Koalitionsvertrag von Union und SPD: Gesundheit und Pflege

Krankenversicherungsbeitrag

Vorgesehen ist, dass jede gesetzliche Krankenkasse in Zukunft von ihren Versicherten wieder den prozentualen Beitrag erhebt, den sie braucht, um ihre Kosten zu decken. Das kann bedeuten, dass jemandem 16,2 Prozent seines Bruttolohns abgezogen werden, während der Kollege nur 15,3 Prozent zahlen muss. Aktuell beträgt der Beitrag für alle gesetzlich Versicherten 15,5 Prozent. An der derzeitigen paritätischen Verteilung hält der Koalitionsvertrag fest: Von 14,6 Prozent zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte. Die aktuell zusätzlichen 0,9 Prozentpunkte bringt allein der Arbeitnehmer auf. Erhöht sich künftig der monatliche Beitrag, geht dies auch voll zu Lasten der Arbeiter und Angestellten.

Termin bei Fachärzten

Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, für gesetzlich Versicherte die Wartezeit auf einen Termin bei Fachärzten zu verkürzen. Dazu sollen sich Patienten mit einer Überweisung zu einem Spezialisten an eine „zentrale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung“ wenden können. Die ist gehalten, einen Termin innerhalb von vier Wochen zu besorgen. Andernfalls muss sie einen in einem Krankenhaus anbieten.

Qualitätsberichte von Krankenhäusern

Über die Qualität von Krankenhäusern können sich Patienten bereits jetzt anhand jährlicher Berichte informieren. Allerdings erweisen die sich bislang als reichlich sperrige Lektüre. Nach den Vorstellungen der Koalition sollen sie deshalb „verständlicher“ und „als Grundlage für die Patientenentscheidung präziser werden“.

Pflege

Auch im Pflegebereich sollen, „die Qualitätsunterschiede der Einrichtungen für die Verbraucher in Zukunft deutlicher“ gemacht werden. Spätestens zum 1. Januar 2015 soll der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebrachte paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Später soll er noch einmal um 0,2 Prozentpunkte steigen, wenn das große Vorhaben „neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff“ abgeschlossen ist. Dahinter verbirgt sich die angestrebte Gleichstellung geistiger Erkrankungen mit körperlichen Gebrechen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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