Marktcheck: Luxus auf Sparflamme

Ob Hummersuppe, Trüffelpasteten oder Champagnerstollen: kulinarische Spezialitäten sind auf den meisten Festtagstafeln ein absolutes Muss. So präsentieren Anbieter und Handel denn auch in der Vorweihnachtszeit ein großes Sortiment an luxuriös aufgemachten Feinschmeckerprodukten. Doch häufig sparen die Lebensmittelhersteller an den auf der Verpackung hervorgehobenen Edelzutaten und helfen mit Aromastoffen beim Geschmack nach. Das zeigt ein aktueller Marktcheck des Projekts Lebensmittelklarheit.

„Wenn Hersteller auf festlichen Lebensmittelverpackungen mit Luxuszutaten werben, dann müssen die Produkte auch den geweckten Erwartungen entsprechen“, beanstandet Andrea Schauff, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Hessen. Im Marktcheck überprüften die Internetredakteurinnen des Projekts Lebensmittelklarheit die Zutatenlisten von 15 als Luxusprodukte aufgemachte Lebensmittel auf den Gehalt an beworbenen edlen Zutaten.

Das Ergebnis dieser Stichprobe war ernüchternd. Die meisten vermeintlichen Gourmetprodukte enthielten die beworbenen Zutaten nur in kleinsten Mengen: So bestand die Hummer-Suppe der Firma Old Commercial nur aus Garnelen und einer Paste aus „Krustentierextrakt“. Die Champagnertörtchen der Firma bofrost enthielten lediglich 0,6 Prozent Champagner. Die Balsamico-Creme „Cremoso Trüffel“ von Mazzeti wies mehr Trüffelaroma als Trüffel (0,05 Prozent) auf. „Wo an hochwertigen Zutaten kräftig gespart wird, müssen häufig billige Aromen für den Geschmack herhalten“, kritisiert Schauff. Das war bei zwei Dritteln der überprüften Produkte der Fall. „Luxuriös sind dann meist nur noch die Preise dieser Lebensmittel“, so Schauff.

Verbraucher erkennen die Sparmaßnahmen an Luxuszutaten und den Einsatz von Aromen erst, wenn sie die Verkehrsbezeichnungen und Zutatenlisten auf den Verpackungen studieren. Diese sind aber meist nur kleingedruckt auf der Rückseite zu finden. Die Verbraucherzentrale Hessen fordert Hersteller auf, die Verkehrsbezeichnung, die Menge der beworbenen Zutaten und einen Hinweis auf verwendetes Aroma gut sichtbar auf der Vorderseite zu kennzeichnen.

Das Portal www.lebensmittelklarheit.de wird federführend von der Verbraucherzentrale Hessen betrieben. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gefördert.

Stand: 16.12.2013

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