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Mehrsprachige Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit!

Anlässlich des Internationalen Tages der Migranten fordert die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Christiane Hoffschildt, dass dem Thema Migration und Mehrsprachigkeit mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden müsse: „Jedes dritte Kind bis zu zehn Jahren hat in Deutschland einen Migrationshintergrund. In einigen deutschen Großstädten liegt der Anteil sogar bei mehr als 60%. Angesichts dieser Zahlen kommt dem Thema Mehrsprachigkeit ein zentraler Stellenwert im deutschen Bildungs- und Gesundheitswesen zu“, so die dbl-Präsidentin.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Mehrsprachigkeit für gesunde Kinder generell keine Überforderung darstellt. Probleme können aber auftauchen, wenn soziale Problemlagen hinzukommen oder wenn die unmittelbaren Bezugspersonen keine guten Sprachvorbilder sind. „Deshalb sollten Eltern mit ihren Kindern in der Sprache sprechen, die sie am besten beherrschen. Dies ist in der Regel die Sprache, die sie selbst als Kind erworben haben. Gleichzeitig sollten Eltern, die in Deutschland leben, den Kindern die Möglichkeit einräumen, früh mit der deutschen Sprache in einen intensiven Kontakt zu kommen, beispielsweise durch den Besuch eines Kindergartens“, so Hoffschildt. Die Politik sei hier gefordert, in den Kindertagesstätten die Bedingungen so zu gestalten, dass ein „sprachreicher“ Alltag möglich ist. Dies erfordere insbesondere eine entsprechende personelle Ausstattung und Qualifikation und eine Anpassung von Sprachfördermaßnahmen an die besonderen Bedürfnisse mehrsprachiger Kinder.

„Kinder, die erst im Kindergarten Kontakt mit der deutschen Sprache erhalten, zeigen typische Auffälligkeiten beim Deutscherwerb“, so Dr. Wiebke Scharff Rethfeldt, Logopädin und Expertin für Mehrsprachigkeit und Interkulturalität. Beispielsweise konzentrieren sie sich zunächst auf die inhaltlich wichtigen Dinge wie Nomen und Verben – Pronomen, Artikel und Präpositionen kommen wesentlich später. „Leider werden andere Hinweise auf Sprachentwicklungsstörungen fälschlicherweise noch immer der Mehrsprachigkeit zugeschrieben oder als mangelnde Deutschkenntnisse missverstanden“, so Scharff Rethfeldt. Deshalb müsse die Berücksichtigung der besonderen Bedingungen des Mehrspracherwerbs auch im Rahmen der kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gewährleistet werden, indem beispielsweise im Rahmen der U7a die Erstsprache berücksichtigt wird“, betont die Expertin.

„Alle Kinder in unserem Lande brauchen die Chance, die deutsche Sprache so gut zu beherrschen, dass sie ihre Schullaufbahn problemlos bewältigen können. Dies gilt besonders für Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist“, mahnt dbl-Präsidentin Christiane Hoffschildt. Leider gelinge dies allzu oft nicht. Die nach wie vor hohe Anzahl nicht erkannter sprachauffälliger Kinder in den Schuleingangsuntersuchungen und der Verordnungsgipfel für logopädische Therapien bei Kindern um das sechste Lebensjahr zeigten, dass hier, insbesondere hinsichtlich einer frühen Diagnostik, noch viel zu tun sei. „Kinder mit logopädischem Therapiebedarf brauchen so früh wie möglich eine entsprechende Verordnung. Das kann schon im Alter von 2 oder 3 Jahren nötig sein. Denn je früher die Logopädin den Befund erheben und die Behandlung durchführen kann, desto schneller und sicherer stellt sich der Erfolg ein“, so Hoffschildt.

LogopädInnen behandeln Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Sie sind Expertinnen für die Sprachentwicklung und arbeiten eng mit Kinderärzten, Eltern, Erzieherinnen und Lehrern zusammen.

Hintergrund

Im Dezember 2000 hat die UNO den 18. Dezember als den Internationalen Tag der Migranten ausgerufen. Am 18. Dezember 1990 wurde die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Migranten und ihrer Familienangehörigen von der UN-Vollversammlung angenommen. In Artikel 30 garantiert die Konvention den Kindern von Wanderarbeitern das grundlegende Recht auf Zugang zur Bildung und zu allen Bildungseinrichtungen. Migranten, deren Status im Gastland geregelt ist, garantiert Artikel 43 darüber hinaus den uneingeschränkten Zugang zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, sofern die erforderlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Maßnahmen erfüllt sind.

www.dbl-ev.de

Richtig zahlen beim Weihnachtsshopping im Internet

Neun von zehn Internetnutzern kaufen online ein. Gerade zur Vorweihnachtszeit boomt das Shopping vom Sofa aus. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät beim Einkauf im Netz zur Zahlung auf Rechnung oder per Einzugsermächtigung.

„Wer seine Weihnachtsgeschenke auf Rechnung zahlt, ist als Verbraucher auf der sicheren Seite“, sagt Rechtsexpertin Julia Rehberg. Für die Zahlart spricht, dass erst Geld fließt, wenn die Ware geliefert wurde und keine persönlichen Bankdaten offenbart werden müssen. Außerdem können Kaufverträge widerrufen werden, ohne dass Verbraucher auf die Rückzahlung bereits geleisteter Geldbeträge warten müssen.

Bieten die Händler keine Zahlung per Rechnung an, empfiehlt Rehberg die Einzugsermächtigung, bei der Verbraucher ihre Bankdaten an den Online-Händler weitergeben, der das Geld dann vom Konto abbucht. „Anders als bei einer Überweisung kann man den eingezogenen Betrag problemlos von seiner Bank zurückbuchen lassen.“

Von einer Vorkassezahlung vor Erhalt der bestellten Weihnachtspakete rät die Expertin ab, denn sie sei riskant. „Da es leider auch im Online-Handel schwarze Schafe gibt, können Verbraucher nie sicher sein, dass sie ihre Ware auch wirklich bekommen, wenn ihr Geld beim Händler eingegangen ist“, weiß Rehberg. Daher käme diese Zahlart nur für Beträge in Betracht, deren Verlust die Besteller leicht verschmerzen könnten. Auch die scheinbar sichere Zahlung per Nachnahme sollten Verbraucher laut Rehberg eher meiden. „Man hat das Paket beim Bezahlen zwar in der Hand, weiß jedoch nicht wirklich, was sich darin befindet.“

Auch Kreditkartenzahlungen gehen mit der Preisgabe persönlicher Daten einher. Um die Sicherheit zu erhöhen, fordern manche Händler im Rahmen des Bezahlvorgangs die zusätzlich Eingabe einer Mobile TAN (mTAN), die vorab per SMS verschickt wird. „Ob dieses Verfahren nicht nur dem Unternehmer, sondern auch Verbrauchern mehr Sicherheit bietet, bleibt abzuwarten. Wir hoffen, dass Online-Shopper nicht irgendwann nachweisen müssen, wer warum Zugriff auf ihr Mobiltelefon hatte, wenn mit einer aufs Handy geschickten mTAN bezahlt wurde.“

Stand: 13/2013

Das Beste von test als kompakte Kaufhilfe

Von Autoreifen bis Zahnpasta: Über 120 Tests und Reports zu Dienstleistungen und Produkten hat die Stiftung Warentest im vergangenen Jahr veröffentlicht. Die wichtigsten Tipps, Testergebnisse und Tabellen gibt es nun im test Jahrbuch 2014 der Stiftung.

Hardcover_2014_U1-U4Es ist kein Nachschlagewerk für das Bücherregal: Es könnte zum Beispiel auf dem Küchentisch oder dem Schreibtisch liegen. Denn wer das Jahrbuch schnell zur Hand hat, kann viel Geld sparen.

So hat die Stiftung Warentest vergangenes Jahr herausgefunden, dass Wäschetrockner mit Wärmepumpe die Energiekosten im Vergleich zum klassischen Kondensationstrockner halbieren. Das gleicht einen höheren Anschaffungspreis schnell aus und der informierte Verbraucher spart langfristig Geld.

Das Buch kann aber auch eine Hilfe beim Wechsel des Stromanbieters sein, bei der Wahl des richtigen E-Book-Readers oder der Frage, ob Salz aus dem Himalaya wirklich besser ist, als gewöhnliches Speisesalz.

Geordnet in 12 Themengebiete wie „Geld und Recht“, „Ernährung“, „Computer“ und „Haushalt“ bietet das Buch einen Überblick über viele verschiedene Produkte. Außerdem finden Leser dort Anbieteradressen und Anlaufstellen für Verbraucher, falls es mit dem Trockner, dem Stromanbieter oder dem E-Book-Reader doch mal Probleme geben sollte.

„test Jahrbuch 2014“ hat 290 Seiten und ist ab dem 30. November 2013 zum Preis von 9,80 Euro im Handel erhältlich oder im Online-Shop unter www.test.de/test-jahrbuch.

Warenkunde Raclette

Aus der Schweiz stammt die Käse-Köstlichkeit Raclette. Die Spezialität ist ursprünglich als Bauern- oder Hirtengericht im Kanton Wallis entstanden. Dabei wurde einfach ein Stück Bergkäse auf einen Spieß gesteckt, vermutlich veranlassten schlechte Zähne die Bauern zu dieser Tat, und am Feuer erhitzt, bis der Käse butterweich war. Oder die Schnittfläche des Käses wurde an die Glut oder das offene Feuer gebracht. Sobald die oberste Schicht des Käses geschmolzen war, streifte man sie mit einem „Raclette”, einem Holzspatel, ab. Von diesem Spatel stammt auch der Name des Gerichts.

Foto: Wirths PR
Foto: Wirths PR

Zu diesem deftigen Käs’Schmaus aß man Bauernbrot oder frische, heiße Pellkartoffeln bzw. Salzkartoffeln. Weitere klassische Beilagen für ein reines Käse-Raclette sind Cornichons und Mixed Pickles. Aber dem Ideenreichtum sind natürlich keine Grenzen beim Einsatz der verschiedenen Zutaten gesetzt. Sämtliche Gemüsesorten, Nudeln und sogar Fisch und Schinken eignen sich für Raclette hervorragend. Auch die unterschiedlichsten Käsesorten mit ihren charakteristischen Eigenschaften können auf diese Weise wunderbar eingesetzt werden.
Quelle: Wirths PR

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