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2014: Was sich für Verbraucher ändert

Das Jahr 2014 steht kurz bevor – und damit zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu Änderungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt, Pflege und Lebensmittel.

SEPA kommt

Ab Anfang Februar gelten bei Überweisungen und Lastschriften die SEPA-Regeln. Bei Überweisungen innerhalb Deutschlands müssen Verbraucher dafür die IBAN oder die Kontonummer und Bankleitzahl kennen, bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC. Seine IBAN sollte man sich bis 1. Februar 2016 gemerkt haben, ab dann können Kontonummer und BLZ nicht mehr verwendet werden.

Wohn-Riester als Finanzspritze für die Schuldentilgung

Riester-Sparer können sich freuen: Ab 1. Januar 2014 können Guthaben aus Wohnriestern jederzeit genutzt werden, um die Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen. Bislang war das nur zu Beginn der Auszahlungsperiode möglich. Entnehmen muss man mindestens 3.000 Euro. Wer den Vertrag weiterführen möchte, um weiterhin in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss mindestens 3.000 Euro im Sparvertrag belassen.

Alles neu: Einkaufen im Internet

Ab dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Schuld daran ist die Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden muss. Bislang reichte es, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die deutsche Klausel, wonach der Händler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Onlineshop-Betreiber vorher darüber informiert, muss der Kunde die Rücksendung zahlen.

Wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt, bekommt ein Widerrufsrecht. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das war vorher verbraucherfreundlicher geregelt: Bislang war das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung „unendlich“.

Bei einem Widerruf muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen.

Transparenter für Verbraucher werden die Warenkorbeinstellungen: Zusätzliche Angebote wie Transportversicherung oder Garantieverlängerung dürfen nicht mehr automatisch in den Warenkorb gelegt werden. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.

Noten für Pflegeeinrichtungen

Fast alle Pflegeeinrichtungen erhalten beim „Pflege-TÜV“ ein „sehr gut“. Ein neues Benotungssystem legt die Messlatte dafür ab 1. Januar 2014 höher. Die Regelung gilt zunächst jedoch nur für Pflegeeinrichtungen. Ambulante Pflegedienste werden nach den alten Kriterien bewertet. Die Prüfung aller Pflegeeinrichtungen sowie -dienste findet regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr unangemeldet statt.

Ein Fenster für Lebensmittel aus der Region

„Regional“ liegt im Trend. Viele Verbraucher würden sich Umfragen zufolge bewusst für Lebensmittel aus der näheren Umgebung entscheiden, wenn sie verlässliche Informationen hätten. Ab Jahresbeginn soll das sogenannte „Regionalfenster“ den Kunden verlässlichere Informationen über die regionale Herkunft verpackter Lebensmittel liefern. Nach einer Testphase soll das Regionalfenster zur Grünen Woche bundesweit gestartet werden. „Ein erster Schritt für mehr Klarheit ist damit getan. Leider gibt es keine verpflichtende Kennzeichnung für Regional-produkte. Es ist also weiterhin möglich, mit der Region zu werben ohne anzugeben, welche und wieviele der Rohstoffe aus der Region sind und wo produziert wird. Verbraucher sollten diese Produkte dann nicht kaufen“, rät Heidrun Franke, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Noch mehr Infos zu allen Änderungen 2014 finden Sie unter www.vzb.de/was-sich-fuer-verbraucher-aendert-1

Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen –

Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) oder online unter www.vzb.de/terminvereinbarung – am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie per persönlicher E-Mailberatung

Stand: 19.12.2013

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