Auch wer nur ein geringes Einkommen hat, soll seine Rechte vor Gericht einfordern und verteidigen können: Dazu verhilft die finanzielle Unterstützung nach dem Prozesskostenhilferecht. Sie wird auf Antrag beim Gericht gewährt. Seit 1. Januar 2014 gelten für das Verfahren neue Regeln.
Neu ist, dass jeder, der Prozesskostenhilfe bekommt, dem Gericht nun vier Jahre lang nach Beendigung des Verfahrens von sich aus wesentliche Verbesserungen beim Einkommen mitteilen muss. Zudem
kann das Gericht künftig verlangen, dass der Antragsteller eine Versicherung an Eides statt über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgibt. Wem unrichtige Angaben nachgewiesen werden, der muss ein Strafverfahren befürchten.
Arbeitnehmer dürfen bestimmte Ausgaben bei der Steuer als Werbungskosten absetzen, wenn sie sich nach einem Jobwechsel oder einer Versetzung eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz nehmen. Zum 1. Januar 2014 legte der Fiskus dabei neue Maßstäbe an: Während das Finanzamt bislang eine 60 Quadratmeter große Wohnung als Richtschnur nahm und dafür die maximal übliche Ortsmiete berücksichtigte, ist künftig bei 1.000 Euro Schluss. Von der Miete für die Wohnung, von Betriebskosten, Stellplatz- oder Garagenmiete werden maximal 1.000 Euro im Monat als Werbungskosten anerkannt. Bei Eigentumswohnungen können entsprechend Schuldzinsen, Abnutzung (AfA) und Reparaturkosten bis zu einer Höhe von 1.000 Euro im Monat abgesetzt werden.
Außerdem prüft das Finanzamt nach einer neuen Regel, ob die Zweitwohnung beruflich notwendig ist: Die Entfernung zur Tätigkeitsstätte darf jetzt nicht halb so lang sein wie die Entfernung von der Erstwohnung dorthin. In Zahlen: Ist die Erstwohnung 50 Kilometer entfernt, darf die Strecke zwischen Zweitwohnung und Tätigkeitsstätte maximal 24 Kilometer betragen.
Ab Januar 2014 steigt in vier Bundesländern die Grunderwerbsteuer. Diese wird bei der Übertragung von Immobilien fällig, also in der Regel, wenn Grundstücke, Häuser oder Wohnungen gekauft werden. In Bremen und Niedersachsen steigt die Steuer zum Jahreswechsel von 4,5 Prozent auf 5,0 Prozent des Kaufpreises. In Berlin geht der Satz von bisher 5,0 auf 6,0 Prozent nach oben. Schleswig-Holstein setzt sich ab Januar mit 6,5 Prozent (bisher: 5 Prozent) der fälligen Kaufsumme bundesweit an die Spitzenposition. Seit 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen.
Wer auswärts arbeitet und für Übernachtungen in Hotels oder Pensionen bezahlen muss, kann diese Aufwendungen wie bisher beim Finanzamt als Werbungskosten absetzen. Dabei werden nach wie vor alle Ausgaben berücksichtigt, für die Belege vorliegen. Allerdings: Ab 2014 berücksichtigt der Fiskus die Aufwendungen nur noch 48 Monate lang. Danach können nur noch maximal 1.000 Euro monatlich als Werbungskosten für Übernachtungen steuerlich geltend gemacht werden. Hat der Arbeitnehmer die auswärtige Tätigkeit mindestens sechs Monate unterbrochen, beginnt die 48-Monats-Frist wieder neu. Stand: 12/2013