Landwirte übernehmen kommunale Aufgaben

Landwirtschaftliche Betriebe übernehmen häufig eigentlich kommunale Aufgaben der Nahversorgung, da sie eng mit ihrer Heimatregion und deren Bewohnern verbunden sind. Das hat eine Studie am Beispiel der Altmark in Sachsen-Anhalt gezeigt, die im Rahmen eines Forschungsprojekts am Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Mittel- und Osteuropa (IMAO) durchgeführt wurde. Die Forscher hatten in den Jahren 2011 und 2012 Interviews mit 134 landwirtschaftlichen Betriebsleitern und 137 politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entscheidungsträgern geführt. Das waren zum Beispiel Bürgermeister und Vereinsvertreter. Auch statistische Daten und wissenschaftliche Veröffentlichungen wurden ausgewertet.

In Deutschland sind viele ländliche Räume von sinkenden Geburtenraten und einer Überalterung der Bevölkerung betroffen. Vor allem junge Familien ziehen vom Land in die Stadt. Das führt dazu, dass die regionale Wirtschaftsleistung sinkt. Viele Kommunen können aus diesem Grund gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben der technischen, sozialen und kulturellen Nahversorgung nicht mehr gewährleisten. Das schwächt wiederum die Attraktivität der Regionen.

Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass Landwirte Aufgaben der öffentlichen Nahversorgung übernehmen – teilweise sogar unentgeltlich. Sie stellen zum Beispiel Maschinen, Geräte und Personal für die Feuerwehr, Straßenräumdienste oder den Katastrophenschutz zur Verfügung. Einige Agrarbetriebe engagieren sich auch in der Kinder- und Jugendarbeit und überlassen für diese Zwecke Räumlichkeiten und Personal.

Viele Unternehmen sind sogar bereit, ihre Leistung in diesem Bereich zu erhöhen. Diese Aufgaben können sie aber nur solange übernehmen, wie sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind und selbst eine Zukunftsperspektive haben. Dafür brauchen sie die Unterstützung der Öffentlichkeit – finanziell, aber auch durch die Schaffung besserer rechtlicher Rahmenbedingungen. So würden sich manche Agrarbetriebe gerne an der Grundversorgung beteiligen, wenn der Versicherungsschutz besser geregelt wäre.
Heike Kreutz, www.aid.de

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