Kategorie-Archiv: Ratgeber

Autofahrer müssen mit Fahrbahnverschmutzungen rechnen

Jetzt beginnt die Rübenernte! Lastwagen und Treckergespanne fahren mit ihrer „süßen Fracht“ über das Land. Daher müssen Autofahrer besonders auf Land- und Kreisstraßen vermehrt mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen und auch mit Fahrbahnverschmutzungen rechnen.

Gerade im Bereich von Zuckerfabriken ist Vorsicht geboten. Dazu gibt der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt Tipps für Autofahrer, die auf „Rübenstrecken“ unterwegs sind:

  • Erhöhen Sie die Wachsamkeit! Rübenroder ragen meist weit in den Fahrstreifen des Gegenverkehrs hinein und sind nicht immer ausreichend gekennzeichnet. Außerdem haben die breiten Erntemaschinen beim Abbiegen einen größeren Radius, was viele Autofahrer unterschätzen.
  • Rüben und Ackerschmutz können überall auf der Fahrbahn liegen oder direkt vom Lkw fallen. Unbedingt Abstand halten, um rechtzeitig reagieren und ausweichen zu können.
  • Erdklumpen können sich bei Feuchtigkeit zu einem gefährlichen Schmierfilm verbinden. 10-20 km/h weniger Geschwindigkeit können bei einer Vollbremsung entscheidend sein.
  • Besonders bei Dunkelheit und Nebel vorausschauend fahren und stets bremsbereit sein. Rübentransporter fahren auch nachts!
  • Mehr Fahrzeit einplanen und die Nerven schonen, auch die Rübenernte hat ein Ende.
  • Nur absolut sichere Überholvorgänge wagen! Keinesfalls von Dränglern provozieren lassen. Nur als erstes Fahrzeug hinter den Transportern überholen. Wer vom Ende der Schlange ansetzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch das Leben Unbeteiligter. Auch in der Gegenrichtung können zeitgleich Rübenfahrzeuge überholt werden, dann könnte die Überholstrecke plötzlich nicht mehr ausreichen.

Aber nicht nur Autofahrer sind aufgefordert, sich auf die landwirtschaftlichen Fahrzeuge ein-zustellen, auch die Fahrer der Rübentransporter stehen in der Verantwortung. Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. appelliert an die Landwirte, ihrer Verantwortung Rechnung zu tragen und die benutzten Fahrbahnen im Nachhinein mit einem Kehrgerät zu säubern. Außerdem sollten sie alle gesetzlich vorgeschrieben Beleuchtungseinrichtungen ihrer Fahrzeuge regelmäßig überprüfen und reinigen. Außerdem gilt nach § 5, Absatz 6 der StVO: „Der Führer eines langsameren Fahrzeuges muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.“

Praktisch sind die Rübentransporter sogar verpflichtet, rechts heran zu fahren, wenn sich hinter ihnen bei dichtem Verkehr eine lange Schlange gebildet hat. Doch hilft es nicht, als Führer eines schnelleren Fahrzeuges auf sein Recht zu pochen, partnerschaftliches Verhalten von beiden Seiten ist gefragt.

Wildunfälle: Dämmerstunden besonders gefährlich

Plötzlicher Wildwechsel zählt zu den häufigsten Unfallursachen außerhalb von Ortschaften. Allein in Niedersachsen kam es im letzten Jahr zu mehr als 28.000 Wildunfällen. Gerade im Herbst – bei eingeschränkten Lichtverhältnissen – sollten Autofahrer auch an Stellen, die nicht mit dem Warnschild „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind, auf Rehe, Hirsche, Wildschweine und Hasen achten. Die Brunftzeit beim Rotwild sowie die Suche nach Futter und Unterschlupf für den Winter sorgen für vermehrte Tierbewegungen. Vielerorts tummeln sich derzeit Wildschweine in Maisfeldern und queren überraschend Straßen.

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt:

  • Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vorsichtig fahren sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten.
  • Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn ein Wildtier kommt meist nicht allein.
  • Wild flüchtet nicht immer auf dem kürzesten Weg, sondern oft vor dem Fahrzeug her.
  • Stehen Tiere auf der Straße und herrscht kein Verkehr, dann bremsen, hupen und gegebenenfalls abblenden, damit das Wild einen Fluchtweg findet.

Selbst Wildunfälle mit kleinerem Rehwild können für Fahrzeuginsassen schlimme Folgen haben – einfach deshalb, weil das plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Tier den Fahrer zu einer spontanen Ausweichreaktion verleiten kann. Damit verbunden ist das zwangsläufige Risiko, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät oder ins Schleudern kommt. Dies ist besonders folgenreich bei Modellen ohne elektronische Fahrstabilitäts-Regelungen (ESP). Deshalb, auch wenn die Tierliebe dagegen spricht: Die Eigensicherung funktioniert nur, wenn man die Fahrspur beibehält und voll auf die Bremse tritt.

Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, müssen der Warnblinker eingeschaltet, die Polizei verständigt, das Warndreieck aufgestellt und gegebenenfalls Verletzte versorgt werden. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt. Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes Wild mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet.

Wer kommt für den Schaden am Auto auf?

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Unfälle mit Federwild sind dagegen nicht bei allen Versicherungen enthalten. Einige Versicherungen bieten Versicherungsschutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an.

Abgedeckt sind in diesem Fall sogar Unfälle mit Haustieren. Eine Vollkasko reguliert den Schaden in jedem Fall, allerdings erfolgt oft eine Rückstufung. Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern entsteht der Schaden durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, so kann Ersatz von der Teilkaskoversicherung unter dem Aspekt „Rettungskosten“ gefordert werden. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch sehr vielfältig, der Nachweis ist schwierig.
Schadenersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer sind bei Verkehrsunfällen mit Wild in der Regel nicht möglich, da Wild im juristischen Sinne eine herrenlose Sache ist.

Etwas anderes gilt nur im Rahmen von Jagdveranstaltungen. Bei Treib- und Drückjagden sind die Jagdveranstalter verpflichtet, das Wild nicht in Richtung befahrener Straßen zu treiben und dadurch die Wildwechselgefahr über verkehrsreiche Straßen zu erhöhen. Vor besonderen Gefahrenstellen wie etwa Wildwechselstellen oder Gegenden mit hoher Wilddichte muss das Verkehrszeichen „Wildwechsel“(Zeichen 142) angebracht sein. Fehlt der Hinweis auf die Gefahrenstelle kann der Träger der Straßenbaulast für den Wildschaden eintrittspflichtig sein.

Tipps zum sicheren Umgang mit Leitern

Wenn Leitern unsachgemäß verwendet werden, ist die Verletzungsgefahr groß. Im Jahr 2012 sind der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) über 3.000 Leitersturzunfälle gemeldet worden, von denen sechs tödlich waren. Knapp neun Prozent dieser Unfälle ereigneten sich bei der Obsternte. Dabei lassen sich Absturzrisiko und Verletzungsgefahr mit einfachen Maßnahmen deutlich verringern, erklärt die SVLFG.

Stellen Sie die Leiter nur im richtigen Winkel von rund 70 Grad auf. Wer sie an Ästen sichert, muss deren Tragfähigkeit sorgfältig prüfen. Wählen Sie nur gesunde Äste – am besten in Stammnähe, denn dort sind sie in der Regel stabiler. Auf gewachsenem Boden ist es sinnvoll, die Leiter mit geeigneten Hilfsmitteln zusätzlich zu sichern. Metallspitzen verankern die Leiterfüße im Boden und verhindern Wegrutschen und Wegdrehen. Sie sollten mindestens sieben Zentimeter lang sein und insbesondere bei Trockenheit tief genug im Boden stecken. Am Hang sorgen Holmverlängerungen oder ein Niveauausgleich für einen guten Stand. Mit einem einfachen Zurrgurt können sie die Leiter am Baum fixieren. Zudem sollten Obstbauern Leitern und Stützen regelmäßig auf Tauglichkeit prüfen.

Am sichersten ist es natürlich, am Boden zu bleiben und beispielsweise einen Apfelpflücker für die Obsternte zu verwenden. Wer eine Obstplantage neu plant, kann Niederstammkulturen oder Halbstämme pflanzen und dadurch die Unfallgefahr bei der Ernte deutlich verringern.

Heike Kreutz, www.aid.de
Weitere Informationen: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) www.svlfg.de/60-service/serv02_brosch/serv0201praev/serv020101_brosch/flyer-02_leit.pdf

Tiefkühlkost – Augen auf beim Einkauf

Raus aus dem Froster, rein in die Mikrowelle – die Deutschen lieben Tiefkühlkost (TK). Pro Jahr lässt sich nach Angaben des Deutschen Tiefkühlinstituts e.V. jeder Bundesbürger um die 40 Kilogramm Lebensmittel aus der Kälte schmecken. Begehrte Bestseller sind Gemüse, Fertiggerichte, Kartoffelprodukte, Pizza, Fisch und Backwaren. Die Vorteile: Tiefgekühltes lässt sich bequem und ohne viel Aufwand schnell zubereiten.

Obst und Gemüse, das hierzulande nur eine kurze Saison hat, sind rund ums Jahr erhältlich und der Gehalt an Vitaminen ist bei TK-Gemüse im Vergleich zu gelagerter Frischware oder gar Konserven um einiges höher. Doch wer glaubt, dass Lebensmittel im Froster unbegrenzt haltbar sind, irrt. Gefrierbrand, angetaute Ware oder unzureichende Kühlung können die Qualität mindern oder sogar zum Verderb führen.

Schon im Supermarkt heißt es „Augen auf“. Achten Sie auf einen gepflegten und übersichtlichen Eindruck des Tiefkühlgerätes. Anhand des Thermometers im Gerät können Sie kontrollieren, ob die vorgeschriebene Temperatur von mindestens minus 18 Grad Celsius eingehalten wird. Entnehmen Sie aus Truhen nur Produkte, die unterhalb der roten Stapelmarke liegen. Nur das garantiert eine ausreichende Kühlung. Stark vereiste Verpackungen sollten Sie liegen lassen, denn das deutet darauf hin, dass das Produkt schon einmal angetaut war.

Stark schwankende Lagertemperaturen aber auch beschädigte Verpackungen können zudem zu Gefrierbrand führen. Das ist erkennbar an einer weißen oder bräunlichen Verfärbung an der Oberfläche des Lebensmittels. Gesundheitsschädlich ist Gefrierbrand nicht, aber Konsistenz und Geschmack leiden.

Kaufen Sie Tiefkühlprodukte möglichst erst am Ende Ihres Einkaufs. Gut verpackt in einer Isoliertasche oder Kühlbox sollte die TK-Ware möglichst schnell in Ihr Gefriergerät zu Hause gelangen. Denn nur wenn die Tiefkühlkette eingehalten wird, bleibt das Gefriergut einwandfrei. Ein Verderb durch Bakterien und andere Mikroorganismen beginnt erst mit dem Auftauen. Hierbei ist Sauberkeit unerlässlich, um ein Ausbreiten eventuell vorhandener Keime zu vermeiden. (Beate Ebbers, www.aid.de)

Weitere Informationen zu Einkauf, Transport, Auftauen und Verarbeiten von Tiefkühlware und Tipps für das richtige Einfrieren von Lebensmitteln und Speisen im eigenen Haushalt gibt es in der aid-Broschüre „Lebensmittelhygiene – Praxishandbuch zur Lebensmittellagerung im Haushalt“, 108 Seiten, Bestell-Nr. 3922, Preis: 8,00 Euro, www.aid-medienshop.de

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