In nur etwas mehr als zwei Jahren Amtszeit schaffte es Kennedy, zu einer weltweit gefeierten Ikone zu werden. An seinem 50. Todestag wird ihm weltweit gedacht.
Kategorie-Archiv: Neu
Nie war ein Rennspiel fetter – Forza 5 im Test
Hossa, dieses Rennspiel geht ab. Forza 5 für die neue Xbox One ist ein bombastisches Rennspiel, mit einer fetten Präsentation und einem tollen Fahrgefühl.
Minnesota: Mädchen stirbt in versunkenem Auto
Fieberhaft versuchten Rettungskräfte im US-Staat Minnesota am Donnerstag, fünf Kinder aus einem versunkenen Auto zu befreien. Für ein fünfjähriges Mädchen jedoch kam jede Hilfe zu spät.
Durchsuchungen wegen unerlaubter Telefonwerbung
Wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und der Rufnummernunterdrückung führte die Bundesnetzagentur am 21.11.2013 Durchsuchungen durch.
Eine Vielzahl von Verbrauchern hatte sich bei der Bundesnetzagentur gemeldet und angezeigt, dass sie zu Werbezwecken unter Anzeige einer – nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur – nicht zugeteilten Rufnummer angerufen worden seien.
„Dank der ausführlichen Schilderungen der Verbraucher über die belästigenden Werbeanrufe konnte trotz vorgetäuschter Rufnummer ein in Nordrhein-Westfalen ansässiges Unternehmen als möglicher Verursacher ermittelt werden. Möglichen Verstößen gegen unerlaubte Telefonwerbung wird konsequent nachgegangen“
, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen beziehen sich auf Wohnräume sowie auf Geschäftsräume verschiedener Gesellschaften, in denen Unterlagen und Dokumente über die erfolgten Anrufe vermutet werden. An der Durchsuchung sind 14 Mitarbeiter der Bundesnetzagentur beteiligt, die von Kräften der örtlichen Polizei unterstützt werden.
Eine Durchsuchung durch die Bundesnetzagentur erfolgt regelmäßig auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Rechtsverstoß voraus, den die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verfolgen kann. Die Durchführung einer Durchsuchung dient der Aufklärung des Sachverhalts und bedeutet ausdrücklich nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Verstoßes schuldig gemacht haben. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Informationen zu dem konkreten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird die Bundesnetzagentur bis zum behördlichen Abschluss des Verfahrens nicht veröffentlichen.
