Kategorie-Archiv: Verbraucher

Gericht untersagt irreführende Werbung mit „Statt-Preis“

Der Pay-TV-Anbieter Sky darf ein Bundesligapaket nicht mit einer Preissenkung bewerben, wenn der Kunde dafür weniger Leistung enthält als im gegenübergestellten Standardangebot. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Landgericht München die Auffassung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Verbraucherschützer hatten die Werbung als irreführend kritisiert.

Mit einem verlockenden Angebot startete „Sky Deutschland Fernsehen“ im August in die neue Bundesliga-Saison. Das Unternehmen warb damit, dass die Verbraucher alle Spiele der aktuellen Saison live und in HD verfolgen könnten. Der Preis dieser Flatrate wurde zum Bundesligastart von 34,90 Euro auf 29,90 Euro gesenkt. Nach Vertragsschluss mussten die Kunden jedoch feststellen, dass sie für den günstigeren „Statt-Preis“ auch weniger Leistung erhielten. So war beispielsweise die Funktion „Sky Go“ im Aktionsprodukt nicht enthalten. „Eine solche Werbung stellt eine unzulässige Irreführung der Verbraucher dar“, sagt Katharina Grasl, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Werden Statt-Preise höheren Preisen gegenübergestellt, müssen die Produkte auch denselben Leistungsinhalt haben“, fügt die Juristin hinzu.

Nachdem das Unternehmen eine Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, beantragte die Verbraucherzentrale Bayern gerichtlich eine einstweilige Verfügung und bekam nun Recht. In einer Abschlusserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale Bayern hat „Sky Deutschland Fernsehen“ diesen gerichtlichen Beschluss anerkannt.

Stand: 21.11.2013

Post schlägt beim Porto auf

Zum Jahreswechsel werden Briefeschreiber tiefer ins Portemonnaie greifen müssen: Den Standardbrief bis 20 Gramm trägt der Postbote dann für 60 Cent (bisher 58 Cent) in die Briefkästen. Bei Einschreiben zieht das Porto von 2,05 Euro auf 2,15 Euro an. Das Einwurfeinschreiben geht ab 1. Januar 2014 für 1,80 Euro (bisher 1,60 Euro) auf die Reise.

Der Preis für Päckchen (in der Filiale) bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm bleibt unverändert bei 4,10 Euro. Alle anderen Päckchen und Pakete kosten jeweils 9 Cent mehr als bisher (zum Beispiel Päckchen bis 10 Kilogramm statt 6,90 nun 6,99 Euro).

Vorhandene Briefmarken konnten noch bis zum 31. Dezember 2013 aufgebraucht werden. Wer ab 1. Januar 2014 noch den alten Wert auf einen Brief klebt, riskiert, dass er die Sendung zurückbekommt oder dass der Empfänger ein Nachentgelt zahlen muss. In der Praxis haben aber schon bei der Umstellung des Portos auf 58 Cent Anfang dieses Jahres viele Briefträger in einer Übergangsphase auf das Nachporto verzichtet.

Seit Dezember bietet die Post Ergänzungsmarken zu 2 Cent und Marken zu 60 Cent in ihren Filialen und im Internet an. Für Privatkunden der Post gibt es somit 2014 eine Neuauflage des umständlichen Beklebens von Briefen, wenn zu Hause noch alte Bestände lagern: alte 55-Cent-Marken mit alten Drei-Cent-Marken und zusätzlich mit neuen Zwei-Cent-Marken kombinieren – solange bis der Vorrat aufgebraucht ist.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

 

2014: Was sich für Verbraucher ändert

Das Jahr 2014 steht kurz bevor – und damit zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu Änderungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt, Pflege und Lebensmittel.

SEPA kommt

Ab Anfang Februar gelten bei Überweisungen und Lastschriften die SEPA-Regeln. Bei Überweisungen innerhalb Deutschlands müssen Verbraucher dafür die IBAN oder die Kontonummer und Bankleitzahl kennen, bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC. Seine IBAN sollte man sich bis 1. Februar 2016 gemerkt haben, ab dann können Kontonummer und BLZ nicht mehr verwendet werden.

Wohn-Riester als Finanzspritze für die Schuldentilgung

Riester-Sparer können sich freuen: Ab 1. Januar 2014 können Guthaben aus Wohnriestern jederzeit genutzt werden, um die Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen. Bislang war das nur zu Beginn der Auszahlungsperiode möglich. Entnehmen muss man mindestens 3.000 Euro. Wer den Vertrag weiterführen möchte, um weiterhin in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss mindestens 3.000 Euro im Sparvertrag belassen.

Alles neu: Einkaufen im Internet

Ab dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Schuld daran ist die Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden muss. Bislang reichte es, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die deutsche Klausel, wonach der Händler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Onlineshop-Betreiber vorher darüber informiert, muss der Kunde die Rücksendung zahlen.

Wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt, bekommt ein Widerrufsrecht. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das war vorher verbraucherfreundlicher geregelt: Bislang war das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung „unendlich“.

Bei einem Widerruf muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen.

Transparenter für Verbraucher werden die Warenkorbeinstellungen: Zusätzliche Angebote wie Transportversicherung oder Garantieverlängerung dürfen nicht mehr automatisch in den Warenkorb gelegt werden. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.

Noten für Pflegeeinrichtungen

Fast alle Pflegeeinrichtungen erhalten beim „Pflege-TÜV“ ein „sehr gut“. Ein neues Benotungssystem legt die Messlatte dafür ab 1. Januar 2014 höher. Die Regelung gilt zunächst jedoch nur für Pflegeeinrichtungen. Ambulante Pflegedienste werden nach den alten Kriterien bewertet. Die Prüfung aller Pflegeeinrichtungen sowie -dienste findet regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr unangemeldet statt.

Ein Fenster für Lebensmittel aus der Region

„Regional“ liegt im Trend. Viele Verbraucher würden sich Umfragen zufolge bewusst für Lebensmittel aus der näheren Umgebung entscheiden, wenn sie verlässliche Informationen hätten. Ab Jahresbeginn soll das sogenannte „Regionalfenster“ den Kunden verlässlichere Informationen über die regionale Herkunft verpackter Lebensmittel liefern. Nach einer Testphase soll das Regionalfenster zur Grünen Woche bundesweit gestartet werden. „Ein erster Schritt für mehr Klarheit ist damit getan. Leider gibt es keine verpflichtende Kennzeichnung für Regional-produkte. Es ist also weiterhin möglich, mit der Region zu werben ohne anzugeben, welche und wieviele der Rohstoffe aus der Region sind und wo produziert wird. Verbraucher sollten diese Produkte dann nicht kaufen“, rät Heidrun Franke, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Noch mehr Infos zu allen Änderungen 2014 finden Sie unter www.vzb.de/was-sich-fuer-verbraucher-aendert-1

Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen –

Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) oder online unter www.vzb.de/terminvereinbarung – am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie per persönlicher E-Mailberatung

Stand: 19.12.2013

2014 – Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Ab Februar 2014 heißt es bei Überweisungen und Lastschriften: Alles läuft nach den SEPA-Regeln. Allein die elektronische Gesundheitskarte mit Chip und Foto öffnet nach dem Jahreswechsel noch die Tür zum Behandlungszimmer. Hartz IV-Bezieher bekommen mehr Geld. Der Standardbrief wird wieder teurer. Hingegen dürfen sich Riester-Sparer über verbesserte Konditionen bei der Finanzierung von Wohneigentum freuen. Was sich für Verbraucher 2014 ändert, hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt aktuell zusammengestellt.

So müssen sich Online-Käufer ab 13. Juni auf EU-weit gültige Regeln beim Shoppen im Internet einstellen. Mobiltelefonierer, die im EU-Ausland unterwegs sind, können sich im Sommer über niedrigere Minutenpreise für Telefonate und geringere Kosten für den Versand von SMS freuen. Autofahrer müssen sich durch ein neues Punktesystem navigieren. Und Schuldner können schneller den wirtschaftlichen Neuanfang starten – aber nur, wenn sie hohe Hürden überwinden.

Den kompletten Überblick gibt’s im Internet auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/2014 zum Lesen und Herunterladen.

 

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...