Der europäische Pkw-Markt kommt langsam auf die Beine: Im Januar stiegen die Neuzulassungen in der EU um 5,5 Prozent und legten damit den fünften Monat in Folge zu.
Kategorie-Archiv: Auto
Spritpreis-Apps: Vier von zehn „kritisch“ beim Datenschutz
Vier von zehn untersuchten Spritpreis-Apps versenden für das Funktionieren der App unnötig Daten. Daher sind sie von der Stiftung Warentest im Datenschutz als kritisch eingestuft worden.
Die App „Mehr-Tanken“ versendet den Namen des Mobilfunkanbieters an Drittfirmen. Die „TankenApp“ von T-Online versendet den Mobilfunkanbieter, in der Android-Version zusätzlich die Geräte-Identifikationsnummer. Beide Apps erhalten daher das Urteil „kritisch“.
Als „unkritisch“ bewerten die Tester die kostenpflichtige App „Spritpreismonitor“ sowie die kostenlosen Apps „ADAC Spritpreise“ und „Clever tanken“.
Untersucht wurde der Datenschutz der Apps. Ob die angezeigten Spritpreise auch stimmen, überprüften die Tester lediglich stichprobenartig. Hierbei waren die angegebenen Preise korrekt. Die Preis-Daten beziehen die Apps von der „Markttransparenzstelle für Kraftstoffe“ des Bundeskartellamts.
Der ausführliche Test ist online unter www.test.de/spritpreis-apps abrufbar.
Änderungen im Bußgeldkatalog und Reform des Punktesystems
2014 kommen auf Verkehrsteilnehmer und Reisende Änderungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Recht und Touristik zu. In Deutschland tritt ab dem 1. Mai ein neues Punktsystem in Kraft. Anstatt der bisherigen 18 Punkte gibt es dann nur noch acht, die Eintragungsgrenze liegt dann bei 60 statt 40 Euro. Die Pflichtseminare, sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert.
- Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer.
- Ab Juli gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein.
- Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden.
- Schweiz: Hier gilt ab dem 1. Januar die Lichtpflicht am Tag. Ausgenommen sind Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 1970 zum ersten Mal zugelassen worden sind. Für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ebenfalls ab Anfang Januar eine neue Promille-Grenze von 0,1.
- Polen: Hier soll 2014 das Netz der mautpflichtigen Straßen ausgeweitet werden.
- Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.
- Ab Juni ist es Händlern möglich, die Retourkosten einer Onlinebestellung auf den Verbraucher umzulegen. Der Händler ist jedoch verpflichtet seine Kunden vor Vertragsabschluss über dieses Verfahren zu unterrichten.
- Das sogenannte „Anti-Abzocke-Gesetz“ tritt im Januar 2014 in Kraft. Damit sollen unter anderem. Verkaufs- und Gewinnspielanrufe unterbunden und die mündlichen Vertragsabschlüsse verhindert werden. Ab Januar gilt, Gewinnspielverträge sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vorliegen. Firmen die dagegen verstoßen können dann mit Bußgeldern von bis zu 300 000 Euro bestraft werden.
Sicher in den Winterurlaub – Damit der Skistiefel nicht zum Geschoss wird
Raus aus dem Alltag, rein in den Winterurlaub – eine feine Sache, die aber auch ungut ausgehen kann. In vielen Fällen denken die Autoreisenden beim Beladen zu wenig an ihre Sicherheit. Sperrige und schwere Gegenstände wie Ski, Rodel, Snowboard, Skistiefel oder Rucksack können, sofern nicht solide im Fahrzeuginneren verzurrt, bei Gewaltbremsungen oder einem Auffahrunfall schon bei mittleren Geschwindigkeiten zu lebensgefährlichen Geschossen werden. Bei einer abrupten Verzögerung aus 50 km/h würde bereits ein einzelner Skistiefel mit einer Wucht von gut 75 kg durch den Innenraum nach vorne schießen.
Deshalb sollten Skistiefel am besten im Fußraum hinter den Vordersitzen Platz finden. Größeres Gepäck und insbesondere Schlitten, Snowboard und Ski müssen fest verzurrt werden. Für diese – und ähnliche Gegenstände – empfiehlt es sich, zur rückwärtigen Verstärkung der Vordersitz-Rückenlehne eine passend zugeschnittene Holzplatte zu verwenden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Rückenlehne durchschossen wird: Die hier auftretenden Kräfte sollte man nicht unterschätzen!
Ansonsten gehören große und schwere Taschen/Koffer ganz unten in den Kofferraum oder werden direkt an der Sitzlehne verstaut. Bei geteilter Lehne Gepäckstücke so platzieren, dass sie die Teilung überdecken. Bei Kombis oder Vans nicht über die Oberkante der Rücksitzlehnen beladen, wenn kein stabiles Trenngitter oder Netz angebracht ist.
Am besten platziert man Ski und Snowboard in einer Dachbox, in welcher dann auch Stiefel und Stöcke Platz finden. Dabei sind die vom Fahrzeughersteller festgelegten Gewichtsgrenzen in der Bedienungsanleitung zwingend einzuhalten. Eine Dachbox sollte ohnehin mit möglichst leichtem Gepäck gefüllt werden, weil sie den Schwerpunkt und damit das Fahrverhalten des Autos besonders schnell nachteilig beeinflussen kann. Deshalb sollte das Gepäck in der Dachbox auch mit Spanngurten vor dem Verrutschen gesichert werden. Autofahrer sollten auch daran denken, ihre Fahrweise und Geschwindigkeit anzupassen und z. B. bei der Garageneinfahrt auf die Durchfahrtshöhe achten.
Bei Fahrten in die Alpen- und in viele weitere Länder müssen in der kalten Jahreszeit die Bereifung gewechselt oder auch Schneeketten mitgeführt werden. Nähere ADAC Tipps über Verkehrsbestimmungen im Ausland finden Sie unter www.adac.de.