Kategorie-Archiv: Ratgeber

Mineralwasser: Mehr als ein kalorienarmer Durstlöscher

Mineralwasser ist ein Multitalent – und nicht nur ein Durstlöscher. Speisen lassen sich beispielsweise mit kohlensäurehaltigem Mineralwasser verfeinern. Eier- und Mehlspeisen gelingen besser, wenn man einen Schuss Mineralwasser zugibt. Der Teig wird dadurch besonders luftig und locker. Das gilt sowohl für Rühreier als auch für Pfannkuchen, Waffeln oder Spätzleteig.

Kohlensäurehaltiges Mineralwasser hilft auch Fett und damit Kalorien einzusparen, denn es macht Magerquark so cremig wie Sahnequark. Mineralwasser mit viel, etwas oder ganz ohne Kohlensäure verdünnt Fruchtsäfte zu durstlöschenden und kalorienärmeren Schorlen. Sie bieten vor allem im Sommer eine herrliche Erfrischung und sind gleichzeitig eine gesunde Alternative zur herkömmlichen Limonade. Denn eine Schorle enthält nicht nur weniger Kalorien, sondern liefert gleichzeitig mehr Mineralstoffe und Vitamine. Es muss aber nicht immer nur Apfelschorle sein. Mixen Sie auch Schorlen aus Saft von Trauben, Kirschen, Birnen oder Rhabarber. Das sorgt für Abwechslung im Geschmack und in der Farbe, denn besonders Kinder lieben farbige Getränke. Auch Cocktails mit oder ohne Alkohol verleiht Mineralwasser mit Kohlensäure ein angenehmes Prickeln.

Wem das Mineralwasser auf Dauer zu langweilig schmeckt, kann es einfach mit Eiswürfeln aus Säften aufpeppen. Das Getränk erhält so einen fruchtig-spritzigen Geschmack und sieht zudem appetitlich bunt aus.

Und noch ein Tipp: Mineralwasser mit Kohlensäure hilft bei einigen Flecken. Geben Sie etwas davon auf den Fleck, lassen es rund fünf Minuten einwirken und saugen dann die Flüssigkeit mit einem Schwamm oder Tuch ab. Danach den Fleck wie gewohnt weiterbehandeln.

Dr. Claudia Müller, www.aid.de

Weitere Informationen rund um das Thema Wasser und Mineralwasser finden Sie im aid-Heft „Wasser“, Bestell-Nr. 1598, Preis: 4,00 Euro, www.aid-medienshop.de.
www.was-wir-essen.de/abisz/wasser.php.

Gaskunden sollten Geld zurückfordern

Gaskunden des Essener RWE-Konzerns sollten jetzt noch ihren Jahresrechungen ab 2010 widersprechen und überzahlte Beträge zurückfordern. Das rät die Verbraucherzentrale NRW allen Kunden, die Gas zu so genannten Sondertarifen beziehen – das trifft auf die Mehrzahl zu.

Der Grund: Vergangene Preiserhöhungen beruhten auf unwirksamen Vertragsklauseln. „Durchschnittshaushalte mit einem jährlichen Gasverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden, die jetzt noch ihren Jahresrechnungen ab 2010 widersprechen, können womöglich 200 Euro zurückfordern“, sagt Jürgen Schröder, Experte für Energierecht bei der Verbraucherzentrale NRW. Der Widerspruch ist innerhalb von drei Jahren möglich. Deshalb können Gaskunden beispielsweise am 9. Oktober 2013 per Fax noch allen Jahresrechnungen widersprechen, die sie am 9. Oktober 2010 oder später erhalten haben.

Da am Jahresende die Verjährung droht, sollte man überzahlte Beträge möglichst umgehend schriftlich von RWE zurückfordern. Ein Musterbrief dazu und eine Anleitung, um Rückforderungsbeträge auszurechnen, bietet die Verbraucherzentrale NRW auf der Internetseite www.vz-nrw.de/gaskunden. Dort finden sich außerdem Informationen für solche Gaskunden, die schon Rechnungen aus den Jahren vor 2010 widersprochen haben oder bei anderen Versorgern sind.

Hintergrund des Aufrufs ist das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 31.7.2013 (Az.: VIII ZR 162/09). Damit konnte sich die Verbraucherzentrale NRW nach jahrelangem Rechtsstreit gegen den Energiekonzern RWE durchsetzen. Weil RWE in seinen Vertragsklauseln nicht angegeben hatte, weshalb und wie die Gaspreise für Sonderkunden steigen können, muss der Konzern unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen. Der BGH war damit der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes gefolgt, der das Verfahren bereits im März im Sinne der Verbraucher entschieden hatte. Das BGH-Urteil betrifft die meisten privaten Gasbezieher in Deutschland: Von rund 13,5 Millionen Gaskunden sind mehr als zwei Drittel so genannte Sonderkunden. Sie haben Tarif oder Anbieter schon einmal gewechselt und sind damit nicht mehr in der Grundversorgung.

Das verbraucherfreundliche Urteil des BGH hat nicht nur Folgen für RWE, sondern auch für weitere Gasanbieter. Verbraucherschützer Schröder: „Nach unseren Kenntnissen haben viele Versorger Klauseln wie jene, die der BGH beanstandet hat – auch diese Unternehmen stehen nun in der Pflicht, ihren Kunden unrechtmäßige Rechnungsbeträge zu erstatten.“ In Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen die Verträge ihres jeweiligen Gasversorgers auf mögliche Ansprüche prüfen lassen. Lehnt der Gaslieferant es ab zu zahlen, müssten Kunden klagen.

Die Verbraucherschützer appellieren an die Energieversorger, eine sinnvolle Pauschallösung anzubieten, damit Gaskunden zu ihrem Recht kommen. Dem RWE-Konzern hat die Verbraucherzentrale NRW vor vier Wochen ein Gesprächsangebot darüber gemacht.

Mit Blick in die Zukunft ist nach Auffassung der Verbraucherschützer der Gesetzgeber gefordert. Er muss rechtliche Grundlagen für transparente Preisanpassungen durch Energieversorger schaffen, zum Beispiel durch eine Verordnung für Sonderkunden oder eine entsprechende Regelung im Energiewirtschaftsgesetz. Zudem sollte er Sammelklagen ermöglichen, die es Verbrauchern erleichtern, ihre Rechte durchzusetzen.

Stand: 08.10.2013

Muss das weg oder kann ich das noch essen?

Ein kleiner Schimmelrasen auf der Konfitüre oder der Brotkrume – großzügig entfernen oder komplett wegschmeißen? Gesundheit geht vor, deshalb gehören verdorbene Lebensmittel in den Abfall. Während ein Verderb durch Schimmelpilze bei Brot oder Konfitüre augenscheinlich gut zu erkennen ist, kann man sich bei vielen anderen Lebensmitteln, die mit krankheitserregenden Bakterien behaftet sind, nicht auf die Sinne verlassen. Krankheitserreger und schädliche Bakterien kann man weder sehen, riechen noch schmecken. Besonders bei kühlpflichtigen, leicht verderblichen Produkten wie etwa Hackfleisch, aber auch gebratenen Frikadellen, gefüllten Teigtaschen oder geräuchertem Fisch können sich vorhandenen Bakterien bei unsachgemäßer Lagerung oder zu langer Lagerdauer so stark vermehren, dass sie Erkrankungen nach dem Verzehr verursachen können.

Welche Rolle spielt das Mindesthaltbarkeitsdatum? Und was kann man tun, um Lebensmittel möglichst lange frisch und hygienisch einwandfrei zu lagern? Wie lange halten sich geräucherter Fisch, Wurst oder das gekochte Nudelgericht. Kompetente Antworten auf diese und viele andere Fragen liefert die neue aid-Broschüre „Lebensmittelhygiene – Praxishandbuch zur Lebensmittellagerung im Haushalt“. Sie erklärt, warum Lebensmittel verderben, welche Krankheitserreger beteiligt sein können und unter welchen Bedingungen sie sich vermehren. Zudem werden die klassischen Möglichkeiten der Lebensmittellagerung vorgestellt und Tipps zur optimalen Verpackung und Unterbringung in Kühl- und Gefriergerät sowie im Vorratsschrank beziehungsweise in der Vorratskammer gegeben.

Das Kapitel Hygiene spricht alle wichtigen Bereiche des sorgfältigen Umgangs mit Lebensmitteln an, von der persönlichen Hygiene über die Sauberkeit in der Küche bis zur hygienischen Zubereitung und Lagerung. Zudem gibt es für nahezu alle wichtigen Lebensmittelgruppen individuelle Tipps zum Einkauf, Umgang und zur Lagerung. Die Liste reicht von Eiern und Fisch über Fleisch, Brot, Milchprodukten, Obst, Gemüse und Fetten bis zu Zucker und Getränken, einschließlich Wein und Bier. Auch Soßen, Gewürze und Convenienceprodukte werden berücksichtigt. Ausführliche Tabellen fassen die wichtigsten Infos zu jedem Produkt auf einen Blick zusammen. Damit ist die Broschüre ein Muss für alle Profis, die in Küche und Gastronomie eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Gästen haben, und für alle Verbraucher, denen ein sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln am Herzen liegt. / www.aid.de

aid-Broschüre „Lebensmittelhygiene – Praxishandbuch zur Lebensmittellagerung im Haushalt“, 108 Seiten, Erstauflage 2013, Bestell-Nr. 61-3922, ISBN/EAN: 978-3-8308-1079-7, Weitere Innfos: www.aid-medienshop.de

Fleisch nährstoffschonend zubereiten

Wer Fleisch wirklich genießen möchte, kauft lieber weniger, dafür aber in guter Qualität. Damit die Qualität und die wertvollen Nährstoffe erhalten bleiben, kommt es vor allem auf die Zubereitung an.

Eine nährstoffschonende und fettsparende Zubereitungsart ist Grillen. Die Speisen werden durch Strahlungs- oder Kontaktwärme bei etwa 250 Grad Celsius gegart, ohne zusätzliches Fett. Wichtig sind der sachgerechte Umgang mit dem Grill sowie die sorgfältige Auswahl geeigneter Fleischstücke. Im Hinblick auf einen hohen Genusswert sind leicht fettdurchzogene Fleischstücke optimal.

Beim Braten wird das Fleisch im eigenen Fett (ohne Fettzugabe) oder mit wenig Fett bei 170 bis 200 Grad Celsius gebräunt und gegart. Man unterscheidet zwischen Kurzbraten und lang dauerndem Braten. Um ein heftiges Spritzen zu vermeiden, sollte das Fleisch möglichst trocken sein.

Frittieren ist das Garen in 160 bis 175 Grad Celsius heißem Fett oder Öl. Das Fleisch kann natur frittiert werden oder mit einem Ausbackteig umhüllt sein. Der nimmt allerdings Fett auf. Nach einem gut durchgeführten Frittiervorgang ist das Fleisch außen goldbraun und knusprig, innen zart und saftig. Beim Niedrigtemperaturgaren wird das Fleisch zunächst angebraten, damit sich die gewünschten Röststoffe bilden und dann bei einer Temperatur von etwa 80 bis 90 Grad Celsius über längere Zeit im Ofen gegart. Die Kerntemperatur des Fleisches liegt zwischen 60 und 70 Grad Celsius. Vor allem große Braten, aber auch Steaks und Filets werden zart und bleiben saftig; das Fleisch verliert nur wenig Gewicht durch Austrocknen.

Rüdiger Lobitz, www.aid.de

Weitere Informationen:

aid-Heft „Fleisch und Fleischerzeugnisse“, Bestell-Nr. 1005, Preis: 4,00 Euro, www.aid-medienshop.de

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