Mit dem Herbstanfang beginnt die Zeit der Volksfeste: Ob Oktoberfest, Weinfest oder Erntedank: Wer unbeschwert mitfeiern will, sollte Auto und Fahrrad unbedingt stehen lassen. Denn abgesehen vom immens erhöhten Umfallrisiko durch den Rauschzustand kann eine Alkoholkontrolle durch die Polizei unangenehme Folgen haben.
Autofahrern droht bei 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut eine Ordnungswidrigkeit. Das heißt in aller Regel beim ersten Mal: Geldbuße von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg.
Anders sieht das aus, wenn das Fahrverhalten auffällig ist oder ein Unfall passiert. Schon ab 0,3 Promille handelt es sich dann um eine Straftat. Diese wird mit einem Fahrverbot oder mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug und sieben Punkten in Flensburg geahndet.
Wer nun denkt, als Radfahrer davor geschützt zu sein, täuscht sich. Wer angetrunken oder sogar betrunken in die Pedale tritt, kann ebenfalls seinen Führerschein verlieren. Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,6 Promille. Bei einer so hohen Promillezahl kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Wird dabei festgestellt, dass der Betroffene ein problematisches Alkoholkonsumverhalten hat, kann die Fahrerlaubnis einkassiert werden.
Und auch der Morgen nach der Feier kann es in sich haben. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Deswegen: nach durchzechter Nacht immer öffentliche Verkehrsmittel benutzen!
Falsch ist außerdem die Annahme, eine ordentliche Mahlzeit bilde eine Grundlage für Alkohol. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern. Keine Hilfe bieten Tee und Kaffee. Diese Getränke machen nur wach, aber nicht nüchtern.