Ab Januar 2014 steigt in vier Bundesländern die Grunderwerbsteuer. Diese wird bei der Übertragung von Immobilien fällig, also in der Regel, wenn Grundstücke, Häuser oder Wohnungen gekauft werden. In Bremen und Niedersachsen steigt die Steuer zum Jahreswechsel von 4,5 Prozent auf 5,0 Prozent des Kaufpreises. In Berlin geht der Satz von bisher 5,0 auf 6,0 Prozent nach oben. Schleswig-Holstein setzt sich ab Januar mit 6,5 Prozent (bisher: 5 Prozent) der fälligen Kaufsumme bundesweit an die Spitzenposition. Seit 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW