Kategorie-Archiv: Verbraucher

Billigflüge: Abzocke vor Abflug

Wer bei der Flugbuchung im Internet nicht aufpasst, zahlt im schlimmsten Fall fast doppelt so viel, wie zunächst angezeigt, berichtet die Zeitschrift test in ihrer August-Ausgabe. Zusatzkosten lauern bei der Bezahlung mit gängigen Kreditkarten, Zusatzversicherungen sowie Aufschlägen für Gepäck oder den Wunschsitzplatz. Ob Flugpreis-Vergleichsportal, Online-Reisebüro oder Fluggesellschaft: Wer nicht aufpasst, zahlt drauf.

Besonders dreist zockt fluege.de die Kunden ab. Die im Internet beworbenen Preise gelten dort nur, wenn der Reisende mit einer Fluege.de-Mastercard Gold oder mit Visa Electron bezahlt – Karten, die kaum jemand besitzt. Ansonsten sind happige Aufschläge fällig. Ein Flug von Düsseldorf nach London sollte bei der Stichprobe der Tester 37,99 Euro kosten. Wer den Flug mit seiner Mastercard buchen will, muss aber 66,53 Euro bezahlen. Bei Opodo kostete ein Flug von München nach Rom 43,98 Euro, wenn der Kunde mit der virtuellen Karte Visa Entropay bezahlt. Bei der Zahlung mit der Mastercard waren zusätzlich 33,67 Euro fällig.

Weitere Fallen lauern bei Zusatzangeboten, mit denen Flugportale weiteres Geld verdienen. Wer zum Beispiel „ohne Versicherung“ anklickt, wird eindringlich vor den üblen Folgen eines fehlenden Versicherungsschutzes gewarnt. Auch wer direkt bei den Airlines bucht, sollte vorsichtig sein. Häufig ist im Preis nur das Handgepäck inklusive, ein aufgegebener Koffer sowie Getränke und Snacks kosten extra. Das gleiche gilt für den Wunschsitzplatz oder einen Sitz mit mehr Beinfreiheit, der z. B. bei Airberlin bis zu 69,99 kostet.

Der ausführliche Artikel ist in der August-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/flugbuchung veröffentlicht.

Beats-Kopfhörer: Plagiatsverdacht bei Dr. Dre

Verwunderung beim Kopfhörer-Test der Stiftung Warentest: Ein als Solo HD von Beats gekennzeichneter Kopfhörer für rund 150 Euro fällt durch starke Qualitätsprobleme auf und unterscheidet sich in mehr als 60 Punkten von den anderen eingekauften Exemplaren des gleichen Modells. Der Verdacht: Es könnte sich um eine Fälschung handeln – obwohl die Stiftung Warentest den Kopfhörer in einem deutschen Elektronik-Fachmarkt gekauft hat.

Beim Original (links) ist das „b“-Logo hellrot und die Schrift 2 mm breit. Beim vermutlichen Plagiat (rechts) ist das Rot dunkler und die Schrift 3 mm breit. Foto: Stiftung Warentest
Beim Original (links) ist das „b“-Logo hellrot und die Schrift 2 mm breit. Beim vermutlichen Plagiat (rechts) ist das Rot dunkler und die Schrift 3 mm breit. Foto: Stiftung Warentest

Sowohl per Mail als auch bei einem Besuch vor Ort bestätigen Beats-Mitarbeiter zunächst den Verdacht. Als die Stiftung Warentest eine offizielle schriftliche Bestätigung wünscht, will sich das Unternehmen aber nicht mehr äußern. Erstaunlich – schließlich müsste der Hersteller seine Geräte kennen und bemüht sein, Kunden vor dem Kauf von Fälschungen zu schützen. Sollte es sich um kein Fake handeln, würde das auf schlechte Qualitätskontrollen bei Beats schließen.

Damit Käufer ihren Kopfhörer überprüfen können, zeigt die Stiftung Warentest unter www.test.de/beats ausführlich in Text, Bild und Video, wie sich das mutmaßliche Plagiat vom Original unterscheidet.

Die mögliche Fälschung hätte nach den Prüfkriterien von test die Note „Mangelhaft“ bekommen, wurde aber bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Das Original bekam ein „Ausreichend“, vor allem aufgrund von Schwächen im Falltest. Einen rundum „guten“ Kopfhörer gab es im Test schon für rund 50 Euro.

Text: Stiftung Warentest

Kinderinvaliditätsversicherung: Zwei von zehn Tarifen schützen „gut“

Wer sein Kind oder Enkelkind vor den finanziellen Langzeitfolgen von Krankheit und Unfall schützen möchte, sollte eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen. Eine Unfallversicherung ist zwar deutlich günstiger, zahlt aber nur in wenigen Fällen. Weitaus mehr Kinder werden aufgrund einer Krankheit schwerbehindert. Die Stiftung Warentest bewertet zwei Kinderinvaliditätsversicherungen mit „gut“.

Kinderinvalidität-grossInsgesamt hat Finanztest die Vertragsbedingungen und Antragsformulare von 10 Anbietern untersucht. Das sind neun weniger als im letzten Test. Grund: Der Markt hat sich seither deutlich verändert und ist geschrumpft. Ein Tarif ist nur „mangelhaft“, einer „ausreichend“, der Rest „befriedigend“.

Im Idealfall bietet ein Vertrag nicht nur eine lebenslange Rente, sondern auch eine Einmalzahlung, mit der Umbaukosten und Anschaffungen wie ein Rollstuhl finanziert werden können. Ein „guter“ Tarif kostet hier 420 Euro pro Jahr. Tarife mit Rente aber ohne Einmalzahlung kosten zwischen 130 Euro und 478 Euro pro Jahr. Der hier mit „gut“ bewertete Tarif liegt bei 354 Euro pro Jahr.

Finanztest empfiehlt, Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Ansonsten kann der Versicherer später Leistungen verweigern. Hat das Kind bereits Vorerkrankungen, bekommt man unter Umständen nur einen Vertrag, der bestimmte Krankheiten ausschließt.

Der ausführliche Test Kinderinvaliditätsversicherungen erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/kinderinvaliditaet abrufbar.

Illegaler Download: Was bei Abmahnungen zu tun ist

Wer urheberrechtlich geschützte Stadtpläne auf die eigene Homepage stellt, Originalproduktfotos von Herstellern für die eigene Internetauktion nutzt oder den aktuellen Kinofilm über eine Tauschbörse kostenfrei aus dem Netz runterlädt, kann sich schnell eine Abmahnung mit Schadenersatzforderungen von mehreren hundert bis tausend Euro einhandeln. Ist eine Abmahnung im Haus, heißt es, schnell zu reagieren. Denn geht das Verfahren vor Gericht, kommen meist weitere Kosten hinzu. Die Experten der Stiftung Warentest zeigen in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, wie man mit einer Abmahnung umgeht, um den finanziellen Schaden zu begrenzen.

Ob Filme, Musik oder Software: Wer sich Dateien in Tauschbörsen wie Bittorrent oder Shareaza herunterlädt, lädt sie auch gleichzeitig hoch. Auch wenn das vielen nicht klar ist. Und beim Hochladen stehen sie solange anderen Nutzern zur Verfügung. Das heißt: Herunterladen gleich Hochladen. Und Hochladen gleich „zum Tausch anbieten“. Doch dieses Recht haben nur die Rechteinhaber. Machen andere das, ist es illegal.

Ermittlungsfirmen kontrollieren im Auftrag der Rechteinhaber Tauschbörsen und Netzwerke. Wird eine Datei unerlaubt heruntergeladen, dokumentieren sie IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Netzwerk. Mit diesen Informationen können sie den Anschlussinhaber ermitteln – und dann abmahnen.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte sofort handeln und zu einem Anwalt gehen. Wer nicht reagiert und Fristen versäumt, riskiert eine Einstweilige Verfügung, die mit weiteren zusätzlichen Kosten verbunden ist. Allerdings: Wer sofort alles unterschreibt und zahlt, zahlt oft zu viel, denn die Vertragsstrafe ist häufig zu hoch bemessen. Außerdem ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Deshalb: Rechtsrat beim Anwalt einholen. Auch wenn der Rechtsrat beim Anwalt etwas kostet: Es lohnt sich, weil sich die Schadenersatzforderungen damit oft reduzieren lassen.

Der ausführliche Artikel „Illegaler Download“ erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist bereits unter www.test.de abrufbar.

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