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Weihnachtszeit ohne Kostenschock

Tipps der Verbraucherzentrale Brandenburg fürs Beleuchten, Backen und Schenken
Im Advent genießen die meisten Menschen die Zeit zuhause in vollen Zügen. Festliche Beleuchtung, behaglich geheizte Wohnzimmer und selbstgebackene Plätzchen sorgen aber nicht nur für vorweihnachtliche Stimmung, sondern auch für einen steigenden Energieverbrauch.

Marlies Hopf von der Verbraucherzentrale Brandenburg erläutert: „Im Advent haben nicht nur Spielwarengeschäfte und Versandhäuser Hochkonjunktur, auch die Strom- und Gaszähler legen eine Extraschicht ein.“ Damit trotzdem jeder den Advent ohne böse Überraschungen genießen kann, hat die Expertin Tipps zusammengestellt, wie auch in der Vorweihnachtszeit der Energieverbrauch wirksam begrenzt werden kann:

Weihnachtsbeleuchtung

„Gerade für weihnachtlichen Lichterschmuck, der die ganze Adventszeit hindurch brennt, lohnen sich LED-Lichterketten. Sie sparen nicht nur bis zu 90 Prozent Strom gegenüber herkömmlichen Glühlampen, sondern haben auch noch eine besonders lange Lebenszeit von bis zu 25.000 Stunden“, so Marlies Hopf.

Kochen und Backen

„Egal ob Plätzchen oder die Weihnachtsgans, das Vorheizen des Backofens ist für die meisten Gerichte überflüssig. Bevor die warmen Speisen nach dem Essen in den Kühlschrank gegeben werden, sollten sie erst vollständig abkühlen. Die Reste vom Weihnachtsbraten lassen sich dann am nächsten Tag in der Mikrowelle schnell und besonders energiesparend erwärmen. Das Wasser für Tee oder Kaffee erhitzen Sie dagegen am besten im Wasserkocher“, rät Marlies Hopf.

Geschenke

„Unterhaltungselektronik steht Jahr für Jahr ganz weit vorne auf den Wunschzetteln. Wer dem Beschenkten und dessen Stromrechnung langfristig etwas Gutes tun will, sollte beim Kauf auch auf den Energieverbrauch achten. Informationen dazu liefert beispielsweise bei Fernsehern das Energielabel“, so Hopf.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Stand: 05.12.2013

Fahren bei Nebel: In der „grauen Suppe“ nicht ins Schleudern kommen

Nebel oder plötzlich auftretende Nebelbänke können zu gefährlichen Situationen auf den Straßen führen. Im vergangenen Jahr kam es zu mehr als 700 nebelbedingten Unfällen. Vor allem auf Landstraßen sollten Autofahrer vorsichtig sein. Gerade die schlechten Sichtverhältnisse sowie nicht angepasste Geschwindigkeit und zu geringer Abstand zum Vordermann sind die Hauptgründe für Unfälle im Nebel.

Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. gibt hierzu folgende Tipps:

  • Autofahrer sollten sich auf plötzliche Sichtbehinderungen einstellen, auch tagsüber mit Abblendlicht fahren und stets bremsbereit sein.
  • Ausreichend Abstand halten! Als Regel gilt: Mindestabstand ist gleich Geschwindigkeit. Wer zu dicht auffährt, kann sein Auto nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen, wenn der Vordermann plötzlich bremst.
  • Immer am rechten Fahrbahnrand und den seitlichen Leitpfosten orientieren. Sie sind auf Autobahnen und Landstraßen in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt.
  • Geschwindigkeit reduzieren! Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor: Sieht man weniger als 50 Meter (Abstand zwischen den Pfosten am Fahrbahnrand), darf man nicht schneller als 50 km/h fahren. Bei noch dichterem Nebel heißt es „Fuß vom Gas“, auch wenn damit nur noch Tempo 30 oder weniger gefahren werden kann.
  • Bei Sichtweiten unter 50 Meter die Nebelschlussleuchte aktivieren. Haben sich die Sichtverhältnisse wieder gebessert, muss sie ausgeschaltet werden, um den Nachfolgeverkehr nicht unnötig zu blenden.
  • Nebelfahrten sind anstrengend. Wenn die Augen durch das Starren in die Nebelwand zu brennen beginnen, sollte eine Pause eingelegt werden. Besondere Vorsicht ist dabei auf Parkplätzen geboten, da Fußgänger erst im letzten Moment zu erkennen sind.
  • Während der Pausen falls notwendig Scheinwerfer und Leuchten abwischen, um Schmutz und Feuchtigkeit zu beseitigen. Auch bei der Fahrt regelmäßig die Scheibenwischer anschalten.

Bei Nebelfahrten ist laut ADAC höchste Aufmerksamkeit geboten. Alles, was den Fahrer ablenken kann, sollte man bei der Fahrt durch die graue Suppe unterlassen.

Korruptionswahrnehmungsindex: Deutschland nicht im Spitzenfeld

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat heute den Korruptionswahrnehmungsindex veröffentlicht. Er umfasst 177 Länder und Territorien. Der Index setzt sich aus verschiedenen Expertenbefragungen zusammen und misst die bei Politikern und Beamten wahrgenommene Korruption. Deutschland erreicht auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) 78 Punkte. Die Bundesrepublik rangiert damit auf dem 12. Platz. Im europäischen Vergleich belegen Dänemark (91 Punkte), Finnland (89) und Schweden (89) die vordersten Plätze. International reiht sich außerdem Neuseeland (91 Punkte) in die Gruppe der Spitzenreiter ein.

Transparency fordert Integritätsoffensive der deutschen Politik

Die Lobby-Skandale der vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, dass sich die besorgniserregenden Tendenzen im Lobbyismus nicht durch einzelne Maßnahmen eindämmen lassen. Daher fordert Transparency eine Integritätsoffensive der Politik. Dazu gehören:

1. Einführung eines Lobbychecks und -registers,
2. Regelungen zur Vermeidung von Drehtüreffekten und
3. Maßnahmen zur besseren Regulierung der Parteienfinanzierung.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Die Bundestagswahlen haben gezeigt, dass die Kanzlerin einen großen Vertrauensvorschuss in der Bevölkerung genießt. Getreu dem Motto ‚Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser‘ brauchen wir jedoch einen transparenten Rahmen, in dem sich Politiker und Interessenvertreter bewegen können. Leider lässt der Koalitionsvertrag nicht erkennen, dass sich die Große Koalition hier entscheidend bewegen will. Vor dem Hintergrund einer geschwächten Opposition wäre mehr Transparenz von enormer Bedeutung. Wir erwarten von Frau Merkel, dass sie Transparenz im Lobbyismus zur Chefinnensache macht.“

Positiv zu werten ist, dass CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung neu geregelt wird. Auch der Einsatz externer Personen in der Verwaltung soll transparenter gestaltet und Interessenkonflikten beim Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft entgegengewirkt werden. Entscheidende Maßnahmen für ein verantwortungsvolleres und transparentes Lobbying fehlen jedoch.

Einführung eines Lobbychecks und -registers

„Lobbyisten geben Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen ab, sie pflegen Kontakte zur Ministerialverwaltung, zu Abgeordneten und ihren Assistenten. Das alles ist legitim. Es muss jedoch klar sein, welche Interessen berücksichtigt wurden und ob bestimmte Interessen nicht beachtet wurden, obwohl sie von der Regulierung betroffen sein werden. Künftig sollte jeder Gesetzentwurf einem Lobbycheck unterzogen werden. Nur so kann eine mögliche Ungleichbehandlung aufgedeckt und die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur unparteiischen Interessenabwägung erfüllt werden“, so Edda Müller.

Vorgeschlagen wird die Einführung einer legislativen Fußspur: In der Begründung von Gesetzentwürfen soll dokumentiert werden, welcher externe Sachverstand und welche Interessenvertreter bei der Vorbereitung beteiligt waren und welche nicht. Die 1. Lesung im Bundestag sollte für einen „Lobbycheck“ genutzt werden. Damit könnte endlich die Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen von einem Gesetzesvorhaben kritisch diskutiert werden. Hierdurch würde die in der Großen Koalition geschwächte Kontrollfunktion der Opposition im Deutschen Bundestag gestärkt.

Gleichzeitig muss es möglich sein, sich in einem Lobbyregister schnell und einfach einen Überblick über die genannten Interessenvertreter zu verschaffen. So müssen Lobbyisten verpflichtet werden, ihre inhaltlichen und finanziellen Interessen offenzulegen.

Regelungen zur Vermeidung von Drehtüreffekten

Beispiele für Drehtüreffekte muss man in Deutschland nicht erst lange suchen: Prominente Politiker wechseln regelmäßig in die Wirtschaft: so ging Eckart von Klaeden (CDU) jüngst zum Autohersteller Daimler und Kurt Beck (SPD) erhielt einen Beratervertrag beim Pharmakonzern Boehringer Ingelheim.

„Manche Politiker scheinen nicht zu verstehen, dass ein solcher Wechsel in die gutbezahlte Privatwirtschat Raum für Spekulation bietet“, so Edda Müller.

Um diesem Anschein von Interessenkonflikten entgegenzuwirken soll dem Koalitionsvertrag zufolge eine angemessene Regelung für ausscheidende Kabinettsmitglieder, Parlamentarische Staatssekretäre und politische Beamte angestrebt werden. Aus Sicht von Transparency bedarf es einer eindeutigen Karenzzeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt, wenn ein Zusammenhang zwischen der früheren und neuen Tätigkeit besteht. Erfahrungen auf EU-Ebene zeigen, dass eine Fall-zu-Fall-Prüfung durch eine Ethikkommission nicht mehr Handlungssicherheit schafft. Der frühere Kommissar für Unternehmen und Industrie Günter van Verheugen ging zum Beispiel trotzdem kurz nach seinem Ausscheiden 2009 zahlreichen Tätigkeiten in der Wirtschaft nach.

Maßnahmen zur besseren Regulierung der Parteienfinanzierung

„Es ist vollkommen in Ordnung, dass die Unternehmen die Parteien fördern, die ihnen besonders nahe stehen. Wir dürfen jedoch nicht naiv sein, anzunehmen, dass Unternehmen hohe Summen an Geldern verschenken, ohne eine Gegenleistung zu erwarten“, so Edda Müller.

Transparency Deutschland fordert daher eine Deckelung von Parteispenden und Sponsoring auf maximal 50.000 Euro pro Jahr und Konzern, Unternehmen, Verband oder Person. Somit könnte allen Debatten über den unlauteren Einfluss von Großspenden die Grundlage entzogen werden.

Für besonders viel Unmut sorgten in der jüngsten Vergangenheit Spenden der Automobilindustrie. Diese Spendenpolitik ist nicht neu. So spendet Daimler seit vielen Jahren sowohl an die CDU als auch SPD 150.000 Euro im Jahr. Auch BMW spendet regelmäßig – entweder direkt oder über BMW Großaktionären. So flossen in den Jahren 2009 bis 2013 rund 1,5 Millionen Euro an die CDU, 700.000 Euro an die CSU, 600.00 Euro an die SPD, 500.000 an die FDP und 100.000 Euro an die Grünen. Der Anschein, dass diese langfristige Spendenpolitik der Automobilbranche, das Handeln der Bundesregierung beeinflusst hat, schadet dem Ansehen der Politik.

www.transparency.de

Farbenprächtig mit markantem Ruf: Der Grünspecht ist „Vogel des Jahres 2014“

Auffälliger Ruf, farbenfrohes Gefieder und ein großer Appetit auf Ameisen – diese Merkmale kennzeichnen den Grünspecht Picus viridis. Mit zurzeit über 42.000 Brutpaaren hat sich sein Bestand in Deutschland erholt und ist mehr als doppelt so hoch wie noch vor 20 Jahren. Die positive Entwicklung war ein Grund für den Naturschutzbund Deutschland (NABU) e. V. und seinen bayerischen Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), ihn zum „Vogel des Jahres 2014“ zu wählen. Nicht zuletzt, weil diese Entwicklung unter Deutschlands häufigen Vogelarten einmalig ist.

Alte Bäume zum Bau von Nisthöhlen und Grünland mit ausreichend Ameisen als Futter bieten optimale Voraussetzungen für den „Lachvogel“, dessen dynamischer und meist mehrsilbiger Ruf „kjückkjückkjück“ einem gellenden Lachen gleicht. Trotz des auffälligen Rufs und den markanten optischen Merkmalen – wie der roten Kappe, der schwarzen Augenmaske und dem bunten Gefieder – ist er nicht leicht zu entdecken. Meist ist er auf der Jagd nach Ameisen, seiner Lieblingsspeise. Mit seinem Schnabel und der bis zu zehn Zentimeter langen klebrigen Zunge holt er sie aus dem Boden oder aus den Bäumen heraus. Ideale Lebensbedingungen findet der Grünspecht auf Streuobstwiesen.

Da es diese jedoch immer seltener gibt, ist er in Siedlungsgebiete eingewandert, zum Beispiel in alte Parks, Industriebrachen, Ortsränder und Gegenden mit altem Baumbestand. Auch hier fühlt er sich wohl. Mehrere milde Winter und die idealen Bedingungen in den städtischen Grünflächen haben zur Zunahme der Bestände geführt. Zurzeit ist der „Fliegende Zorro“ (aufgrund des schwarzen Bereichs um die Augen, der einer Maske ähnelt) beziehungsweise der „Fliegende Ameisenbär“ (aufgrund seiner Vorliebe für Ameisen) nach dem Buntspecht und vor dem Schwarzspecht die zweithäufigste Spechtart in Deutschland.

Mit der Wahl des Grünspechts zum „Vogel des Jahres“ wollen NABU und LBV auch auf den dramatischen Rückgang von Streuobstwiesen in Deutschland aufmerksam machen. Der Verlust dieses Lebensraums sowie der Rückgang von extensiv genutztem Grünland – beispielsweise durch Umbruch in neue Maisanbauflächen – verschlechtere die vorhandenen Lebensräume. Damit sei nicht mehr gewährleistet, dass sich die Bestände des Grünspechts zum Beispiel nach einigen kalten Wintern erholen könnten. Seit 1950 sind rund 70 Prozent der deutschen Streuobstflächen verschwunden. NABU und LBV fordern daher, sie in das Bundesnaturschutzgesetz aufzunehmen und zudem den Lebensraum des Grünspechts besser zu schützen – unter anderem durch den konsequenten Verzicht auf Pflanzenschutzmittel in Hausgärten, auf Streuobstwiesen und in städtischen Grünanlagen. Nur dann könne der Grünspecht seine Nahrungsgrundlage, die Ameisen, auch weiterhin finden.

Heike Stommel, www.aid.de

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