Energy Drinks

Ab 13. Dezember 2014 muss bei Energy Drinks der Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ noch um den Wortlaut „Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ erweitert werden. Die Warnhinweise müssen gut sicht- und deutlich lesbar angebracht und dürfen nicht durch andere Angaben oder Bildzeichen verdeckt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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