Das Kabinett hat den Entwurf zum neuen Landesmediengesetz auf den Weg gebracht. NRW-Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Damit hat Nordrhein-Westfalen ein modernes und zukunftsfähiges Landesmediengesetz vorgelegt. Wir sind gefordert, zeitgemäße Antworten auf die Anforderungen der digitalen Gesellschaft zu geben. Kernelemente des neuen Gesetzes sind daher Vielfalt, Partizipation und Transparenz.“
In vielen Bereichen geht NRW mit dem Gesetzesvorschlag neue Wege. Dies gilt etwa für die Einrichtung einer „Stiftung für Vielfalt und Partizipation“, wie sie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Ihre Aufgabe ist die nachhaltige Unterstützung des Lokaljournalismus und damit die Förderung der Vielfalt in lokalen und regionalen Medien. Die Stiftung soll durch die Landesanstalt für Medien (LfM) staatsfern in der Form einer Gesellschaft des Privatrechts eingerichtet werden und aus Rundfunkbeiträgen wie auch privaten Geldern, etwa Spenden, finanziert werden. Ministerin Schwall-Düren: „Mit der Stiftung werden lokale Medienangebote gestärkt. Denn sie sind für die Meinungsbildung in einer funktionierenden Demokratie unerlässlich.“
Das Gesetz schafft zudem die Voraussetzungen, um in Zukunft mehr Vielfalt auch im privaten Hörfunk zu ermöglichen. Ministerin Schwall-Düren: „Bei der Nutzung von UKW-Frequenzen müssen auch private Anbieter neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemessen zum Zuge kommen. Alle neuen nutzbaren Frequenzen sollen daher zukünftig privaten Anbietern zur Verfügung stehen. Das ist der erste Schritt für ein landesweites privates Radioprogramm. Dies könnte – in einem Teil Nordrhein-Westfalens – schon im kommenden Jahr an den Start gehen.“
Durch das Gesetz werden darüber hinaus partizipative Elemente unterstützt. So sollen bei der LfM künftig Medienversammlungen stattfinden. Hier sollen Bürgerinnen und Bürger einfacher in den Dialog mit Medienbeteiligten treten und relevante Entwicklungen mitdiskutieren können. Die Ministerin: „Mir ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger zukünftig enger in Gestaltungsprozesse mit einbezogen sind.“
Ein weiterer Punkt ist hier auch die Stärkung der Bürgermedien. Neben der bisherigen Verbreitung im Lokalfunk sollen die Bürgermedien zukünftig stärker auch das Internet nutzen können. Schwall-Düren: „Das Lehr- und Lernprojekt ,nrwision‘ ist im Bereich Bürgerfernsehen sehr erfolgreich. Wir wollen diesen Ansatz nun auch für den Hörfunkbereich verfolgen. Die Bürgermedien erhalten damit die Möglichkeit, eine gemeinsame Plattform zu bilden und Beiträge nachhaltig und sendezeitunabhängig anzubieten. Damit sind die Bürgermedien auch in der digitalen Welt zuhause.“
Um die kontinuierliche Arbeit der Bürgermedieneinrichtungen zu gewährleisten, sollen neue Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Auch hierfür schafft das Gesetz entsprechende Grundlagen. Schwall-Düren: „Wir nehmen damit Anregungen aus der Online-Konsultation auf. Viele der eingegangenen Vorschläge betrafen die Frage, wie die Bürgermedien gestärkt werden können. Neben der neu aufgestellten Förderung erhalten die Bürgermedien daher mit dem neuen Gesetz erstmals auch einen eigenen Sitz in der Medienkommission.“
Vier Wochen lang hatten Bürgerinnen und Bürger im März und April 2013 die Gelegenheit, im Rahmen einer Konsultation einen ersten Arbeitsentwurf im Internet zu kommentieren, Vorschläge einzubringen und zu bewerten. Neben der Stärkung der Bürgermedien lag ein weiterer Schwerpunkt der Anregungen auf mehr Vielfalt im lokalen Bereich.
Mit dem neuen Gesetz soll auch die Aufsicht über die Telemedien gestärkt werden. Die Aufsicht über Inhalte, die via Internet verbreitet werden, ist bisher an unterschiedlichen Stellen angesiedelt. Sie soll künftig bei der LfM gebündelt werden.
Einen neuen Schritt geht das Gesetz im Hinblick auf Regulierungsmodelle. Für private Anbieter sollen Anreize geschaffen werden, wenn sie Inhalte anbieten, die einen besonderen Beitrag zur Vielfalt leisten. Anreize sind etwa die besondere Berücksichtigung bei der Kabelbelegung und bei der Vergabe von terrestrischen Frequenzen. Die Ministerin: „Wir wollen das Entstehen von sogenannten ,Public Value‘-Inhalten fördern – Angebote, die im Sinne der Vielfalt von gesellschaftlichem Wert sind. Die Landesanstalt für Medien soll hierfür künftig gemeinsam mit den Akteuren Kriterien und Mechanismen entwickeln.“
Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag übersandt und soll im Plenum Ende Februar 2014 in erster Lesung beraten werden. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens – voraussichtlich im Sommer 2014 – könnte das neue nordrhein-westfälische Landesmediengesetz in Kraft treten. Den Gesetzentwurf finden Sie unter www.mbem.nrw.de.