Kategorie-Archiv: Nordrhein-Westfalen

„Himmlische Düfte und Höllengestank!“

Besuch in der Duftausstellung © RUB, Foto: Nelle
Besuch in der Duftausstellung
© RUB, Foto: Nelle

Europas größte Duftausstellung

 

Europas größte Duftausstellung „Himmlische Düfte und Höllengestank!“ wird bis zum 31. Mai 2014 verlängert. Ursprünglich bis zum 2. März geplant, haben Besucher auch weiterhin täglich von 11 bis 18 Uhr die Möglichkeit, die Ausstellung im Bochumer Blue Square zu besichtigen.

Interaktive Stationen

Wie kommt der Duft in die Flasche? Welche Rolle spielt der Geruchssinn bei Tieren? Und wie riecht eigentlich Ylang Ylang? Die Ausstellung, die seit dem 14. Oktober 2013 im Blue Square zu sehen ist, nimmt die Besucher mit in die Welt der Düfte. Die Exponate werden dabei nicht mit den Augen, sondern mit der Nase entdeckt: An zahlreichen interaktiven Stationen können die Besucher ihre Nase testen und in den Genuss von himmlischen Düften und Höllengestank kommen. Ein Audioguide in deutscher, englischer und italienischer Sprache vermittelt allerhand Wissenswertes. Geruchsforscher Prof. Dr. Dr. Dr. med. Hanns Hatt von der Ruhr-Universität Bochum (RUB) hat die Konzeption von „Himmlische Düfte und Höllengestank!“ wissenschaftlich begleitet.

Rahmenprogramm

Workshops, Vorträge, Science Slam – ein vielfältiges Rahmenprogramm ergänzt die Ausstellung auch in den nächsten Wochen: Prominente Redner und interne Experten sind zu Gast im Blue Square, um die Welt der Düfte und des Geschmacks aus verschiedenen Blickwinkeln erleb- und erfahrbar zu machen. Das aktuelle Programm gibt es unter www.rub.de/duft.

Studentin riecht an einer interaktive Station © RUB, Foto: Nelle
Studentin riecht an einer interaktive Station
© RUB, Foto: Nelle

Kostenlose Führungen

Die Duftausstellung ist täglich geöffnet von 11 bis 18 Uhr. Der Eintritt kostet 2 Euro, Studierende und Menschen mit Behinderung zahlen 1 Euro, Kinder sind frei. Veranstaltungsort ist das Blue Square in der Bochumer City, Bongardstraße 16-18. Kostenlose Führungen ab 15 Personen sind auf Anfrage möglich: duft@rub.de.

Nächste Termine

20.2., 17 Uhr: „Kleine Gewürzkunde: Pflanzen als Duft- und Geschmacksproduzenten“, Workshop mit Prof. Dr. Thomas Stützel, Direktor des Botanischen Gartens der RUB, kostenlose Teilnahme, Anmeldung erforderlich: duft@rub.de

23.2., 11 Uhr: „Der Duft der Gene – Was bei der Partnerwahl wirklich wichtig ist“, Sonntagsmatinee mit Prof. Dr. Manfred Milinski, Max-Planck-Institut Plön, Eintritt frei

Link:
Duftausstellung

Rekordergebnis im Tourismus

Auch im Jahr 2013 ist die Zahl der Übernachtungen in der Reiseregion Münsterland – das sind die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster – gestiegen. Laut Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) wuchs der Anteil im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 0,7 Prozent auf gut 3,54 Millionen, die Zahl der Gästeankünfte stieg um 0,3 Prozent auf gut 1,54 Millionen.

„Bereits im zehnten Jahr in Folge sind die Tourismuszahlen im Münsterland gestiegen und bewegen sich auf Rekordniveau. Der Tourismus gewinnt somit weiter an Bedeutung als harter Wirtschafts- und weicher Standortfaktor“, sagt Michael Kösters, Vorstand des Münsterland e.V. Über einen längeren Zeitraum betrachtet hat sich der Tourismus im Münsterland überdurchschnittlich gut entwickelt. So stieg die Zahl der Übernachtungen von 2004 bis 2013 kontinuierlich von Jahr zu Jahr, über den Gesamtzeitraum um satte 33 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der angebotenen Betten zwar ebenfalls gestiegen, mit gut 14 Prozent jedoch sehr viel geringer.

„Dies bedeutet, dass sich auch die Auslastung der Betriebe im Mehrjahresvergleich deutlich verbessert hat. Auch im Vergleich zu den meisten anderen Destinationen in NRW hat sich das Münsterland quantitativ äußerst positiv entwickelt“, berichtet der Tourismus-Experte. Ausruhen aufgrund der positiven Entwicklung sollte man sich jedoch nicht. „Der Zuwachs fiel 2013 schwächer aus als in den Vorjahren, zudem investieren andere Destinationen viel in den Tourismus. Daher müssen wir noch stärker gemeinsam als Region auftreten und die Investitionen in Infrastruktur, Qualität, Marketing und Vertrieb ausbauen. Die eingesetzten Mittel sind gut angelegt und führen zu entsprechenden Rückflüssen in die Region.“

www.muensterland.com

Loveparade 2010: Staatsanwaltschaft Duisburg erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am 10. Februar 2014 ihre Ermittlungen um das tragische Geschehen bei der Loveparade 2010 abgeschlossen und gegen vier Mitarbeiter der Veranstalterin L. GmbH sowie sechs Bedienstete der Stadt Duisburg Anklage bei dem Landgericht Duisburg erhoben. Der Tatvorwurf lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung im Amt. Gegen sechs Beschuldigte ist das Verfahren eingestellt worden, weil die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben haben. Gegen weitere Personen ist schon kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit zu keiner Zeit vorgelegen haben.

Die Entscheidung bildet den Schlusspunkt intensiver, rund dreieinhalb Jahre dauernder Ermittlungen, mit denen bis zu 96 Polizeibeamte des Polizeipräsidenten Köln sowie fünf Dezernenten und ein Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft befasst waren. Die dem Landgericht vorgelegte Anklageschrift hat einen Umfang von 556 Seiten. Die Verfahrensakten umfassen insgesamt 76 Bände mit mehr als 37.000 Seiten sowie 623 Sonderbände und Beweismittelordner. Darüber hinaus sind dem Landgericht 19 Kartons mit Asservaten zugeleitet worden. Hinzu kommen Datenträger mit einem Volumen von rund 804 Terabyte und umfangreiches Videomaterial (963 Stunden).

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der tödliche Verlauf der Loveparade allein auf zwei Ursachen zurückzuführen. Schwerwiegende Fehler bei der Planung und Genehmigung der Veranstaltung sowie eine unterbliebene Überwachung sicherheitsrelevanter Auflagen am Veranstaltungstag führten dazu, dass 21 Personen starben und mindestens 652 zum Teil schwer verletzt wurden.

Bei den vier Mitarbeitern der Veranstalterin handelt es sich um den Gesamtleiter, den Produktionsleiter, den Verantwortlichen für die Sicherheit sowie den technischen Leiter des Projekts Loveparade 2010. Das von ihnen geplante Zu- und Abgangssystem war nicht geeignet, die Besucher sicher auf das Veranstaltungsgelände im Bereich des ehemaligen Duisburger Güterbahnhofs zu führen. Insbesondere die sogenannte östliche Rampe war deutlich zu eng, um die erwarteten Besucherströme aufzunehmen. Deshalb musste es im Verlauf der Veranstaltung zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen kommen, da zu viele Menschen auf zu engem Raum zusammengedrängt würden. Bei einer sorgfältigen und pflichtgemäßen Prüfung hätten die Mitarbeiter dies erkennen müssen.

Zur Durchführung der Loveparade war eine Baugenehmigung erforderlich. Ein Team aus drei Bediensteten des Amtes für Baurecht und Bauberatung der Stadt Duisburg prüfte den entsprechenden Antrag der L. GmbH einschließlich der Tauglichkeit des geplanten Zu- und Abgangssystems. Diesen legt die Staatsanwaltschaft zur Last, die beantragte Genehmigung erteilt zu haben, obwohl auch sie hätten erkennen müssen, dass die Veranstaltung wegen der schwerwiegenden Planungsfehler undurchführbar und daher nicht genehmigungsfähig war.

Angeklagt sind ferner drei städtische Bedienstete in leitender Funktion. Es handelt sich um den für das Prüfungsteam zuständigen Abteilungsleiter, die Amtsleiterin und den für Stadtentwicklung zuständigen damaligen Beigeordneten der Stadt Duisburg. Sie unterließen es, das Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Hätten sie das ihnen unterstellte Prüfungsteam pflichtgemäß überwacht, wären die schwerwiegenden Planungsfehler erkannt und die Veranstaltung nicht genehmigt worden.

Darüber hinaus verengten Zäune am Veranstaltungstag den ohnehin zu engen Durchgang auf der östlichen Rampe zusätzlich. Nach demErgebnis der Ermittlungen tragen alle zehn Angeklagten auch hierfür die Verantwortung. Die Mitarbeiter der Veranstalterin sorgten nicht dafür, dass die Zäune entfernt wurden, obwohl die Genehmigung vorsah, diesen Bereich frei von Hindernissen zu halten. Die städtischen Bediensteten unterließen es, die Vorgaben der Genehmigung am Veranstaltungstag zu kontrollieren, obwohl sie hierzu verpflichtet waren.

Am Nachmittag des 24. Juli 2010 brach das Zu- und Abgangssystem der Veranstaltung wegen der bereits in der Planung angelegten Fehler zusammen. Zahlreiche Besucher strömten aus verschiedenen Richtungen unkontrolliert auf die östliche Rampe. Zwischen 16.30 Uhr und 17.15 Uhr drängten sich in diesem Bereich mehrere zehntausend Personen. Der Personenstau erreichte seine größte Dichte vor den genehmigungswidrigen Zauneinbauten auf der Rampe. Der immense Druck in dieser Menschenmenge führte zu den genannten Todesfällen und Verletzungen.

Gegen den für Ordnungsangelegenheiten zuständigen Beigeordneten der Stadt Duisburg, leitende Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des Bezirksamtes Mitte, den Polizeiführer am Veranstaltungstag sowie den von der Veranstalterin eingesetzten sogenannten Crowd-Manager ist das Verfahren eingestellt worden. Die Ermittlungen haben keinen Tatverdacht ergeben, der eine Anklageerhebung gerechtfertigt hätte.

Zwar waren sie, ebenso wie zahlreiche weitere Mitarbeiter öffentlicher Stellen, auf unterschiedliche Weise in die Planung und Durchführung der Loveparade eingebunden. Ihre Mitwirkung war aber für die tödliche Menschenverdichtung nicht ursächlich. Sie hatten insbesondere keinen umfassenden Einblick in die Planungsunterlagen, der es ihnen ermöglicht hätte, die darin liegenden schwerwiegenden Fehler zu erkennen. Im Übrigen durften sie darauf vertrauen, dass das für die Genehmigung der Veranstaltung zuständige Amt für Baurecht und Bauberatung die allein ihm obliegende Prüfung der baulichen Planungen sorgfältig durchführen würde. Andere Ereignisse am Veranstaltungstag sind strafrechtlich nicht relevant geworden. Insbesondere die polizeilichen Maßnahmen waren nach den Feststellungen eines international anerkannten Sachverständigen weder für sich genommen noch insgesamt ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade. Die Staatsanwaltschaft hat auch intensiv geprüft, ob die Verantwortlichen vor Ort, namentlich der diensthabende Polizeiführer, Maßnahmen unterließen, die den tödlichen Ausgang des Geschehens noch hätten abwenden können.

Die Ermittlungen haben diesen Vorwurf allerdings nicht bestätigt. Die drohende Gefahr von Todesfällen und Verletzungen am Veranstaltungstag war entgegen anders lautenden Medienberichten nicht bereits am frühen Nachmittag, sondern erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erkennbar, als es ausweislich der Feststellungen des Sachverständigen nicht mehr möglich war, das weitere Geschehen aufzuhalten.

Es besteht kein Grund, Ermittlungen gegen weitere Personen einzuleiten. Dies betrifft insbesondere den damaligen Oberbürgermeister der Stadt Duisburg und den Geschäftsführer der Veranstalterin. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sie selbst Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die Erteilung der rechtswidrigen Genehmigung genommen haben. Sie durften auch darauf vertrauen, dass die für die Planung und Genehmigung Verantwortlichen das Vorhaben aufgrund ihrer Fachkenntnisse ordnungsgemäß prüfen würden.

Schulkino-Wochen NRW: Schüler begeistert

Erfolgreichster Film der SchulKinoWochen NRW 2014: "Das kleine Gespenst" Foto: Universum Film
Erfolgreichster Film der SchulKinoWochen NRW 2014: „Das kleine Gespenst“
Foto: Universum Film

Die Schulkino-Wochen NRW lockten über 80.000 Schülerinnen und Lehrer zur besten Unterrichtszeit in die Lichtspielhäuser des Landes. Veranstaltet wurde die die Reihe, die vom 16. Januar bis 5. Februar in 101 Kinos über die Leinwände lief, von „Vision KIno – Netzwerk für Film- und Medienkompetenz“ und „Film + Schule NRW“, einer gemeinsamen Initiative des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und des NRW-Schulministeriums.

Drei Wochen lang haben mehr als 130 Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme die Schüler aller Altersstufen dafür begeistert, im Kino über das Medium Film zu lernen. In über 1.000 Vorstellungen in den 78 teilnehmenden Städten warfen die Kinder und Jugendlichen einen Blick auf ferne Welten und fremde Kulturen, tauchten in reale und fiktive Wirklichkeiten ein und stärkten mit dem Kinobesuch und der Vor- und Nachbereitung des Gesehenen im Unterricht ihre Medienkompetenz.

Im Rennen um die Zuschauergunst der Schulkino-Wochen setzte sich „Das kleine Gespenst“ mit den mit Abstand meisten Anmeldungen durch, aber auch der diesjährige Eröffnungsfilm „Das Mädchen Wadjda“ und „Die Abenteuer des Huck Finn“ wurden oft gewählt. Zu allen ausgewählten Filmen gab es kostenloses Unterrichtsmaterial. Und darüber hinaus standen auch in diesem Jahr Regisseure wie Ralf Breier („Die Familie mit den Schlittenhunden“) und Schauspieler wie Neil Malik Abdullah („Kaddisch für einen Freund“), Experten und Filmpädagogen dem jungen Publikum direkt nach den Filmen Rede und Antwort.

Projektleiterin Marlies Baak-Witjes freut sich über den anhaltenden Erfolg des Projekts, sieht aber auch die Herausforderungen für die Zukunft: „Wir haben begonnen, die Schulkino-Wochen zu einer ‚inklusiven‘ Reihe auszubauen und werden diesen Weg fortsetzen.“ 2012 gab es mit ‚Ein Tick anders‘ erstmalig einen Eröffnungsfilm zum Thema Behinderung, 2013 haben die Veranstalter gemeinsam mit der TU Dortmund ein Pilotprojekt initiiert, bei dem sich Schülerinnen aus Regel- und aus Förderschulen in gemeinsamen Filmveranstaltungen und anschließenden Workshops kennen konnten. „2014 haben wir diese Angebote ausgebaut und den Inklusionsbegriff erweitert – mit Filmen, die nicht nur das Verständnis für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für Menschen aus anderen Kulturen fördern wie z.B. der diesjährige Eröffnungsfilm ‚Das Mädchen Wadjda‘. Wadjda hat keine körperliche oder geistige Behinderung, aber sie wird behindert durch Verbote, wie sie für Mädchen in der saudi-arabischen Gesellschaft bestehen – wie etwa das Verbot, Fahrrad zu fahren“, so Baak-Witjes weiter.

Hintergrund

Gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung richteten die Schulkino-Wochen mit Kinoseminaren in ausgesuchten Spielstätten einen weiteren Fokus auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs, der sich in diesem Jahr zum 100. Mal jährt, oder aktuellen kontroversen Produktionen wie dem mit mehreren Deutschen Filmpreisen ausgezeichneten Debütfilm „Kriegerin“.

Bevor sich die Leinwand-Vorhänge der Schulkino-Wochen zur Neuauflage 2015 wieder öffnen, haben Schüler aller Altersklassen und Schulformen bis zum 22. Februar die Möglichkeit, Filmkritiken zu den Filmen zu schreiben und damit am gemeinsam mit „Spinxx.de – Onlinemagazin für junge Medienkritik“ organisierten Wettbewerb teilzunehmen. Weitere Informationen dazu unter http://www.schulkinowochen.nrw.de.

Die Schulkino-Wochen werden veranstaltet von „Vision Kino – Netzwerk für Film und Medienkompetenz“ und von „Film + Schule NRW“, einer gemeinsamen Initiative des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW und des LWL-Medienzentrums für Westfalen. „Vision Kino“ ist eine gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Film- und Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Sie wird unterstützt von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Filmförderungsanstalt, der Stiftung Deutsche Kinemathek, sowie der „Kino macht Schule“ GbR, bestehend aus dem Verband der Filmverleiher e.V., dem HDF Kino e.V., der Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater e.V. und dem Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V.. Die Schirmherrschaft über „Vision Kino hat Bundespräsident Joachim Gauck übernommen. Kooperationspartner der SchulKinoWochen NRW sind das NRW-Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, die filmothek der jugend nrw, die kommunalen Medienzentren in NRW, die Bundeszentrale für politische Bildung und spinxx.de, das Onlineportal für junge Medienkritik.

Projektbüro Schulkinowochen NRW beim LWL-Medienzentrum für Westfalen, Tel.: 0251-591-3055, http://www.schulkinowochen.nrw.de

LWL-Medienzentrum für Westfalen
Fürstenbergstr. 14
48147 Münster
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