Eingepackt in einem Tiefkühlbeutel und immerhin mit einem Preis versehen. Doch was ist das?Eingepackt in einem Tiefkühlbeutel und immerhin mit einem Preis versehen. Doch was ist das?
Stichproben der Verbraucherzentrale in Bremen
Die Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln werden häufig nicht eingehalten – das hat die Verbraucherzentrale Bremen festgestellt. Sie hat sich stichprobenartig Wochenmärkte, Kioske und ausländische Lebensmittelgeschäfte angesehen.
Herkunft von Obst und Gemüse oft rätselhaft
Es ist ein alter Hut – die Angabe der Herkunftsländer sucht man auf Wochenmärkten oft vergebens. Bis auf wenige Ausnahmen ist jedoch eine Herkunftsangabe bei frischem, unverarbeitetem Obst und Gemüse vorgeschrieben. Die Ausnahmen sind Bananen, Oliven, Zuckermais, Kokosnüsse, Paranüsse, Datteln und – erstaunlicherweise Kartoffeln. Auf den Wochenmärkten Domshof, Liebfrauenkirchhof und Findorff gibt es Händler, die offenbar glauben, allein mit der Sortenangabe bei Äpfeln hätten sie ihre Pflicht erfüllt.
Doch viele Verbraucher interessiert nicht nur die Sorte, sondern auch das Anbauland. Außerdem gibt es Marktstände mit umfangreichen Angeboten, die bei ihren Obst- und Gemüsesorten die Herkunftsländer fast komplett unterschlagen. Manche handgeschriebenen Angaben wiederum sind verwischt und kaum oder gar nicht lesbar. So geht das aber nicht!
Preislose Kiosk-Produkte
Ein Check von Kiosken vor allem im Bereich Neustadt ergab, dass nur bei einem Drittel sämtliche Waren die vorgeschriebene Preisauszeichnung enthielten. Vor allem Süßigkeiten und Getränke liegen und stehen häufig „preislos“ in den Regalen. Doch gerade diese Produktgruppen werden in Kiosken gekauft. Und den Betreibern wird schon eine Ausnahme zugestanden, die der normale Einzelhandel zusätzlich zu erfüllen hat – sie können auf die Angabe des Grundpreises verzichten.
Dieser zweite Preis bezieht sich immer auf eine bestimmte Menge, entweder 100 Gramm bzw. 100 Milliliter oder ein Kilogramm bzw. ein Liter eines Produktes. Er erspart damit die Kopfrechnerei, wenn Verbraucher in einem Geschäft die Preise bei unterschiedlichen Produktgrößen vergleichen möchten.
Kennzeichnung: auf Chinesisch – ja, auf Deutsch – nein?
Die Verbraucherzentrale hat sich schließlich auch einmal ausländische, insbesondere asiatische, afrikanische und türkische Lebensmittelgeschäfte in verschiedenen Bremer Stadtteilen angesehen. Dabei entdeckte sie zahlreiche Produkte mit Zutatenlisten und Verkehrsbezeichnungen in allen möglichen Sprachen, nur nicht auf Deutsch. Bei einem Produkt blieb völlig unklar, worum es sich überhaupt handelt – optisch nicht zu identifizieren und ohne deutschsprachige Kennzeichnung.
Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden, müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet werden. Dazu genügt ein entsprechender Aufkleber mit den erforderlichen Angaben. Die Verantwortung dafür trägt der Importeur, nicht der Einzelhändler.
Aber die Preisauszeichnung ließ auch hier in vielen Geschäften zu wünschen übrig. Preise für Obst und Gemüse, Grundpreise für viele andere Lebensmittel? Häufig Fehlanzeige. Und dafür sind die Händler verantwortlich.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen zeigen die Beispiele, dass Kontrolleure und damit Kontrollen in Bremen fehlen. So ist es ziemlich einfach, bestehende Gesetze nicht einzuhalten.
Fragen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln beantwortet die Verbraucherzentrale dienstags von 10 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Durchwahl 0421/1607754.
Stand: 17.12.2013