Elektronische Gesundheitskarte

Die bisherige Krankenversicherungskarte wurde zum Jahreswechsel ungültig: Seit 1. Januar 2014 öffnet nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit einheitlichem Logo, Chip und Foto die Tür zum Behandlungszimmer. So haben es der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten vereinbart. Die neue Karte enthält vorerst nur die Stammdaten, die auch auf der bisherigen Karte enthalten waren: Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Krankenversicherungsnummer. Neu ist jedoch ein Foto des Versicherten, um diesen besser identifizieren und Kartenmissbrauch eindämmen zu können.

Ausgenommen von der Pflicht zur Gesundheitskarte mit Foto sind Kinder unter 15 Jahren sowie Versicherte, die sich nicht fotografieren lassen können (zum Beispiel Bettlägerige). Die bisherigen Karten verlieren zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit – unabhängig vom Ablaufdatum. Wer noch ein altes Exemplar ohne sein Konterfei hat, sollte baldmöglichst ein Lichtbild bei seiner Krankenkasse einreichen, damit die neue Karte noch bis zum Jahresende ausgestellt werden kann.

Keinem Versicherten, der Anfang 2014 ohne die neue Karte zum Arzt kommt, wird laut GKV-Verband die Behandlung verweigert. Der gültige Versicherungsnachweis kann innerhalb von zehn Tagen nachgereicht werden. Andernfalls ist der Arzt berechtigt, dem Patienten die Behandlungskosten privat in Rechnung zu stellen. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten einer bereits privat bezahlten Arztrechnung, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals die elektronische Versicherungskarte vorliegt.

Die Gesundheitskarte enthält einen Mikroprozessor, der es zum Beispiel ermöglicht, die Stammdaten der Versicherten regelmäßig online zu aktualisieren. Versicherte sollen künftig freiwillig auch Notfalldaten etwa zu Vorerkrankungen, Allergien oder zur Blutgruppe speichern lassen können.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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