Kategorie-Archiv: Dezember

Ohne Martin Luther gäbe es keine Weihnachtsgeschenke

(ots) – Es dauert nicht mehr lange und die alljährliche Weihnachtshektik setzt wieder ein. Dann beginnt die Suche nach passenden Geschenken, die Kiste mit der Weihnachtsdekoration wird aus der Abstellkammer geholt, das Essen für die Feiertage wird geplant. Die Landzeitschrift daheim in Deutschland aus dem Verlag Reader’s Digest widmet sich in ihrer Dezember-Ausgabe aber erst einmal einer ganz anderen, grundsätzlichen Frage: Wer bringt an Weihnachten eigentlich die Gaben: das Christkind oder der Weihnachtsmann? Und warum?

Was viele nicht wissen: Dass man sich an Heiligabend gegenseitig beschenkt, ist Martin Luther zu verdanken. Er soll das Christkind im 16. Jahrhundert als Ersatz für den Heiligen Nikolaus erfunden haben, der bekanntlich bereits am 6. Dezember seine Gaben verteilt. So entwickelte sich die engelähnliche Gestalt des Christkinds über Jahrhunderte hinweg immer mehr in die Rolle des Geschenkebringers – erst in evangelischen Regionen, ab dem 20. Jahrhundert auch in katholischen Gegenden. Inzwischen existieren beide Figuren nebeneinander: Der vom katholischen Nikolaus abgeleitete Weihnachtsmann und das einstmals evangelische Christkind.

daheim in Deutschland geht in seiner Ausgabe aber nicht nur auf die Historie ein, sondern beleuchtet beim Thema Schenken auch die Gegenwart. Und dabei wird klar: Wer sich schwer tut, zu Weihnachten das passende Geschenk zu finden und nicht schon wieder einen Gutschein für den nächsten Kinobesuch oder das gemeinsame Kuchenbacken hergeben möchte, der kann anderen Menschen ein Stück Hoffnung schenken. Über die Hilfsorganisation Plan (www.plan-deutschland.de) ist es zum Beispiel möglich, für 60 Euro einen Arztkoffer für Gesundheitshelfer in Uganda zu kaufen, Hühner für Familien in El Salvador (50 Euro) zu bestellen oder für 20 Euro Geburtsurkunden für Kinder in Thailand ausstellen zu lassen, mit denen diese ihr Recht auf Bildung, Gesundheit und Schutz wahrnehmen können.

Quelle: : http://www.readersdigest.de

Silvestertraditionen im Fokus

(ots) – Die einen treffen sich in der Neujahrsnacht stets zum Bleigießen, andere machen immer dieselbe Wanderung, wieder andere wollen eine ganz bestimmte Fernsehsendung auf keinen Fall verpassen. Die Landzeitschrift daheim in Deutschland widmet sich in ihrer Januar-Ausgabe 2013 einigen besonderen Traditionen zum neuen Jahr und zeigt, wie weit verbreitet manches Ritual ist.

So wird in vielen Teilen Deutschlands an Silvester und Neujahr Hippengebäck gegessen – eine Art Waffelröllchen, das pur, mit Sahne oder Creme oder mit kleinen Obststückchen gefüllt, eine knusprige Nascherei darstellt. Allein, der Name des Hippengebäcks ist regional so unterschiedlich wie die Füllung. Im Emsland und in Ostfriesland wird es Neujahrshörnchen genannt, in Richtung Münsterland ist es als Eiserkuchen bekannt, im Ruhrgebiet kennt man es als Neujährchen. In der neuen Ausgabe von daheim in Deutschland finden interessierte Leser die passenden Rezepte zum Nachbacken.

Zu den Traditionen der Silvesternacht gehört neben dem Feuerwerk auch das Klingen der Sektgläser. Aber warum wird miteinander angestoßen? Überlieferungen besagen, das Ritual gehe auf das Mittelalter zurück, als beim Zusammenprallen der Kelche die Flüssigkeit vom einen in das andere Gefäß schwappte und damit verhindert werden sollte, dass einer der Gäste vergiftet wird. Aus Sicht von Hasso Spode, Historiker an der TU Berlin, ist das Anstoßen hingegen ein Übergangsritual: „Es signalisiert: Ab jetzt trinken wir zusammen und bilden eine Gemeinschaft.“

Ein ganz anderer Brauch zum Jahreswechsel wird im Berchtesgadener Land und im Salzburger Land gepflegt: das Aperschnalzen, belegt seit dem 18. Jahrhundert. Dabei lässt eine Passe – eine Gruppe von neun Personen – ihre Peitschen im Takt und um Sekundenbruchteile versetzt laut knallen. Geschnalzt wird mit einem Holzstiel, an dem ein dreieinhalb Meter langes Hanfseil mit einem Stück Bast hängt. Es erzeugt beim Schwingen der Peitsche das typische Knallen, mit dem die Menschen der Überlieferung nach den Winter austreiben und die Natur zu neuem Leben erwecken wollen.

Quelle: : http://www.readersdigest.de

Auto Silvester sicher parken

„Ein Prosit auf das beue Jahr“ – doch für einige Autofahrer kann es am Neujahrstag wieder ein böses Erwachen geben. Silvesterraketen und -knaller werden an manchem parkenden Fahrzeug wieder bleibende Erinnerungen an die nächtliche „Geisteraustreibung“ hinterlassen haben. Grundsätzlich erwarten die Versicherer, dass Autofahrer vorsorglich gegen Silvesterschäden handeln: Man sollte nicht dort parken, wo erwartungsgemäß mit viel „Knallerei“ zu rechnen ist, also eher abseits der Straßen, in Höfen, Unterständen etc. Wer nicht kaskoversichert ist, sollte sein Auto zwischen Mitternacht und 1 Uhr im Auge behalten, um mögliche Täter von ihrem Tun abzuhalten.

„Wenn der Täter des Nachts unerkannt entkommen ist, hilft nur die eigene Teilkaskoversicherung, um den Brand- oder Explosionsschaden bezahlt zu bekommen. Einen negativen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt hat dieses Unglück aber nicht. Ist der Täter bekannt oder hat er sich reumütig gemeldet, so zahlt dessen private Haftpflichtversicherung den angerichteten Schaden“, erklärt der AvD. Bei einem unbekannten Täter sei es aber auf jeden Fall sinnvoll, den angerichteten Schaden vor dem Gang zur Versicherung der Polizei anzuzeigen.

Teilkaskoversicherung zahlt „Brand- und Explosionsschäden“

Cabriofahrer müssen zu Silvester noch mehr aufpassen. Ihre Teilkasko-Versicherung zahlt Schäden am Cabriodach durch glimmende Raketenreste nämlich nicht. Für einen Teilkaskoschaden muss schon ein offenes Feuer ausbrechen. „Ansonsten greift hier nur die Vollkaskoversicherung“ erklären die AvD Rechtsexperten.

Zwar ist es unwahrscheinlich, dass eine abgebrannte Rakete, die zufällig unter einem parkenden Auto landet, bleibende Schäden hinterlässt, doch fehlgeleitetes Feuerwerk hat schon häufig Autoscheiben durchschlagen oder teure Lackschäden hinterlassen. Auch verantwortungslose Jugendliche und Erwachsene, die ihre Chinaböller im Auspuff oder auf Autoreifen zünden, sorgen für bleibende Schäden am Fahrzeug.

Eltern müssen ihre Kinder darauf hinweisen, dass Knallkörper nicht in der Nähe von Autos gezündet werden dürfen, Benzindämpfe könnten explodieren!

PKW möglichst in die Garage stellen

Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg zu gehen, empfiehlt der AvD, den eigenen Wagen möglichst in der Silvesternacht in die Garage zu stellen. Laternenparker sollten möglichst versuchen, ihr Fahrzeug in ruhigen Seitenstraßen abzustellen und belebte Kreuzungen und bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft meiden. Oder mal für eine Nacht in Parkhaus fahren. Das schützt den Wagen auch vor den alkoholisierten Vandalen, die in der Neujahrsnacht gerne fremde Fahrzeuge demolieren. Sollte dies passieren und die Täter entkommen unerkannt, gleicht nur die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Wagen aus. Bei Zahlung durch die Versicherung ist eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der Vollkasko sodann obligatorisch.

Bedingt ist eine Vorsorge möglich: Windabweiser an Schiebedächern oder Seitenfenstern sollten entweder demontiert oder mit Klebeband verschlossen werden, damit sich darunter keine Knallkörper fangen können. Ein Cabriolet gehört in die Garage oder zumindest unter ein stabiles Paletot. Ein sauberes Auto mit gewachstem Lack ist gegen Feuerwerk übrigens besser gefeit – Feuerwerkskörper gleiten leichter ab und ggf. können Schmauchspuren mit Lackreiniger entfernt werden, raten die AvD-Experten.

Fahren an Silvester – nur für Nervenstarke

Zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei langsam fahren, Fenster geschlossen halten, „Feuerwerkern“ ausweichen und ggf. anhalten. Das Durchfahren des Privatfeuerwerks provoziert Attacken auf das Auto – daran sollten auch Taxifahrer denken. Kanonenschläge können schwere Schäden an Fahrzeugen hervorrufen, das gleiche gilt für Lichteffekte und Raketen mit hoher Brenntemperatur. Deshalb kein Feuerwerk unter Autos werfen oder an Fahrzeugen zünden. Und: Knallkörper-Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt – auch wer zu Fuß als Führerscheininhaber Feuerwerk auf Verkehrsmittel wirft, riskiert den Führerscheinentzug wegen Verkehrsgefährdung.

Wer Auto fährt, darf keinen Alkohol trinken

Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder im gesamten Bundesgebiet verstärkt Alkohol-Kontrollen vornehmen. Es ist zu befürchten, dass erneut viele Autofahrer wegen Trunkenheit ihren Führerschein abgeben müssen. Mit Alkohol im Blut ist man nicht mehr verkehrstauglich und gefährdet sich und andere. Deshalb gilt: Wer Auto fährt, darf nicht trinken – auch wenn noch 0,5 Promille „erlaubt“ sind… Das „Herantrinken“ an diese Grenze schlägt immer fehl – auch handelsübliche Atemtestgeräte liefern falsche Werte.

Der AvD empfiehlt, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, die in fast allen Städten besonders lange verkehren, ein Taxi zu nehmen (Achtung: Wartezeiten!) oder mit Freunden zu verabreden, wer alle nach Hause fährt. Ein Tipp für den Fahrer: Fahren Sie nicht zwischen 23.45 Uhr und 0.30 Uhr – sie könnten das Ziel von „Knall-Köpfen“ werden – und halten Sie die Fenster geschlossen.

Übrigens: Führerscheininhaber dürfen alkoholisiert nicht nur keinerlei Fahrzeuge bewegen sondern auch zu Fuß keine Verkehrsdelikte begehen – auch das kann Punkte kosten.

www.avd.de

Nachts, wenn alles feiert…

Eine Unsachgemäße Anwendung von Feuerwerkskörpern kann schwere Verletzungen hervorrufen, wie diese Collage mit Fotos von Michael Wolters (VdF) zeigt
Eine Unsachgemäße Anwendung von Feuerwerkskörpern kann schwere Verletzungen hervorrufen, wie diese Collage mit Fotos von Michael Wolters (VdF) zeigt

Nach den Statistiken des Deutschen Feuerwehrverbandes ist die Silvesternacht die arbeitsreichste Nacht für die Feuerwehren und den Rettungsdienst. Die Feuerwehr Bocholt blieb in den vergangenen Jahren glücklicherweise von größeren Ereignissen verschont.

Zumeist handelte es sich um kleinere Brände wie z.B. Containerbrände, die es immer wieder zu löschen galt. Dafür hatte der Rettungsdienst mehr zu tun. So wird auch am diesjährigen Silvesterabend ein zusätzlicher Rettungswagen vom Malteser Hilfsdienst Bocholt in der Rettungswache der Feuerwehr stehen. „Schwere Unfälle gab es aber auch hier glücklicherweise in den vergangenen Jahren nicht“ berichtet der stellvertretende Leiter der Feuerwehr Thomas Deckers. Dies mag einerseits an der Präventionsarbeit liegen, andererseits geht der Trend immer mehr zum Batteriefeuerwerk. Diese könnten, wenn die Sicherheitshinweise des Herstellers beachtet werden, das Verletzungs- und Brandrisiko erheblich reduzieren.

Damit sich der positive Trend auch in diesem Jahr fortsetzt, gibt die Feuerwehr einige Hinweise, die es zu beachten gilt:

Wohnung sollten in der Silvesternacht vor Brandgefahren geschützt werden. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt und Fenster sowie Türen geschlossen gehalten werden.

Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen oder noch keine 18 Jahre alt sind.

Raketen sind nur im Freien zu verwenden und sollten z. B. aus großen, nicht brennbaren Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden. Ist der Wind zu stark, sollten Raketen nicht abgefeuert werden, da die Flugbahn nicht mehr bestimmbar ist.

Feuerwerkskörper, die an einem Ende mit der Hand gehalten werden dürfen, sind weit vom Körper entfernt zu halten, hierbei ist die Windrichtung zu beachten. „Blindgänger“ sind auf keinen Fall noch einmal anzünden und nicht in die Tasche zu stecken.

Zum Kühlen von kleineren Verbrennungen und zum Löschen sollte ein Eimer mit kaltem Wasser bereitgestellt werden. Ein bereitgehaltener Feuerlöscher kann auch nützlich sein.

Nehmen Sie bei Brandwunden den notärztlichen Dienst in Anspruch, wenn die Schwere der Verbrennung dies erfordert, auch den Notruf 112!

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