Hartz IV-Regelsatz wird angehoben

Die Sozialhilfe und die Grundsicherung (Hartz IV) erhöhen sich zum Jahreswechsel: Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab 1. Januar 2014 monatlich 391 Euro Grundsicherung (2013: 382 Euro). Die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) steigen anteilig. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren gibt es beispielsweise 6 Euro monatlich mehr.

Die Anhebung der Regelbedarfsstufen gilt für Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitssuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Neuer Mindestlohn für Zeitarbeitsbranche

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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