(ots) – Ein Satz, den die Bloggerin „Frau Hamburg“ bei Instagram hoch lud, sorgte jüngst für heftige Reaktionen: „Jedes Foto eines Kindes, geteilt mit Tausenden fremden Menschen, ist eine visuelle Vergewaltigung.“ Diese Aussage polarisiert. Die Zeitschrift ELTERN greift die Thematik Kinderfotos + Social Media in ihrer aktuellen Ausgabe (ab heute im Handel) auf; sie bat Prof. Clemens Pustejovsky, Anwalt und Spezialist für Urheber- und Medienrecht, um Erklärungen der Rechtslage.
Wer hat das Recht am Bild der Kinder? Prof. Clemens Pustejovsky: „Das Recht am Bild haben Kinder jeden Alters ebenso wie Erwachsene. Bei Kindern besteht die Besonderheit, dass ihre Eltern für sie entscheiden dürfen.“
Welche rechtlichen Pflichten haben Eltern hinsichtlich der Fotos von ihren Kindern? „Keine. Sie sollten sich jedoch bewusst machen, dass im Internet veröffentlichte Fotos weltweit und faktisch dauerhaft verbreitet sind. Gerade bei eigenen Veröffentlichungen sollte man daher genau überlegen, ob das im Sinne der Kinder ist, und so das Recht am Bild der Kinder ernst nehmen.“
Geben wir mit dem Hochladen von Fotos die Rechte am Bild ab? „Ein Foto-Upload wird von Juristen nicht als wirksame Einwilligung für die Verwendung verstanden. Anders ist es beispielsweise bei Facebook, da hier aufgrund der Geschäftsbedingungen neben Urheberrechten auch Rechte an den veröffentlichten Bildern übertragen werden. Man sollte sich also unbedingt vorher die AGB des sozialen Mediums durchlesen, in dem man die Bilder hochlädt.“
Wie sicher sind Bilder in sozialen Netzwerken? „Einmal bei Facebook hochgeladene Fotos können von jedem, der Zugang hat, heruntergeladen und abgespeichert werden. Das ist rein rechtlich erlaubt, solange niemand einen Löschungsanspruch geltend macht oder das Urheberrecht verletzt.“
Kann ich Fotos nicht einfach wieder löschen? „Bei Facebook z. B. geht dies mit der Option ‚Dieses Foto löschen‘ ziemlich einfach. Aber damit ist es nicht unbedingt getan. Denn die Bilder können bereits so weit verbreitet sein, dass sie an anderer Stelle wieder auftauchen. In dem Fall kann beim Betreiber der Seite eine Löschung verlangt werden. Dies gerichtlich durchzusetzen kann allerdings sehr langwierig und kostenaufwendig sein.“
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