Deutsche Pflegebildung europaweit abgehängt

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass die EU-Kommission nach 35 Jahren die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen reformiert und EU-weit die Mindeststandards für die Ausbildung angepasst hat. Die am 9. Oktober 2013 im Europaparlament in Straßburg verabschiedete Neufassung der Richtlinie macht deutlich, dass sich auch die Gesundheits- und Krankenpflege europaweit den Herausforderungen der Gesundheitsversorgung stellen muss.

Gute Allgemeinbildung ist dafür neben der fachlichen Qualifizierung wesentliche Voraussetzung! „Deutschland isoliert sich bei der Frage der Zulassung zur Pflegeausbildung. Die EU-Kommission wollte die Ausbildungsvoraussetzung auf zwölf Jahre Schulbildung oder Äquivalente anheben – den Standard in 24 von 28 Mitgliedsländern. Die deutsche Bundesregierung hat dieses Vorhaben mit allen Mitteln blockiert. Der noch amtierende Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr brüstet sich öffentlich, damit einen drohenden Pflegenotstand verhindert zu haben. Dabei wurde der deutschen Pflege ein Bärendienst erwiesen“, sagt DBfK-Vizepräsidentin Gertrud Stöcker heute in Berlin.

„Das deutsche Pflegeniveau driftet im internationalen Vergleich in die Zweitklassigkeit ab und die neue Richtlinie ist ein Beleg dafür. Das Zugeständnis, die Anerkennung auch nach 10 Jahren allgemeiner Schulbildung zu gewähren, ist ein Armutszeugnis für die Pflegebildungspolitik in Deutschland. Der auch in Brüssel äußerst kritisch gesehene Trend zur Dequalifizierung in der deutschen Pflege setzt sich fort. Die einzige Strategie deutscher Gesundheitspolitiker ist offenbar die Senkung des Bildungsniveaus, um den Zugang zum Pflegeberuf für möglichst alle offen zu halten. Persönliche und intellektuelle Eignung spielen immer weniger eine Rolle. So wird ein einstmals attraktiver Beruf mit Perspektiven systematisch abgewirtschaftet.“, so Stöcker.

Das Europaparlament in Straßburg hat in seiner heutigen Sitzung die Reform der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG) beschlossen. Aufgrund deutscher Interventionen enthält sie folgenden Kompromiss:

Die Zulassung zur Ausbildung zur Pflegefachperson, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, setzt Folgendes voraus: entweder eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung (…) oder eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung. Artikel 31, § 2

Darüber hinaus werden Kompetenzen als Mindestanforderungen definiert, die künftig alle Gesundheits- und Krankenpfleger/innen in ihrer Ausbildung erwerben müssen (Artikel 31, § 7 und Anhang V, Artikel 5.2.1). Die Umsetzung erfolgt in nationaler Gesetzgebung innerhalb einer Frist von 2 Jahren.

www.dbfk.de

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