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Rose, Chrysantheme, Tulpe: Weniger Geld für Schnittblumen

Jeder Deutsche hat im vergangenen Jahr durchschnittlich 37 Euro für Schnittblumen ausgegeben. Das sind rund zwei Euro weniger als noch vor fünf Jahren, informiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Der Gesamtmarkt ist um knapp fünf Prozent auf 3,03 Milliarden Euro im Jahr 2012 gesunken. Dennoch nehmen Schnittblumen weiterhin mit rund 35 Prozent den größten Teil des Marktes für Blumen und Zierpflanzen ein, erklärt das BMELV. Besonders beliebt sind Rosen, Chrysanthemen und Tulpen.

Immer mehr Schnittblumen sind mit dem Fairtrade-Siegel ausgezeichnet. Den größten Anteil haben mit 95 Prozent fair gehandelte Rosen, die auf Blumenfarmen in Ostafrika und Lateinamerika produziert werden. Allein im Jahr 2012 sind in Deutschland über 250 Millionen fair gehandelte Rosen verkauft worden. Das entspricht einem Marktanteil von immerhin knapp 20 Prozent. Die Produktion richtet sich nach den sozialen und ökologischen Standards des Fairen Handels. So haben beispielsweise über 80 Prozent der Beschäftigten auf Fairtrade-Blumenfarmen in Kenia einen festen Arbeitsvertrag, bei konventionellen Farmen sind es nur rund 20 Prozent.

Mit Schnittblumen können Sie sich selbst und anderen ein Geschenk machen. Der bunte Strauß bleibt länger frisch, wenn er nach dem Kauf so schnell wie möglich ins Wasser gestellt wird. Zuvor wird das Stielende mit einem scharfen Messer zwei bis drei Zentimeter lang schräg abgeschnitten, rät der aid infodienst. Falls die unteren Blätter ins Wasser ragen, werden sie entfernt. Zudem mögen Schnittblumen keine direkte Heizungswärme, pralle Sonne und Zugluft.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
aid-Heft „Schnittblumen frisch halten – in Produktion, Handel und zu Hause“, Bestell-Nr. 61-1523, Preis: 4,00 Euro, www.aid-medienshop.de

Kfz-Gewerbe: Zuversicht für den Start ins neue Jahr

Zuversichtlich bewerten die Kfz-Betriebe die Aussichten für das erste Quartal 2014. Im aktuellen Geschäftsklimaindex des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) liegt der Wert der erwarteten Geschäftslage für die ersten drei Monate des kommenden Jahres mit 99,9 Punkten um 9,8 Punkte über dem Vergleichswert für 2013 (90,1 Punkte). Auch die aktuelle Geschäftslage im zu Ende gehenden vierten Quartal 2013 läuft für das Kfz-Gewerbe im Durchschnitt positiver als noch vor einem Jahr: Der Wert liegt bei 131,5 Punkten und damit um 13,9 Punkte höher als noch vor zwölf Monaten (117,6). Die Index-Werte fassen die Ergebnisse der drei Geschäftsbereiche Neuwagen, Gebrauchtwagen und Service zusammen.

Besonders augenfällig ist der Stimmungswandel im Neuwagengeschäft. Hier hat sich die Zahl der Pessimisten innerhalb von zwölf Monaten mehr als halbiert: Nur noch 20,3 Prozent erwarten im ersten Quartal 2014 ein schlechteres Neuwagengeschäft als im vierten Quartal 2013. Im Vorjahr hatten fast die Hälfte der Betriebe (48,2 Prozent) für das erste Quartal 2013 schlechtere Aussichten bei den Auftragseingängen als im Schlussquartal 2012 prognostiziert. Deutlich sind die Mehrheiten in den anderen beiden Geschäftsfeldern: Bei den Gebrauchtwagen gehen 70,2 Prozent (Vorjahr: 62,9 Prozent) und bei der Werkstattauslastung 71,2 Prozent (Vorjahr: 66,4 Prozent) von einem „saisonüblichen“ und damit stabilen Absatz für das erste Quartal 2014 aus.

Diese Ergebnisse unterstreichen die Einschätzung des ZDK, der für das kommende Jahr 2014 mit etwa drei Millionen Neuzulassungen rechnet. Das Gebrauchtwagengeschäft und der Servicebereich dürften sich wieder auf dem Niveau von 2013 bewegen, so ein Sprecher.

www.kfzgewerbe.de

Anwaltspost zu Praxisgebühren: Verbraucher sollten Altforderungen genau prüfen

Auch nach ihrer Abschaffung sorgt die Praxisgebühr weiter für Ärger: Der Verbraucherzentrale Hamburg liegen Anfragen von gesetzlich Krankenversicherten vor, die von einer Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei per Brief zur nachträglichen Zahlung von Praxisgebühren aufgefordert wurden.

Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist für alle Rechnungen aus dem Jahr 2009 verschickt derzeit die Kanzlei RVR Rechtsanwälte aus Stuttgart im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Briefe an Verbraucher, die sie als „Anhörung“ bezeichnet. Vor allem Senioren fühlen sich von diesen Zahlungserinnerungen eingeschüchtert. Doch auch abgeklärt reagierende Empfänger der Briefe kommen leicht in die Bredouille, denn in vielen Fällen haben sie die Nachweise über die korrekte Bezahlung der Praxisgebühr vor drei oder vier Jahren nicht mehr zur Hand.

„Ob die jeweilige Forderung im konkreten Fall berechtigt ist, sollten Versicherte genau prüfen“, empfiehlt der Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg, Christoph Kranich, der darauf hinweist, dass Ärzte nicht bezahlte Praxisgebühren vorher selbst anmahnen müssen, bevor die Forderung von der Kassenärztlichen Vereinigung eingetrieben werden kann. „Dieser Einzug rückständiger Gebühren nach so vielen Jahren ist für die meisten Versicherten nicht nachvollziehbar und ärgerlich“, so Kranich. Selbst die Kanzlei RVR Rechtsanwälte zog in der Vergangenheit Zahlungsaufforderungen nach kritischen Anfragen zu den Behandlungsdetails bereits wieder zurück.

Die Eintreibung nicht entrichteter Praxisgebühren durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt ist grundsätzlich nicht verboten, allerdings dürfen nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung keine Mahn- und Säumnisentgelte erhoben werden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Patienten, die zurzeit mit solchen „Anhörungen“ konfrontiert sind und keine Quittung mehr vorlegen können, die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg oder die Kanzlei RVR Rechtsanwälte darauf hinzuweisen, dass sie bislang keine Mahnung von ihrem Arzt erhalten haben und die aktuelle „Anhörung“ der erste Schriftwechsel zu diesem Vorgang ist.

Stand: 12/2013

Warenkunde Fondue

Man unterscheidet zwischen folgenden Fondues:

Foto: www.weihnachtsmenue.de
Foto: www.weihnachtsmenue.de

Das Käsefondue
(auch als Fondue Neuchâteloise bekannt). Es wird aus Emmentaler, Greyerzer und Weißwein zubereitet, mit Knoblauch, Pfeffer und Muskat gewürzt und mit Kirschwasser abgeschmeckt. Die Zutaten werden anschließend in dieses Fondue getaucht.

Das Fleischfondue
oder Burgunder Fondue (Fondue Bourguignonne). Hier werden die Zutaten in heißem Öl gegart. Als Öl nimmt man entweder ein spezielles Frittieröl oder hitzebeständige Öle wie Erdnussöl, Sonnenblumenöl oder Rapsöl. In Frankreich wird übrigens häufig Traubenkernöl für Fondues verwendet wird. Wer den Buttergeschmack liebt, kann auch Butterschmalz nehmen.

Das Chinesische Fondue
(Fondue Chinoise). Hier werden die Zutaten in heißer Brühe gegart. Es hat allerdings nichts mit der chinesischen Küche zu tun, sondern viel eher mit der japanischen Tempura.

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