Kategorie-Archiv: Tipps

Fallobst: Zu viele Früchte können schaden

Der Herbst steht vor der Tür und das Gewicht der erntereifen Früchte lässt die Zweige der Obstbäume tief herabhängen – für viele Pferde eine willkommene Abwechslung auf dem Speiseplan. Doch frisches Obst ist für den Vierbeiner nur in geringen Mengen zu empfehlen. Und auch der Konsum von Fallobst ist nicht unkritisch. Denn die sich am Boden ansammelnden Früchte können bei entsprechender Witterung schnell faulen oder gären. Frisches Fallobst kann zu Durchfällen oder Koliken führen.

Vor allem Steinobst sollte nicht auf dem Futterplan der Weidetiere stehen. Die Kerne können sich im Verdauungstrakt festsetzen und Koliken auslösen. Aber auch Äpfel oder Birnen gelten nur in kleinen Mengen als unbedenklich. Neben dem für Pferdemägen eher ungeeigneten hohen Fruchtsäuregehalt besteht bei hastig fressenden Pferden die Gefahr einer Schlundverstopfung.

Bereits ein einzelner Obstbaum auf der Weide kann für Pferde ein Risiko darstellen. Deshalb sollten Streuobstwiesen in der Erntezeit nicht für die Vierbeiner zur Verfügung stehen und einzelne Bäume sicherheitshalber großzügig ausgezäunt werden. Alternativ kann das regelmäßige und penible Entfernen des Fallobstes sowie die zeitnahe Ernte der Früchte an den unteren Ästen die Situation entschärfen.

Darüber hinaus lieben nicht nur Pferde das süße Obst. Wespen und Bienen sind ebenfalls keine Kostverächter und nutzen das umfangreiche Angebot der Natur. Auch bei Pferden sind allergische Reaktionen auf den Stich der Insekten bekannt – mit teilweise dramatischen Folgen für den Vierbeiner. In solchen Fällen sollte stets der Tierarzt hinzugezogen werden.

Zudem sammeln sich unter den Obstbäumen oftmals viele Pferdeäpfel an. Diese führen einerseits zu einer Überdüngung der Fläche, andererseits stellen sie ein Nest für Parasiten dar. Mit dem Verzehr des Fallobstes werden dann auch die Schädlinge mitgefressen.

Anke Klabunde, www.aid.de

Gewitter: Schutz vor Blitzeinschlag suchen

Ein plötzliches Gewitter kann Sommerfeste im Freien ganz schnell beenden. Für die Feiernden ist das ärgerlich und schlimmstenfalls sogar lebensgefährlich, wenn ein Blitz einschlägt. „Ein Auto bietet sicheren Unterschlupf“, sagt Michael Vogel, Experte für Elektrotechnik bei TÜV Rheinland. „Die Energie des Blitzes fließt durch die Karosserie in den Boden, ohne die Insassen zu verletzen.“ Gefährlicher hingegen ist der Aufenthalt auf Anhöhen und unter Bäumen, egal ob Buchen oder Eichen. Jeder sollte im Freien mindestens einen Meter Abstand zu Personen und Gegenständen halten. Ansonsten springen Blitze möglicherweise über. Deshalb ist es grundsätzlich besser, ins Haus zu gehen, als beispielsweise unter einem Pavillon auf das Ende des Unwetters zu warten.

Während des Gewitters Stecker ziehen

Für die Verwendung von elektronischen Geräten im Freien eignen sich spritzwassergeschützte Steckdosen. Grundsätzlich ist es bei einem Gewitter ratsam, auch im Haus die Stecker von allen Elektrogeräten zu ziehen. Selbst wenn der Blitz nicht direkt einschlägt, könnte seine Energie über die Stromversorgung in benachbarte Häuser fließen und Schäden verursachen. Zudem empfiehlt es sich, die Antennenleitung vom Netz zu trennen. Während eines Gewitters gilt generell, den Kontakt mit allen metallenen Leitungen zu meiden, die von außen ins Haus führen. Beim Telefonieren mit Handys und schnurlosen Geräten besteht dagegen keinerlei Gefahr.

Blitzschutzsystem schützt vor Schäden

Anders als in öffentlichen Gebäuden verlangt der Gesetzgeber im privaten Bereich keine Blitzschutzinstallation. Ein solches System reduziert jedoch das Risiko von Schäden. Außen fängt ein Blitzableiter die Blitze ein und lenkt sie ins Erdreich. Innen verhindern Module, dass ins Haus einfließende Energie Brände verursacht oder elektronische Geräte beschädigt. Auch Hausbesitzern mit Blitzschutzsystem rät TÜV Rheinland-Experte Michael Vogel, elektronische Geräte vom Netz zu nehmen. Die Beratung zur passenden Anlage und die Montage übernimmt am besten ein Fachbetrieb, der auf Blitzschutz spezialisiert ist.

Quelle / Text: www.tuv.com

So grillt man Geflügel

So grillt man Geflügel

Wir alle kennen das gegrillte Huhn vom Spieß. Ob als „Broiler“ oder „Brat-hendl“ – es ist immer ein Hit und sollte deshalb auf Ihrer Grillparty nicht fehlen. Ebenfalls beliebte Geflügelspezialitäten sind kross gebratene Hühnerflügel oder „chicken wings“, wie die Amerikaner sagen.

Dreierlei Fleisch vom Grill Foto: Wirths PR
Dreierlei Fleisch vom Grill
Foto: Wirths PR

Geflügelfleisch hat aber noch viel mehr zu bieten: Probieren Sie doch einmal Putenschnitzel oder Hühnerkeulen. Sie sind sehr schmackhaft und vor allem auch kalorienarm – und liefern somit eine echte Alternative zum Fleisch von Schwein und Rind.

Wenn’s schnell gehen soll, eignen sich Brust vom Huhn und Putenschnitzel zum Grillen. Einfach salzen, würzen, grillen – fertig! Unser Tipp: Dekorativ wird Putenschnitzel, wenn Sie es wellenförmig auf einen Spieß stecken und zusätzlich mit Salbeiblättern belegen.

Eine Delikatesse sind auch gegrillte Hühnerbeine. Sie erfordern allerdings etwas Vorbereitung, denn damit sie so richtig schmackhaft werden, sollte man sie vor dem Grillen einige Stunden marinieren. Verwenden Sie zum Marinieren ein gutes Öl, beispielsweise Sesamöl für asiatische Gerichte, Gewürzöl wenn es etwas schärfer sein soll oder Olivenöl. Die Marinaden würzt man am besten mit Curry, Sojasoße und Ingwer.

Wichtig bei der Zubereitung von Geflügel: wegen der Salmonellengefahr sollte man Geflügel sehr gründlich waschen und unbedingt durchbraten. Dann steht Ihrem Grillspaß mit Geflügel nichts mehr im Wege!

Den letzten Pfiff erhält Ihr Huhn natürlich durch den richtigen Dip. Unser Dip-Tipp: ein pikanter Dip mit Curry und Curcuma.

Illegaler Download: Was bei Abmahnungen zu tun ist

Wer urheberrechtlich geschützte Stadtpläne auf die eigene Homepage stellt, Originalproduktfotos von Herstellern für die eigene Internetauktion nutzt oder den aktuellen Kinofilm über eine Tauschbörse kostenfrei aus dem Netz runterlädt, kann sich schnell eine Abmahnung mit Schadenersatzforderungen von mehreren hundert bis tausend Euro einhandeln. Ist eine Abmahnung im Haus, heißt es, schnell zu reagieren. Denn geht das Verfahren vor Gericht, kommen meist weitere Kosten hinzu. Die Experten der Stiftung Warentest zeigen in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, wie man mit einer Abmahnung umgeht, um den finanziellen Schaden zu begrenzen.

Ob Filme, Musik oder Software: Wer sich Dateien in Tauschbörsen wie Bittorrent oder Shareaza herunterlädt, lädt sie auch gleichzeitig hoch. Auch wenn das vielen nicht klar ist. Und beim Hochladen stehen sie solange anderen Nutzern zur Verfügung. Das heißt: Herunterladen gleich Hochladen. Und Hochladen gleich „zum Tausch anbieten“. Doch dieses Recht haben nur die Rechteinhaber. Machen andere das, ist es illegal.

Ermittlungsfirmen kontrollieren im Auftrag der Rechteinhaber Tauschbörsen und Netzwerke. Wird eine Datei unerlaubt heruntergeladen, dokumentieren sie IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Netzwerk. Mit diesen Informationen können sie den Anschlussinhaber ermitteln – und dann abmahnen.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte sofort handeln und zu einem Anwalt gehen. Wer nicht reagiert und Fristen versäumt, riskiert eine Einstweilige Verfügung, die mit weiteren zusätzlichen Kosten verbunden ist. Allerdings: Wer sofort alles unterschreibt und zahlt, zahlt oft zu viel, denn die Vertragsstrafe ist häufig zu hoch bemessen. Außerdem ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Deshalb: Rechtsrat beim Anwalt einholen. Auch wenn der Rechtsrat beim Anwalt etwas kostet: Es lohnt sich, weil sich die Schadenersatzforderungen damit oft reduzieren lassen.

Der ausführliche Artikel „Illegaler Download“ erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist bereits unter www.test.de abrufbar.

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