre alten Schätzchen für Besucher im Siegerländer Weiler des LWL-Museums beim „Tankstellen-Treff“.

Käfer, Cadillac & Co. zeigen ihre chromblitzende Seite an beiden Tagen ab 13 Uhr. Der Samstag steht ganz im Zeichen des VW Käfers, denn für diesen Tag hat sich ein Käferclub aus Gütersloh angesagt. Von Volvo Amazon bis zum Mercedes Coupé 250 SE reicht die Bandbreite der Oldtimer dagegen am Sonntag. So gibt beispielsweise ein britischer Militärangehöriger mit seinem 1959er Morris Minor 1000 seine Abschiedsvorstellung, denn es ist sein letzter Tag in Lippe.

Wer sich für „Tankstellenarchitektur im 20. Jahrhundert“ interessiert, kann zudem an beiden Tagen an einer kostenlosen Führung teilnehmen. Die Rundgänge starten am Samstag um 14 Uhr, am Sonntag um 15 Uhr an dem Baustellenschild neben der Tankstelle. Für die Verpflegung der Oldtimerbesitzer und Besucher sorgt Museumsgastronom Marcus Schuster.

LWL-Einrichtung:
LWL-Freilichtmuseum Detmold
Westfälisches Landesmuseum für Volkskunde
Krumme Str.
32760 Detmold
Karte und Routenplaner

Was ist im Sommer im Straßenverkehr erlaubt und was nicht

Auch bei steigenden  Temperaturen müssen sich Autofahrer an die Verkehrsregeln halten, auch wenn diese nicht jedem präsent sind: Der ADAC informiert, was im Sommer im Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht und gibt zusätzlich Tipps:

Sich barfuss oder mit Flip Flops ans Steuer zu setzen ist grundsätzlich erlaubt. Ein Bußgeld droht dabei nicht. Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Dann kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Wer bei großer Hitze in Badehose oder Bikini ins Auto steigen möchte, kann dies tun. Es ist nicht verboten, sich leicht bekleidet hinters Steuer zu setzen. Aber: Auch auf kurzen Strecken gilt, dass nur so viele Personen befördert werden dürfen, wie Sitzplätze eingetragen sind. Ansonsten droht ein Bußgeld von 30 Euro.

Badeutensilien wie Luftmatratzen oder Schlauchboote dürfen generell auf dem Autodach festgebunden werden. Die Ladung muss jedoch immer so gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht wegrutschen oder runterfallen kann. Wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert ist, droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.

Nicht jede Sonnenbrille eignet sich zum Autofahren: zu dunkle oder zu knallige Gläser können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen. Deswegen sollte die Tönung  höchstens 75 Prozent betragen. Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen möchte,  muss beachten, dass nur die hinteren Fenster verdunkelt werden  dürfen. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben. Ein Verkleben der Scheiben ist nur mit zugelassener Folie erlaubt. Der ADAC rät deshalb zu mobilen Lösungen, zum Beispiel mit Saugnäpfen. Sollte die Sicht des Fahrers jedoch eingeschränkt sein, droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro.

Wer bemerkt, dass ein Kind oder ein Haustier in einem verschlossenen Auto ist, muss umgehend die Polizei informieren. Schnell können die Temperaturen durch die Sonneneinstrahlung im Inneren des Autos auf über 60 Grad Celsius steigen und somit lebensgefährlich werden.

Auch wenn Fahrten in den Urlaub für Kinder meist langweilig sind – sie dürfen nicht im Wohnwagen oder Wohnmobil spielen. Auch in Wohnmobilen müssen alle Passagiere angeschnallt auf den Sitzen, bzw. im Kindersitz gesichert bleiben.

Wer sein Campingfahrzeug auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch übernachten, sofern es nicht durch Schilder verboten ist. Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder Wohnwagen verstößt nicht gegen den Grundsatz des Gemeingebrauchs, wonach die Straße vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs zu benutzen ist. Der Fahrer ist sogar verpflichtet, Fahrten in übermüdetem Zustand zu vermeiden. Der Gemeingebrauch wird jedoch überschritten, sobald das Parken campingähnlich wird, wenn zum Beispiel Tische und Stühle aufgestellt werden.

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