Heute greifen wir wieder häufiger zu natürlichen Mitteln, wenn es darum geht, Krankheiten zu verhindern oder zu bekämpfen. Das ist bei weitem nichts Neues, denn seit jeher nutzt der Mensch die Heilkraft der Natur. Mit dem kleinen Unterschied, dass wir heute sehr viel mehr über die Wirkstoffe der Heilpflanzen wissen, als dies früher der Fall war. Das hilft uns besonders bei Erkältungen. Denn hier bietet die Natur für die verschiedensten Beschwerden eine große Auswahl an Heilmitteln. Dazu gehören auch (Heil-)Pflanzensäfte. Diese werden aus Blättern, Früchten, Wurzeln oder dem ganzen Pflanzenkraut frisch gepresst und sind in Apotheken, Reformhäusern oder Bioläden erhältlich.
Diese Pflanzensäfte helfen am besten bei Erkältungen:
Echinacea-Presssaft
Bei häufig wiederkehrenden Infekten im Bereich der Atemwege hilft Echinacea-Presssaft. Der Saft des frischen, blühenden Purpursonnenhuts, wie die Echinacea auch genannt wird, unterstützt die Behandlung, indem er die körpereigene Abwehr stärkt. Dies wird vor allem dadurch erreicht, dass Echinacea das Körpergewebe kräftigt und so den Schutz gegen das Eindringen von Bakterien verstärkt.
Holunder-Saft
Die schwarzvioletten bis schwarzen Holunderbeeren sind besonders reich an Vitaminen, Mineralstoffen und vor allem an sekundären Pflanzenstoffen wie Anthocyanen, Flavonoiden, Schleimstoffen, ätherischem Öl und Gerbstoffen. Deshalb wird Holundersaft in der Volksmedizin häufig bei Husten und Erkältungskrankheiten verwendet. Er kann kalt und warm getrunken werden und ist wegen seines guten Geschmacks sehr beliebt.
Huflattich-Pflanzensaft
Huflattich, auch Brustlattich genannt, wird dank ihrer reizlindernden Wirkung seit alters her bei Husten eingesetzt. Als Heilpflanzensaft hilft er bei Heiserkeit, Bronchitis sowie entzündeten Mund- und Rachenschleimhäuten.
Salbei-Pflanzensaft
Schon der botanische Name „Salvia officinalis‹ spiegelt die Wichtigkeit des Salbei in der Heilkunde wider, denn salvia leitet sich vom lateinischen salvus = gesund bzw. salvare = heilen ab. Der Salbei-Heilpflanzensaft (z. B. von Schoenenberger) wird zum einen bei Infektionen im Mund-, Hals- und Rachenraum eingesetzt.
Sanddorn-Muttersaft
Sanddorn zählt weltweit zu den besten Lieferanten von Vitamin C. Ein kleines Glas Saft deckt bereits das Mehrfache unseres Tagesbedarfs. Sanddorn-Muttersaft wird deshalb zur Stärkung des Immunsystems und zur Behandlung von Erkältungen eingesetzt.
Spitzwegerich-Pflanzensaft
Spitzwegerich enthält viele entzündungshemmende und reizmildernde Wirkstoffe. Der daraus gewonnene Heilpflanzensaft hilft bei trockenem Reizhusten und Entzündungen der Mund- und Rachenschleimhaut.
Thymian-Pflanzensaft
Die desinfizierende und schleim- bzw. krampflösende Wirkung von Thymian war schon im Altertum bekannt. Thymian-Heilpflanzensaft (z. B. von Schoenenberger) wird bei Erkältungskrankheiten der Atemwege und bei akuter Bronchitis eingesetzt.
Schon die alten Ägypter wussten um die Heilkraft des Honigs und bis heute hat sich dieses Wissen in unserer Hausapotheke gehalten. Wenn es im Hals kratzt oder die Stimme wegbleibt, wird gerne ein Löffel Honig gelutscht oder aufgelöst in warmem Tee oder Milch zur Linderung getrunken. Allerdings verliert Honig bei hohen Temperaturen einen Großteil seiner Heilkraft, da die Wirkstoffe nicht hitzestabil sind.
Eine Sorte behält jedoch ihre heilsamen Eigenschaften: Manuka-Honig aus Neuseeland (erhältlich unter anderem auf www.neuseelandhaus.de). Er enthält hitzestabiles MGO (Methylglyoxal), das stark antibakteriell wirkt. Im Manuka-Honig ist dieser Wirkstoff in wesentlich höheren Konzentrationen als in anderen Honigsorten enthalten. Ab einer Konzentration von 100 mg MGO pro kg Honig gilt Manuka-Honig als „aktiv“. Je höher der MGO-Gehalt, desto stärker ist auch die Wirkung.
Aus Manuka-Honig mit hohem MGO-Gehalt werden auch weitere Produkte gewonnen. Bei Erkältungen helfen Manuka & Propolis Lutschbonbons und Rachensprays mit Manuka. Auch Sirup für Kinder und Erwachsene gibt es und in der kalten Jahreszeit schützt Lippenbalsam mit Manuka-Honig.
Die 14 Stoffe, die am häufigsten allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen ab 13. Dezember 2014 bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste hervorgehoben (zum Beispiel farblich unterlegt) werden. Auch bei unverpackten Lebensmitteln, sogenannter „loser Ware“, ist die Information zu den 14 Hauptallergenen künftig verpflichtend. Wie die Allergene deklariert werden müssen, legen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten durch nationale Vorschriften fest. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist für betroffene Verbraucher nur eine schriftliche Information über enthaltene Allergene verlässlich; anderes ist nicht akzeptabel.
Ärzte dürfen für den Nachweis von Vorsorgemaßnahmen keine Gebühr nehmen – so ist es seit Anfang Oktober 2013 geregelt. Doch das scheint nicht in allen Praxen bekannt zu sein.
Bei vielen Krankenkassen erhalten Versicherte eine Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Geldprämien und Sachleistungen winken für Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen. Nachgewiesen werden diese bei der Kasse durch Stempel und Unterschrift des Arztes in einem Bonusheft. Dafür darf er seit dem 1. Oktober 2013 keine Gebühr mehr verlangen. Darauf hatten sich Krankenkassen und Ärzteschaft in einer Änderung des so genannten Bundesmantelvertrags der Ärzte geeinigt. Aber nicht alle Praxen wenden die neue Regelung an. Wie in der Vergangenheit berechnen sie ein Entgelt von bis zu fünf Euro.
„Wir haben immer wieder Rückfragen von Patienten, ob und wann sie eine Gebühr zahlen müssen“, sagt Wiebke Cornelius von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Patientin Elke P. etwa sollte für einen Bonus-Stempel 2,33 Euro entrichten. Die 43-Jährige hatte die Vorsorgeuntersuchung „Check-up 35“ machen lassen, für die ihre Kasse alle zwei Jahre eine Prämie gewährt. „Eine Stempelgebühr darf der Arzt hierfür nicht nehmen, denn die Untersuchung ist Teil der vertragsärztlichen Leistung und diese wird von der Krankenkasse bereits bezahlt“, erklärt Cornelius. Das Gleiche gelte bei Stempeln für Schutzimpfungen, Schwangerschafts- oder Krebsvorsorge, jährliche Kontrollen beim Zahnarzt sowie die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen.
Neben diesen Vorsorgemaßnahmen unterstützen die Krankenkassen private Aktivitäten zur Gesundheitsförderung – von der Teilnahme an Sportangeboten und Ernährungskursen bis hin zu Entspannungsübungen und Rauchentwöhnung. Auch hierfür gibt es bei vielen Kassen Prämien. Cornelius: „Die Bestätigung im Bonusheft holt man sich dann beim Anbieter, mitunter also direkt bei der Krankenkasse.“
UPD-Tipp: Versicherte sollten sich Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt direkt im Anschluss bestätigen lassen. Wer den Stempel vergisst, kann ihn innerhalb des laufenden Quartals kostenfrei nachholen und sich dabei auf Paragraf 36 Absatz 7 des Bundesmantelvertrags der Ärzte berufen. Nach Ende des Quartals geht das nicht mehr. Weitere Fragen beantwortet die UPD kostenfrei am Telefon (Deutsch: 0800 0 11 77 – 22, Türkisch: – 23, Russisch: – 24) und in 21 Beratungsstellen bundesweit.
Bei einem akuten Bandscheibenvorfall ist eine Operation nur in wenigen, klar erkennbaren Fällen nötig. Bei chronischen Beschwerden kann ein Eingriff meistens nicht helfen.
Fliesenleger-Meister Friedrich G. hat seit Jahren immer wieder Rückenschmerzen. Beim letzten „Hexenschuss“ konnte er sich eine Woche lang kaum rühren. Jetzt kann der 56-Jährige zwar wieder arbeiten, hat aber weiterhin Probleme und Angst vor einer erneuten Attacke. Sein Orthopäde hatte einen Bandscheibenvorfall festgestellt und ihm zur Operation geraten. Davor schreckt Herr G. bisher zurück – womöglich aus gutem Grund.
„Auch wenn der Arzt Veränderungen an den Bandscheiben feststellt, muss das noch lange nicht der Grund für anhaltende Rückenschmerzen sein“, sagt Selma Lindner von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Denn ein Bandscheibenvorfall verursacht nicht zwangsläufig Probleme.“ Das hätten Untersuchungen mit Erwachsenen gezeigt, die keine Kreuzschmerzen haben: Mehr als die Hälfte von ihnen hatte ebenfalls Bandscheibenschäden, zum Teil sogar starke. Zudem würden Bandscheibenvorfälle meistens von selbst ausheilen und die Beschwerden bei 90 von 100 Menschen innerhalb von sechs Wochen wieder abklingen.
„Halten die Schmerzen länger an, muss daher vor einer Operation eindeutig geklärt werden, dass tatsächlich der Bandscheibenvorfall die Probleme verursacht“, erklärt die UPD-Beraterin. In diesem Fall könne ein Eingriff zwar oft helfen, aber keine Beschwerdefreiheit garantieren. Auch das hätten Studien gezeigt. Grundsätzlich sollte man also das Für und Wider einer Bandscheibenoperation bei chronischen Rückenschmerzen sorgfältig abwägen – und bei Zweifeln die Meinung eines zweiten Arztes einholen, so Lindner. „Sofort operieren muss man nur in seltenen Notfällen, wenn Nerven stark beeinträchtigt sind.“ Das sei leicht zu erkennen, etwa an zunehmenden Taubheitsgefühlen und Lähmungen oder wenn Blase und Darm nicht mehr richtig funktionieren.
„Für akut Betroffene lohnt sich meist etwas Geduld“, sagt die Patientenberaterin. Die Genesung ließe sich zwar kaum beschleunigen. Schmerzmittel, Wärmepackungen oder Massagen könnten aber Erleichterung verschaffen. Gut sei vor allem, trotz der Schmerzen möglichst aktiv zu bleiben – auch damit sie gar nicht erst zum Dauerproblem werden. Lindner: „Die positive Wirkung körperlicher Aktivität ist wissenschaftlich nachgewiesen und vielleicht das Beste, was man für sich tun kann.“