Wer Lebensmittel im Internet kauft, muss ab 13. Dezember 2014 über dessen Verkehrsbezeichnung sowie über die Zutatenliste informiert und auf enthaltene allergene Stoffe hingewiesen werden. Alle diese verpflichtenden Angaben – mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums – hat der Händler vor Abschluss des Vertrags zur Verfügung zu stellen. Bis dato müssen beim Online-Einkauf von Lebensmitteln noch keine genaueren Angaben zur Zusammensetzung gemacht werden – Ausnahme: der Hinweis auf bestimmte Zusatzstoffe wie etwa „mit Farbstoff“.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
