Der Deutsche Hochschulverband (DHV) und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels appellieren an die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags, den jetzt vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften zu ändern. Die Kritik richtet sich gegen eine geplante Norm im Landeshochschulgesetz, nach der baden-württembergische Hochschulangehörige durch die Satzung der Hochschule gezwungen werden können, Beiträge zu Fachzeitschriften oder Festschriften in sogenannten Open-Access-Repositorien ein zweites Mal zu veröffentlichen.
„Wer wissenschaftlichen Autoren die freie Entscheidung nimmt, Forschungsergebnisse so zu veröffentlichen, wie sie es selbst für richtig halten, gefährdet Wissenschaft und Forschung. Der Hochschulstandort Baden-Württemberg schadet seiner Attraktivität, wenn Zwang an die Stelle von Wissenschaftsfreiheit und Urheberrecht tritt“, sagt Professor Dr. Bernhard Kempen, Präsident des DHV.
„Wird die geplante Regelung umgesetzt, können deutschsprachige wissenschaftliche Zeitschriften in vielen Bereichen gar nicht mehr oder nur noch ohne Beiträge baden-württembergischer Wissenschaftler erscheinen. Die Wissenschaftsverlage im Börsenverein stehen dem Publikationsweg Open Access offen und aktiv gegenüber. Nicht akzeptabel ist für uns jedoch, dass das Land Baden-Württemberg flächendeckend Leistungen von Wissenschaftsverlagen nutzen will, ohne sich an deren Finanzierung angemessen zu beteiligen“, sagt der Vorsitzende des Verleger-Ausschuss des Börsenvereins, der Stuttgarter Verleger Matthias Ulmer.
Eine ausführliche Stellungnahme des Börsenvereins zu der von der baden-württembergischen Landesregierung geplanten Regelung in ihrer aktuellen Fassung ist abrufbar unter: http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Stellungnahme_3.HRAG_BaWu_20131128.pdf