Kategorie-Archiv: Nordrhein-Westfalen

Land fördert Aus- und Weiterbildungsstätten des Handwerks

Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat insgesamt zwölf Zuwendungsbescheide an mehrere Handwerksorganisationen in Dortmund und Duisburg übergeben. Insgesamt beläuft sich der Förderbetrag auf rund 1,3 Millionen Euro.

Mit dem Geld soll die Ausstattung verschiedener Bildungseinrichtungen des Handwerks modernisiert und erweitert werden. Minister Duin erklärte bei der Übergabe der Bescheide: „Gut ausgebildete Berufseinsteiger und die fachmännische Weiterbildung von Berufstätigen stellen die positive Entwicklung unserer Wirtschaft sicher. Deshalb unterstützt das Land die Bildungsstätten des Handwerks.“

In Dortmund sind dies die Bildungszentren der Handwerkskammer Dortmund, der Kreishandwerkerschaft Dortmund-Lünen, des Augenoptikerverbandes NRW und der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik. In Duisburg werden die Bildungszentren der Kreishandwerkerschaft Duisburg und deren Innungen unterstützt.

Die Gesamtfördersumme von knapp 1,3 Millionen Euro wird aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe + „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bereitgestellt. Zum Teil werden die Projekte auch vom Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) mitgefördert.

Auf dem Weg zur inklusiven Schule

Schulministerin Sylvia Löhrmann hat in Düsseldorf den ersten Moderato¬rinnen und Moderatoren der landesweiten Qualifizierung „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ die Zertifikate für den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme überreicht. Die rund 140 Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Qualifizierung für die Primarstufe und die Sekundarstufe I können Schulen in Nordrhein-Westfalen mit Fortbildungsangeboten zur Inklusion kontinuierlich und nachhaltig dabei begleiten, Grundlagen und Strukturen für inklusives Lernen zu schaffen. Die Qualifizierungsmaßnahme ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit den Universitäten Köln und Oldenburg sowie der Medienberatung NRW.

Ministerin Löhrmann sagte bei der Zertifikatsverleihung die Schlüsselrolle der Moderatorinnen und Moderatoren im Prozess der Inklusion: „Es ist wichtig, Lehrerinnen und Lehrer durch qualifizierte Schulung und Unterstützung auf die Vielfalt einer inklusiven Schülerschaft vorzubereiten, damit sie sich den neuen Herausforderungen gewachsen fühlen. Dies leisten die Absolventinnen und Absolventen der Qualifizierungsinitiative ‚Auf dem Weg zur inklusiven Schule‘.“

Besonders hob Ministerin Löhrmann den flexiblen Einsatz der Moderatorinnen und Moderatoren hervor: „Jede Schule braucht Unterstützung in unterschiedlichem Umfang bei der Verwirklichung von Inklusion – genau hier setzt die pro¬zessorientierte Begleitung durch die Moderatorinnen und Moderatoren der Qualifizierungsinitiative an. Je nach individuellem Bedarf kann von den Schulen kontinuierliche Beratung und Unterstützung in Anspruch genommen werden, um eine erfolgreiche Teilhabe von Kindern mit Behinderungen am Schulleben zu ermöglichen und sie bestmöglich in ihrer Lernentwicklung zu fördern.“

Die rund 140 Moderatorinnen und Moderatoren sind Mitglieder der 53 Kompetenzteams in NRW, die landesweit Fortbildungsarbeit im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung leisten.

Die Qualifizierung „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ umfasst 13 Module mit insgesamt 208 Fortbildungsstunden und folgenden Themenschwerpunkten: „Grundlagen der Inklusion“, „Schulentwicklung“, „Kooperative Beratung“, „Diagnostik“, „Förderplanung“ und „Classroom Management“. Möglichkeiten der Prävention und Intervention bei Lern-, Entwicklungs- und Sprachstörungen werden modulübergreifend thematisiert.

Im Herbst 2014 werden etwa 150 weitere Moderatorinnen und Moderatoren die Qualifizierung abschließen und den Schulen zur Verfügung stehen.

Masterplan altengerechte Quartiere.NRW nimmt Fahrt auf

Der „Masterplan altengerechte Quartiere.NRW“ stößt auf so großes Interesse bei den Kommunen, dass das Ministerium für Pflege und Alter sein Informationsangebot ausweitet. Fünf regionale Workshops unter dem Titel „Neue Wege in der Quartiersentwicklung“ sind komplett ausgebucht. Deshalb findet am 31. Januar 2014 in Düsseldorf zusätzlich noch ein sechster Workshop zum Masterplan statt.

„Die große Resonanz auf unsere Hilfe zur Selbsthilfe für die Kommunen zeigt, dass sich überall in Nordrhein-Westfalen Städte und Gemeinden auf den Weg machen wollen, Wohnquartiere altengerecht weiterzuentwickeln“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben – auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf. Der Masterplan altengerechte Quartiere.NRW hilft den Kommunen bei der Entwicklung von jeweils für die individuelle Situation vor Ort passenden Konzepten“, so Steffens weiter.

Seit Juni 2013 unterstützt das Landesbüro altengerechte Quartiere NRW mit Sitz in Bochum Kommunen bei der Quartiersentwicklung. Zusätzlich wurden zunächst fünf regionale Workshops organisiert, um den Kommunen die Gelegenheit zu geben, im Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums und des Landesbüros mehr über den Masterplan, Möglichkeiten der Finanzierung altengerechter Quartiers-entwicklung, Beratungsangebote und Beispiele guter Praxis aus der Region zu erfahren. „Für uns ist dabei auch wichtig, die Bewertung der Kommunen zu hören und den Austausch untereinander zu vertiefen“, betont Ministerin Steffens.

Zwei Workshops mit jeweils rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden bereits im Dezember 2013 in Bochum und Münster statt. Die nächsten Termine sind Paderborn (heute, 9. Januar), Köln (10. Januar) und Düsseldorf (17. Januar). Anmeldungen für den Zusatztermin am 31. Januar 2014 (9.30 Uhr bis 17.00 Uhr im Ministerium für Pflege und Alter am Horionplatz 1 in Düsseldorf) sind noch unter www.aq-nrw.de (Homepage des Landesbüros altengerechte Quartiere in NRW) möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei.

„Heimat im Quartier! Wie wollen wir leben?“ – unter diesem Titel sind auch alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich mit Ideen und Impulsen an einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung von Stadtteilen, Quartieren oder Veedeln zu beteiligen. Unter der Adresse www.heimat-im-quartier.de wurde im Internet eine Dialogplattform mit unterschiedlichen Denkräumen zu verschiedenen Aspekten der Quartiersentwicklung eingerichtet (Twitter: #HeimatNRW). Die Ergebnisse des Online-Dialogs sollen in eine große Bürgerveranstaltung im Frühjahr einfließen.

Ministerin Steffens: „Die altengerechte Quartiersentwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land, Kommunen, Einrichtungen, Verbänden, Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern. Die Landesregierung macht hier keine Vorgaben, sondern die Kommunen, die Menschen vor Ort und ihre Interessenvertretungen bestimmen selbst, was sie brauchen. Sie sind es, die die Konzepte mit Leben füllen.“

Die Informationsbroschüre zum Masterplan altengerechte Quartiere.NRW kann auf der Internetseite des Ministeriums www.mgepa.nrw.de kostenfrei heruntergeladen werden.

Elterngeld: 17,1 Millionen Euro an junge Eltern ausgezahlt

2013 haben im Ennepe-Ruhr-Kreis rund 2.900 Mütter und Väter fasst 17,1 Millionen Euro Elterngeld bezogen. 19,4 Prozent der Leistungsempfänger waren Männer. Im Vergleich zum Vorjahr (2.600/15.3 Millionen/18 Prozent) bedeutet dies eine nicht unerhebliche Steigerung.

„Die überwiegende Mehrheit der Väter“, wirft Volker Lorenz als zuständiger Sachgebietsleiter der Kreisverwaltung einen genaueren Blick auf das vermeintlich stärkere Geschlecht, „beziehen ihr Elterngeld für die so genannten Partnermonate und kehren bereits nach zwei Monaten wieder an ihren Arbeitsplatz zurück.“ In Zahlen: 50 von 563 Vätern haben sich die mögliche lange Auszeit von zwölf Monaten genommen, um sich um ihren Nachwuchs zu kümmern. 2012 waren es von 462 Vätern 53 gewesen.

Das Elterngeld beträgt grundsätzlich zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, maximal 1.800 Euro, und wird für zwölf Monate gewährt. Es wird für zwei weitere Monate gezahlt, wenn auch der andere Elternteil die Kindesbetreuung übernimmt und ein Einkommensverlust eintritt. Eltern eines Neugeborenen, die vorher kein Einkommen hatten, bekommen 300 Euro im Monat. Alleinerziehende, die vor der Geburt erwerbstätig waren, das alleinige Sorgerecht sowie einen Einkommensverlust haben, können das Elterngeld für 14 Monate erhalten. Und: Jeder Anspruchsberechtigte hat die Möglichkeit, sich das Elterngeld als halben Monatsbetrag auszahlen zu lassen, dann verdoppelt sich im Gegenzug die Laufzeit.

Seit dem 1. August 2013 kann im Anschluss an das Elterngeld ein Anspruch auf Betreuungsgeld bestehen. Diese Leistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für dieses Kind keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Seit Sommer sind bei der Kreisverwaltung 551 Anträge eingegangen. 437 konnten bewilligt, 75 mussten abgelehnt werden. Hauptgrund: Das Kind war vor dem 1. August 2012 geboren. Diese im Gesetz festgeschriebene Stichtagsregelung zieht eine klare und eindeutige Grenze. Selbst wer seinen Nachwuchs beispielsweise am 31. Juli 2012 um 23.55 Uhr bekommen hat, geht leer aus und kann sich einen Antrag sparen.

Für allen anderen gilt: Wer das Formular auf den Weg bringt, erhält aktuell 100 Euro pro Monat und ab August 2014 150 Euro. Das Betreuungsfeld kann für maximal 22 Monate, längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bezogen werden. Die Leistung gilt als „vorrangig“ und wird daher beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet. Sie muss nicht versteuert werden und fällt nicht unter den Progressionsvorbehalt.

Ansprechpartner für Eltern aus allen neun Städten im Ennepe-Ruhr-Kreis, die sich für Eltern- oder Betreuungsgeld interessieren, ist die Kreisverwaltung. Im letzten Jahr haben die Mitarbeiter der Elterngeldstelle in einer Vielzahl von Fällen Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beantwortet und Eltern bei der Antragsstellung geholfen.

Anträge erhalten Interessierte im Kreishaus, bei den Städten oder noch bequemer direkt im Internet. Unter www.en-kreis.de stehen im Bereich Bürgerservice, Stichwort Elterngeld viele Informationen zur Verfügung. Persönlich erreichbar sind die Ansprechpartner der Kreisverwaltung montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr. Die Telefonnummer lautet 02302/922 0.

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