Ab 13. Dezember 2014 muss bei Energy Drinks der Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ noch um den Wortlaut „Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ erweitert werden. Die Warnhinweise müssen gut sicht- und deutlich lesbar angebracht und dürfen nicht durch andere Angaben oder Bildzeichen verdeckt werden.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW