Heu: Selbstentzündung vermeiden

Kontrolle der Heutemperatur nach der Ernte ist wichtig. Denn die hohe Wärmeentwicklung im Heustock führt nicht selten zu einer Selbstentzündung im Heulager. Diese erfolgt jedoch nicht schlagartig, sondern in mehreren Phasen.

Auch wenn das eingebrachte, frische Heu weitestgehend trocken erscheint, muss die erforderliche Lagerfähigkeit nicht unbedingt gegeben sein. Im Zweifel sind noch nicht alle Pflanzenteile abgestorben und es kann sich noch zellgebundenes Wasser in dem Grüngut befinden. Durch die Restatmung erwärmt sich das Heu, es entwickeln sich sogenannte Schwitz- und Gärprozesse. Da Heu ein schlechter Wärmeleiter ist, staut sich die gebildete Wärme vor allem bei dicht gelagerten Ballen – es „schwitzt“.

Landwirte sollten die Temperatur regelmäßig messen. Bei Temperaturen bis 45°C wird ein tägliches Messintervall in der ersten Zeit als ausreichend angesehen. Von der zweiten bis zur vierten Woche ist alle zwei bis drei Tage und ab der fünften bis zur zwölften Woche einmal wöchentlich zu messen.

Eine Wärmeentwicklung im Bereich zwischen 45° und 60°C gilt bereits als bedenklich und erfordert eine Messung im Abstand von höchstens 12 Stunden, ab 50°C sogar alle sechs bis acht Stunden. Brandgefährlich sind Temperaturen ab 60°C. Dann sind die Feuerwehr und der Gemeinde- bzw. Ortsbrandmeister zu benachrichtigen. Messungen müssen nun ständig an den erhitzten Stellen vorgenommen werden. Steigt die Temperatur auf über 70°C, so ist die Feuerwehr über den Notruf zu alarmieren. Gleiches gilt, wenn die Oberfläche des Heulagers muldenartig einsinkt. Das Abtragen des Heustocks in dieser Situation ist ohne Anwesenheit der Feuerwehr nicht zu empfehlen. Durch den Kontakt mit dem Sauerstoff der Luft kann das Erntegut plötzlich entflammen.

Die Einlagerung von Heu ist so zu organisieren, dass jeder Punkt mit der Messsonde erreicht werden kann. Sinnvoll ist es, die Lagerstätte in Temperaturmessbereiche einzuteilen. Die Messpunkte sind gleichmäßig verteilt über den gesamten Heuvorrat anzuordnen. Alle Temperaturmessungen sollten mit der Angabe des Datums, der Messstelle und der Messtiefe in ein Nachweisheft eingetragen werden. Es ist vorteilhaft, von jedem Lagerort eine Skizze anzufertigen. Die Dokumentation dient in erster Linie als Nachweis der Temperaturkontrolle gegenüber den Untersuchungsbehörden und dem Feuerversicherer im Falle eines Brandes. Denn wird das regelmäßige Messen der Heustocktemperatur unterlassen bzw. nicht dokumentiert, kann das nicht nur zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch als fahrlässige Brandstiftung geahndet werden.

Anke Klabunde, www.aid.de

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