Kategorie-Archiv: Computer & Internet

Deutsche fürchten Datenmissbrauch

2013: Knapp 70 Prozent der Deutschen sorgen sich um den Schutz ihrer persönlichen Daten und ihrer Privatsphäre. Bei allen Befragten ist vor allem das Vertrauen in Online-Angebote und soziale Netzwerke gering. Am meisten fürchten die Deutschen finanziellen Schaden durch Datenmissbrauch.

Wenn es um die Aufzeichnung privater Daten geht, haben die deutschen Internetnutzer eine klare Position: Eine Beobachtung ihrer Person akzeptieren sie nur dann, wenn Anonymität gewährleistet ist. Fast 70 Prozent finden es gut, dass es immer mehr öffentliche Sicherheitseinrichtungen, wie Überwachungskameras, gibt. Sie fühlen sich dadurch sicherer. Das ergab die Studie „Daten & Schutz 2013“ des GfK Vereins. Etwa die Hälfte akzeptiert, dass mit der Nutzung des World Wide Webs ein gewisser Grad an Überwachung und eingeschränktem Datenschutz verbunden ist.

Eine Aufzeichnung der privaten Kommunikation am Telefon oder im Internet missbilligen jedoch beinahe 70 Prozent – auch wenn dadurch Verbrechen verhindert werden können. Auf noch mehr Ablehnung stößt die ungefragte Verwendung der eigenen Daten für Werbezwecke, auch bei kostenfreien Online-Diensten und -Spielen. Mehr als 60 Prozent wollen im Internet außerdem keine zugeschnittenen Suchergebnisse und personalisierte Werbung – obwohl dies von den Anbietern als komfortabler Service dargestellt wird.

Auf die Unterstützung der Politik beim Schutz der Privatsphäre zählen die Befragten nicht: Nur rund ein Viertel ist der Meinung, dass die Bundesregierung genug tut, um die Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen

Häufigste Furcht: finanzieller Schaden

Im Zusammenhang mit Datenmissbrauch haben die meisten Deutschen Angst vor finanziellem Schaden (68 Prozent), einem Einblick bzw. Eingriff in die Privatsphäre (52 Prozent) und dem Missbrauch der eigenen Identität durch Dritte (51 Prozent). Auch die Angst vor der Verbreitung falscher Informationen (42 Prozent) und der Einblick in sensible persönliche Daten (41 Prozent) sind hoch. 7 Prozent waren schon von Datenmissbrauch betroffen. Sie sind deutlich ängstlicher: Die Furcht vor finanziellem Schaden (80 Prozent) ist bei ihnen ebenfalls am größten, gefolgt von der Furcht vor Identitätsmissbrauch (70 Prozent).

Auch das Gefühl der Ohnmacht, falsche Informationen zurückzuholen oder zu korrigieren, ist überdurchschnittlich hoch (alle Nutzer: 29 Prozent; von Datenmissbrauch Betroffene: 43 Prozent). Insgesamt unbesorgter zeigen sich die 14- bis 19-Jährigen: Nur vor der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen und Verbreitung von falschen Informationen oder Unwahrheiten haben sie überdurchschnittlich viel Angst.

Wenig Vertrauen in Online-Anbieter und soziale Netzwerke

Vertrauen beim Umgang mit persönlichen Daten genießen vor allem Ärzte, kleine Einzelhändler und Krankenkassen. Den mit Abstand geringsten Wert erreichen mit 9 Prozent Anbieter von Internetservices aus den USA. Bei den europäischen Anbietern ist das Vertrauensniveau zwar doppelt so hoch, erreicht aber auch nur 21 Prozent. Ähnlich misstrauisch sind die Befragten gegenüber Online-Kommunikationsplattformen/Messenger-Diensten und sozialen Netzwerken. Wer intensiver das Internet nutzt, verliert offensichtlich die Skepsis: So bringen Teens auch den Online-Kommunikationsplattformen / Messenger-Diensten sowie den sozialen Netzwerken größeres Vertrauen entgegen. Die täglichen Surfer vertrauen den abgefragten Online-Angeboten ebenfalls etwas mehr als der Durchschnitt.

„Dennoch müssen besonders Internetanbieter aufpassen, dass das mangelnde Vertrauen in den Datenschutz nicht irgendwann zu einer Einschränkung ihrer Geschäfte führt“, kommentiert Prof. Dr. Raimund Wildner, Geschäftsführer des GfK Vereins, die Ergebnisse.

Zur Studie

Diese Ergebnisse sind ein Auszug aus der Studie „Daten & Schutz 2013“ des GfK Vereins. Sie basieren auf rund 2.000  Verbraucherinterviews, die im September 2013 repräsentativ für die deutsche Bevölkerung durchgeführt wurden.

In der Studie wird u.a. danach gefragt, wem die Deutschen beim Umgang mit ihren privaten Daten trauen und wovor haben sie im Zusammenhang mit Missbrauch von Daten bzw. Datenklau am meisten Angst haben.

Zum GfK Verein

Der GfK Verein ist eine 1934 gegründete Non-Profit-Organisation zur Förderung der Marktforschung. Er setzt sich aus rund 600 Unternehmen und Einzelpersonen zusammen. Zweck des Vereins ist es, innovative Forschungsmethoden in enger Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen zu entwickeln, die Aus- und Weiterbildung von Marktforschern zu fördern und die für den privaten Konsum grundlegenden Strukturen und Entwicklungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu verfolgen sowie deren Auswirkungen auf die Verbraucher zu erforschen. Die Studienergebnisse werden den Mitgliedern des Vereins kostenlos zur Verfügung gestellt. Der GfK Verein ist Gesellschafter der GfK SE.

Weitere Informationen unter www.gfk-verein.org.

Konsequenzen aus der Abhöraffäre

Der Hightech-Verband BITKOM hat Konsequenzen aus den Abhör- und Ausspähaktionen ausländischer Geheimdienste gefordert. „Die informationelle Selbstbestimmung deutscher Verbraucher wird derzeit ebenso verletzt wie die Integrität wettbewerbsrelevanter Informationen in Unternehmen und vertraulicher Kommunikation in der Politik“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Das Vertrauen von Internetnutzern und Unternehmen in die Sicherheit und den Schutz ihrer Daten ist beschädigt. Es ist zu befürchten, dass sich dies nachteilig auf die Nutzung neuer Technologien auswirkt und Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft entsteht.“

Es sei höchste Zeit, in aller Konsequenz Maßnahmen einzuleiten. Dabei dürfe man sich nicht allein von den aktuellen Berichten leiten lassen, sondern müsse ebenso mögliche Aktivitäten derzeit nicht genannter Geheimdienste, die Organisierte Kriminalität sowie Angriffe extremistischer Organisationen im Auge behalten.

Der BITKOM fordert von der Politik unter anderem eine Befreiung der Unternehmen von der derzeit weitgehenden Verschwiegenheitspflicht über Abhörmaßnahmen, Verhandlungen über ein No-Spy-Abkommen, eine internationale Übereinkunft für Zugriffe der Behörden auf Daten und einen zumindest europaweiten Schutz für Privatverbraucher vor Ausspähung durch befreundete Geheimdienste. Letzteres könne dadurch erreicht werden, dass alle EU-Bürger in den EU-Mitgliedstaaten unter Aspekten der informationellen Selbstbestimmung als Inländer gelten. Damit würden sehr viel strengere Regeln für ihre Überwachung gelten.

Kempf: „In einem vereinten Europa ist das gegenseitige Ausspähen der jeweiligen nationalen Staatsbürger ein absoluter Anachronismus. Ein kollusives Zusammenwirken der nationalen Behörden untereinander und damit eine faktische Aushebelung des verfassungsrechtlich garantierten Fernmeldegeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darf es nicht geben.“

Kempf betonte anlässlich der Vorstellung eines Positionspapiers des BITKOM in Berlin, dass die Unternehmen der Netzwirtschaft zur Kooperation mit Sicherheitsbehörden gesetzlich verpflichtet seien. Weder für Anlass noch für Umfang oder Ausgestaltung von Abhörmaßnahmen seien die Unternehmen verantwortlich. Welche Daten unter welchen Bedingungen wo und wie erhoben, gesammelt, verarbeitet und gespeichert würden, entschieden allein die hierfür zuständigen staatlichen Stellen und der Gesetzgeber.

Kempf: „Die Unternehmen der Netzwirtschaft haben keinerlei Interesse daran, sich an der Ausspähung ihrer Kunden oder anderer Internetnutzer zu beteiligen. Sie haben das alleinige Interesse, ihren Kunden sichere und hoch vertrauenswürdige Dienste anbieten zu können. Dabei sind sie bestrebt, den Schutz von Daten und Kommunikation und die Unversehrtheit der Privatsphäre jederzeit sicherzustellen und Angriffe und Zugriffe von außen zu verhindern. In die Sicherheit der Daten ihrer Kunden investieren die Unternehmen der Netzwirtschaft jährlich weltweit einen zweistelligen Milliardenbetrag.“

Die Vorschläge des BITKOM im Einzelnen:

Transparenz

Die Bundesregierung sollte schnellstmöglich über den Umfang der tatsächlichen Abhörmaßnahmen der Geheimdienste aufklären und darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage in den jeweiligen Ländern Abhörmaßnahmen durchgeführt werden, in welcher Form die rechtlichen Vorgaben jeweils in die Praxis umgesetzt werden und welche Kontrollmechanismen greifen, um das behördliche Vorgehen jeweils zuverlässig zu überprüfen und im Bedarfsfall einzuschränken. Unternehmen sollten die Möglichkeit erhalten, in aggregierter Form regelmäßig über einschlägige Maßnahmen zu berichten.

Rechtssicherheit: Internationale Übereinkunft zur Zusammenarbeit von Unternehmen mit Sicherheitsbehörden und Datenschutz

International aktive Unternehmen dürfen nicht der Unsicherheit ausgesetzt werden, sich zwischen widersprechenden Anforderungen an die Herausgabe von Daten entscheiden zu müssen und damit zwangsläufig gegen die eine oder andere Rechtsordnung zu verstoßen. BITKOM fordert die Bundesregierung und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union deshalb auf, innerhalb der EU und mit wichtigen Partnerländern wie den USA eine internationale Übereinkunft darüber zu erzielen, welche Auskunftsersuchen von wem und unter welchen Umständen zulässig sind und nach welchen international zu standardisierenden Verfahren Datenweitergaben erfolgen müssen – und wann sie zu unterbleiben haben.

BITKOM setzt sich hierbei für einen modernen, auf einem hohen Niveau harmonisierten Datenschutz in Europa und der Welt ein. Ohne Vorliegen eines entsprechenden Abkommens sollte die Herausgabe von Daten europäischer Nutzer unzulässig sein. Etwaige Auskunftsersuche müssen dabei im Wege eines Amtshilfeersuchens gegenüber Staaten und nicht direkt gegenüber Unternehmen erfolgen. Die Politik ist dringend aufgefordert, hier für Rechtssicherheit zu sorgen.

Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass die Verhandlungen über die Datenschutz-Grundverordnung unverzüglich zum Abschluss gebracht werden. Außerdem muss es auf internationaler Ebene so schnell wie möglich Verhandlungen für ein Antispy-Abkommen geben. Zudem erwartet BITKOM, dass sich die Bundesregierung für die Neuverhandlung und nachhaltige Verbesserung des Safe Harbour Agreements und dessen Vollzug in den USA einsetzt.

Darüber hinaus ermutigt der BITKOM die Bundesregierung, bei den Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung, zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft und zum Datenschutzrahmenabkommen zwischen der USA und der Europäischen Union die Belange des Datenschutzes und des Datenmanagements zu berücksichtigen. Nach Abschluss dieser Verhandlungen sollten bestehende Vereinbarungen dahingehend geprüft werden, ob sie eventuell entbehrlich sind.

EU-Bürger: Europaweiter Schutz vor Ausspähung

Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten müssen einen gemeinsamen Ansatz für die Aktivitäten ihrer Geheimdienste entwickeln. Alle EU-Bürger müssen in den EU-Mitgliedstaaten unter entsprechenden Aspekten als Inländer gelten. Ein kollusives Zusammenwirken der nationalen Behörden untereinander und damit eine faktische Aushebelung des verfassungsrechtlich garantierten Fernmeldegeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darf es nicht geben.

Legitimation und Umfang nachrichtendienstlicher Überwachung klären

BITKOM erkennt legitime Interessen wie etwa Strafverfolgung und Gefahrenabwehr an, die ein Informationsbedürfnis staatlicher Stellen grundsätzlich rechtfertigen können. Diese Rechtfertigung staatlicher Überwachung gilt aber nicht schrankenlos. Es ist originäre Aufgabe der Politik, eine Balance zwischen der Sicherheit auf der einen und Freiheit des Einzelnen sowie der Berufsausübungsfreiheit der betroffenen Unternehmen auf der anderen Seite zu finden. Ziel der Bundesregierung sollte es sein, sich auf internationaler Ebene für angemessene Regelungen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten einzusetzen, um elementare Grundrechte zu schützen und das Vertrauen in die digitale Welt zu stärken.

Routing: Beitrag zu Datenschutz und Datensicherheit prüfen

Es ist zu prüfen, welche Beiträge zu mehr Datenschutz und Datensicherheit Maßnahmen im Bereich des Routings grundsätzlich leisten können. Im Besonderen ist dabei zu untersuchen, welche entsprechenden Beiträge von einem nationalen Routing oder einem Routing im Schengen-Raum ausgehen können.

Wirtschaftsspionage: Schutz von Unternehmensgeheimnissen

BITKOM setzt sich dafür ein, dass ein unbefugter Zugriff auf Unternehmensgeheimnisse in der Datenverarbeitung und -übertragung als strafrechtlicher Tatbestand auch international konsequent verfolgt und mit angemessenen Schadensersatzansprüchen unterlegt wird – auch gegenüber staatlichen Stellen. Ziel sollte hier auch eine Erweiterung der vorhandenen Bündnisse um einen gegenseitigen Verzicht auf Staats- und Wirtschaftsspionage sowie Sabotage von kritischen Infrastrukturen und IT-Systemen sein.

Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung dafür stark machen, dass Wirtschaftsspionage international geächtet und ein Abkommen verabschiedet wird, dessen Unterzeichnerstaaten verbindlich erklären, zumindest untereinander künftig auf jedwede Wirtschaftsspionage zu verzichten und sich bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung einschlägiger Tatbestände gegenseitig bestmöglich zu unterstützen.

Sicherheitsbewusstsein: Befähigung zum Selbstschutz

Die Unternehmen in Deutschland und in Europa müssen jederzeit im Stande sein, ihre Daten und die Daten ihrer Kunden in der Art zu schützen. Sinnvolle Mittel dazu können z.B. die Nutzung von verschlüsseltem Datenverkehr oder die Ablage von Daten nur in geschützten Bereichen sowie Data Leakage Prevention sein. Eine weitere Sensibilisierung, Medienkompetenz, öffentliche und private Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit begrüßt BITKOM ausdrücklich.

BITKOM setzt sich u.a. mit der Allianz für Cybersicherheit und dem Verein Deutschland Sicher im Netz für eine Stärkung der Sicherheitskultur in Deutschland ein und leistet Beiträge, alle privaten und geschäftlichen IT-Nutzer zum Selbstschutz zu befähigen. Es werden auch Schulungen oder Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt, die Unternehmensmitarbeiter und Bürger in die Lage versetzen, mit sensiblen Daten richtig umzugehen und auch etwa bei der Datenspeicherung oder deren Bekanntgabe über mögliche Folgen informiert sind.

Technologiestandort Deutschland: IT-Strategie

Die neu gebildete Bundesregierung sollte gemeinsam mit der BITKOM-Branche eine Strategie zur Stärkung des IT-Standorts Deutschland entwickeln und umsetzen. Damit sollen die enormen Chancen, die sich mit der Digitalisierung für den Standort Deutschland verbinden, betont und genutzt werden.

Nationaler Rat: Verhältnis von Freiheit und Sicherheit, von Anonymität und Verantwortung

BITKOM regt an, ähnlich dem Nationalen Ethikrat einen Kreis von Persönlichkeiten einzurichten, der in der Lage ist, Orientierungshilfe bei der Weiterentwicklung der digitalen Welt und der Ausformulierung des entsprechenden Rechtsrahmens und seiner Umsetzung zu geben.

www.bitkom.org

Backup-Programme: Acronis sichert am besten

Unter Windows klappt die Datensicherung mit Acronis am besten. Das zeigt der Test von zehn Backup-Programmen und zwei ins Betriebssystem integrierten Sicherheitslösungen. Nutzer von Apples Mac OS können sich auf die eingebaute Time Machine verlassen, berichtet die Stiftung Warentest in der November-Ausgabe der Zeitschrift test.

Auch Windows 8 bietet eine integrierte Backup-Funktion. Diese sichert aber nur die Dateien, nicht die installierten Programme und das Betriebssystem. Wer Programme und Betriebssystem sichern will, benötigt nicht nur eines der zehn Backup-Programme, sondern auch bei fast allen Programmen eine vor dem Crash angefertigte Rettungs-CD. Nur Avanquest gelingt das Wiederherstellen ohne CD, allerdings läuft es nur bis Windows 7.

Bei Abelssoft hat die Wiederherstellung trotz CD nicht geklappt – Testurteil „Mangelhaft“. Bei Haage und Partner funktionierte die Rettungs-CD ebenfalls nicht, aber immerhin ein Rettungs-USB-Stick.

Deutliche Unterschiede zeigen die Programme in der Performance. Für ein Vollbackup mit 30 Gigabyte Daten brauchte Genie9 fünf Stunden, Nero erledigte das in knapp neun Minuten. Zudem kann eine Sicherung den Rechner spürbar ausbremsen. Bei Avanquest gehen fast 50 Prozent der Prozessorleistung für die Sicherung drauf, bei Genie9 und Ocster nur knapp 8 Prozent.

Der ausführliche Test Backup-Programme ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen und unter www.test.de/datensicherheit abrufbar.

Onlineportale für Ferienwohnungen: Bei der Beratung noch Potenzial

Weniger als die Hälfte der untersuchten Ferienwohnungsportale war „gut“, und das auch nicht in jeder Disziplin. Manchmal haperte es bei der Buchung und Stornierung, einmal gab es sehr deutliche Mängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch Suchfunktion und Trefferliste könnten zum Teil besser sein. Besonders ärgerlich, wenn einem beim Buchen durch Voreinstellungen auch noch eine überflüssige Versicherung angedreht wird, schreibt die November-Ausgabe der Zeitschrift test.

Untersuchungsgegenstand waren acht Buchungs- und zwei Informationsportale für Ferienwohnungen und -häuser. Die Tester hatten fünf fiktive Reisen entworfen, um die Portale vergleichbar zu machen. So versuchten sie, die Portale per E-Mail oder Anruf zu erreichen. Mit mehr oder weniger Erfolg: Manchmal wurden E-Mails einfach ignoriert. Geprüft wurden Suche, Beratung, Buchung und Stornierung, Website und die AGB. Das ausgeglichenste Ergebnis erreichte interhome, die beste Suche bot E-domizil, und Interchalet hatte beim Buchen und Stornieren die Nase vorn. Interchalet und Interhome sind Reiseveranstalter und haben ein vergleichsweise begrenztes Angebot. Bei Touristonline und Novasol kann man schnell eine Versicherung buchen, ohne eine zu brauchen oder zu wollen, kritisiert test weiter.

test empfiehlt Usern, mehrere Portale zu nutzen und Fragen lieber per Telefon zu stellen als per E-Mail. Wer spezielle Wünsche hat, sollte zudem möglichst früh buchen, weil Ferienhäuser und -wohnungen meistens schon sehr früh weggehen. Wer flexibel ist, kann aber auch Last Minute noch Glück haben.

Der ausführliche Test Onlineportale für Ferienwohnungen ist unter www.test.de/thema/reisebuchung abrufbar.

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