Kategorie-Archiv: Familie

Vorbeugung funktioniert – wenn sie in Familien ankommt

Zwei Jahre nach Beginn des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen“, das vom Land Nordrhein-Westfalen und der Bertelsmann-Stiftung initiiert wurde, ziehen die Forscher eine erste Zwischenbilanz. Fazit: Vorbeugung funktioniert – wenn sie bei den Familien ankommt. Ein früher Kita-Besuch und Sport im Verein kann zum Beispiel helfen, Sprachprobleme bei Kindern mit Migrationshintergrund deutlich zu mildern und so ihre schulischen Chancen zu verbessern. „Aber Prävention kann nicht verordnet werden“, sagt Prof. em. Dr. Peter Strohmeier vom Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR) an der RUB. „Familien haben eine Schlüsselfunktion; sie nehmen Angebote freiwillig in Anspruch.“ Die RUB-Forscher entwickeln Instrumente für Kommunen, um solche Angebote passgenau zu planen.

Vorbeugen ist besser als später helfen

Im Projekt „Kein Kind zurücklassen“, haben sich 18 Kommunen aus Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen, um sogenannte Präventionsketten aufzubauen. Dabei wollen sie Kräfte und Angebote bündeln, um Kinder und ihre Familien von der Schwangerschaft bis zum Berufseintritt zu unterstützen. Hintergrund ist die Einschätzung, dass sich durch gezielte Prävention Mittel einsparen lassen, die sonst für Kinder- und Jugendhilfe und soziale Folgekosten ausgegeben werden müssen. Begleitend zum Projekt erforschen Wissenschaftler, welche Faktoren für den Aufbau von Präventionsketten förderlich sind und wie man Familien erreicht, die bisher keine Unterstützung in Anspruch genommen haben.

Bisherige Ergebnisse: Weichen früh stellen

„Schulen, Kindertagesstätten, Angebote der Kirchen und Verbände, aber auch Sport im Verein fördern die Entwicklung von Kindern“, sagt Prof. Peter Strohmeier. Bildungsbiografien sind dabei „pfadabhängig“, die Weichen werden früh gestellt. Prävention wirkt besonders nachhaltig, wenn Kinder früh gefördert und die Eltern in die Förderung mit einbezogen werden. Kinder zum Beispiel, die vor ihrem dritten Geburtstag eine Kita besuchen, sind in nahezu allen Entwicklungsbereichen weiter als Kinder, die später in die Kita gehen. Die Bildungschancen von benachteiligten Kindern lassen sich somit erheblich verbessern: Die Wahrscheinlichkeit für mangelhafte Deutschkenntnisse beim Schuleintritt von Kindern mit einem türkischen Migrationshintergrund, deren Eltern eine niedrige Schulbildung aufweisen und die Sozialgeld beziehen, lässt sich so von 75 Prozent auf 29 Prozent senken, wie in einer der teilnehmenden Städte gezeigt werden konnte.

Wie man Familien erreicht

Allerdings funktioniert das natürlich nur dann, wenn die Familien solche Angebote auch nutzen. „Sozial benachteiligte Familien der unteren Bildungsschicht, zumal wenn es sich um Einwanderer handelt, werden von präventiv wirksamen Angeboten nicht überall gut erreicht. Arme Kinder gehen zum Beispiel später in die Kita, und nur relativ wenige von ihnen treiben Sport im Verein“, sagt Prof. Strohmeier. Angebote, die wirken sollen, müssen daher „nah“ bei den betroffenen Familien sein. Im Vergleich der Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben die Forscher noch erhebliche Unterschiede festgestellt: So bewegt sich der Anteil der Dreijährigen, die keine Kita besuchen, in verschiedenen Kommunen in NRW zwischen null und 47 Prozent.

Modellhafte Lösungen anhand vorhandener Daten

Um Zusammenhänge transparent zu machen, die vor Ort die Diagnose und Lokalisierung von Problemlagen (in Quartieren und Einrichtungen) und die Evaluation kommunalen Handelns ermöglichen, entwickeln die Forscher ein Monitoring für Kommunen. Es wertet Daten aus, die ohnehin erhoben werden – zum Beispiel bei der Schuleingangsuntersuchung – und verbindet sie miteinander. Anhand der Ergebnisse entwickeln die Forscher modellhaft Lösungen, die Informationen für alle am Bildungsgeschehen beteiligten Akteure interessant sind.

Quelle/Text/Redaktion: Meike Drießen (RUB)
Dezernat Hochschulkommunikation
Stand: 29.08.2014

Rezepte für Sprachtherapien

Kinder und Jugendliche gehen immer häufiger zum Therapeuten. Auch im ersten Quartal des laufenden Jahres haben niedergelassene Ärzte für Heranwachsende wieder mehr Rezepte für Ergo-, Physio- und Sprachtherapien ausgestellt. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum beträgt rund sechs Prozent. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) unter Berufung auf die Statistik des GKV-Spitzenverbandes hin.

Insgesamt 658.208 Heilmittelverordnungen haben Ärzte für Unter-15-Jährige ausgestellt. Besonders häufig erhalten die Heranwachsenden Rezepte für Sprachtherapie, allein im ersten Quartal rund eine Viertelmillion (247.883). Im Vorjahr waren es von Januar bis März insgesamt 622.322 Rezepte, davon 233.643 für Sprachtherapien. Der Blick in die Statistik des Gesamtjahres 2013 zeigt: Inzwischen erhalten drei von zehn Kindern und Jugendlichen ein Heilmittelrezept.

Peter Böh, Fachreferatsleiter Ambulante Leistungen bei der TK: „Erfreulicherweise gibt es sehr gute Möglichkeiten, Kinder mit Entwicklungsproblemen therapeutisch zu unterstützen. Dass inzwischen aber fast jeder dritte Heranwachsende ein Rezept für Heilmittel erhält, ist bemerkenswert. Es wirft die Frage auf, ob wir den Kindern in ihrem Alltag ausreichend Anreize und Raum geben, sich zu entwickeln.“

Die Bedingungen, unter denen Kinder heutzutage aufwachsen, sind immer stärker geprägt von Mediennutzung und technischen Gadgets. Ganz aktuell wirft die unlängst veröffentlichte repräsentative Umfrage der KidsVerbraucherAnalyse (KidsVA) 2014 ein Schlaglicht auf diese Entwicklung: Über 80 Prozent der 6- bis 13-Jährigen haben der Studie zufolge Computererfahrung. Mehr als ein Drittel verfügt über eigene Geräte, der Großteil (63 Prozent) nutzt den Computer oder das Tablet der Familie mit. Fast 60 Prozent der Heranwachsenden sind mobil erreichbar, jedes vierte Kind besitzt inzwischen sogar ein Smartphone.

Um Defizite in der sprachlichen und motorischen Entwicklung von Kindern möglichst frühzeitig zu erkennen, bietet die TK drei Vorsorgeuntersuchungen an, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Von den sogenannten U10, U11 und J2 profitieren vor allem Kinder im Schulalter. Soziale und psychische Aspekte wie Schwierigkeiten in der Schule sowie Fernseh-, Computer- und Ernährungsgewohnheiten stehen im Mittelpunkt.

Quelle/Text: tk.de
Stand: August 2014

Eltern haften: Kinder auch im Taxi richtig sichern

Eltern, die ihre Kinder im Taxi mitnehmen, müssen dafür Sorge tragen, dass sie auch in diesem Fahrzeug richtig gesichert hin. Bei einem Unfall mit Verletzung des Kindes kommt eine Mithaftung des Taxifahrers und der Eltern in Betracht. Darauf weist der ADAC hin.

Seit Anfang 1998 gibt es die gesetzliche Sicherungspflicht für Kinder in Taxen. Foto: ADAC
Seit Anfang 1998 gibt es die gesetzliche Sicherungspflicht für Kinder in Taxen.
Foto: ADAC

Seit Anfang 1998 gilt die gesetzliche Sicherungspflicht auch für Kinder, die in Taxen mitgenommen werden. Taxen sind deshalb entweder mit integrierten Kindersitzen ausgestattet, die aus der hinteren Sitzbank herausgeklappt werden können, oder führen Rückhalteeinrichtungen für zwei Kinder mit. Dabei es gibt eine Sonderregelung: Der Taxifahrer muss nur Sitze für Kinder ab 9 Kilo Körpergewicht, aber keine Babyschalen bereitstellen. Wer mit Baby ein Taxi bestellt und keine geeignete Babyschale dabei hat, sollte dies der Taxivermittlung bei der Anforderung mitteilen. In der Regel gelingt es dann, dass die benötigte Schale kurzfristig gestellt wird.

Werden die besonderen Kindersicherungspflichten nicht beachtet und ein Kind unter 12 Jahren, das kleiner als 150 cm ist, nur mit angelegtem Erwachsenengurt transportiert, zahlt der Fahrer ein Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro. Ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Flensburgpunkt werden fällig, wenn das Kind völlig ungesichert ist.

Quelle/Text: ADAC  www.adac.de

Kinderinvaliditätsversicherung: Zwei von zehn Tarifen schützen „gut“

Wer sein Kind oder Enkelkind vor den finanziellen Langzeitfolgen von Krankheit und Unfall schützen möchte, sollte eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen. Eine Unfallversicherung ist zwar deutlich günstiger, zahlt aber nur in wenigen Fällen. Weitaus mehr Kinder werden aufgrund einer Krankheit schwerbehindert. Die Stiftung Warentest bewertet zwei Kinderinvaliditätsversicherungen mit „gut“.

Kinderinvalidität-grossInsgesamt hat Finanztest die Vertragsbedingungen und Antragsformulare von 10 Anbietern untersucht. Das sind neun weniger als im letzten Test. Grund: Der Markt hat sich seither deutlich verändert und ist geschrumpft. Ein Tarif ist nur „mangelhaft“, einer „ausreichend“, der Rest „befriedigend“.

Im Idealfall bietet ein Vertrag nicht nur eine lebenslange Rente, sondern auch eine Einmalzahlung, mit der Umbaukosten und Anschaffungen wie ein Rollstuhl finanziert werden können. Ein „guter“ Tarif kostet hier 420 Euro pro Jahr. Tarife mit Rente aber ohne Einmalzahlung kosten zwischen 130 Euro und 478 Euro pro Jahr. Der hier mit „gut“ bewertete Tarif liegt bei 354 Euro pro Jahr.

Finanztest empfiehlt, Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Ansonsten kann der Versicherer später Leistungen verweigern. Hat das Kind bereits Vorerkrankungen, bekommt man unter Umständen nur einen Vertrag, der bestimmte Krankheiten ausschließt.

Der ausführliche Test Kinderinvaliditätsversicherungen erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/kinderinvaliditaet abrufbar.

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