Raffinierte Urlaubsplanung
Auch 2014 können Arbeitnehmer mit geschickter Planung rund um die Brückentage viel zusätzliche Freizeit gewinnen – ideal für eine Urlaubsverlängerung oder einen zusätzlichen Kurzurlaub. Mit diesen Tipps bauen Urlauber die besten Brücken:
Ostern: Da Ostern diesmal erst in der zweiten Aprilhälfte ist, kann man auf Frühlingstemperaturen hoffen. Wer vier Urlaubstage einreicht vom 14. bis 18. April hat zehn Tage frei. Wer sich für acht Urlaubstage zwischen dem 14. und 25. April entscheidet, bekommt 16 freie Tage am Stück. Aus acht Urlaubstagen lässt sich ab Karfreitag (18. April) sogar mehr als doppelt so viel freie Zeit herausholen. Denn der 1. Mai-Feiertag ist in diesem Jahr bereits in der Woche nach Ostern. Beste Voraussetzungen für einen längeren Urlaub, vielleicht auch im Süden.
Lange Frühlings-Wochenenden: Weiter geht es am 29. Mai mit Christi Himmelfahrt – einem Donnerstag. Ein Urlaubstag bringt hier vier freie Tage. Das gleiche gilt drei Wochen später am Fronleichnams-Donnerstag (19. Juni), allerdings nur für Brückenbauer in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Oder man reicht in diesen Bundesländern vom 10. bis 20. Juni acht Urlaubstage ein und hat durch den Pfingstmontag (9. Juni) wieder 16 Tage am Stück frei.
Tag der Deutschen Einheit: Auch zum Tag der Deutschen Einheit funktioniert wie zu Ostern die Formel 4 = 10. Wer sich vom 29. September bis 2. Oktober Urlaub genehmigen lässt, hat vom 27. September bis einschließlich 5. Oktober zehn Tage Zeit, einen Herbsturlaub zu genießen. Die Sachsen freuen sich im November noch über ein extra langes Wochenende. Ab dem Buß- und Bettag (19. November) haben sie mit nur zwei Urlaubstagen fünf Tage frei.
Weihnachten: Weihnachten hält für eifrige Brückenbauer in diesem Jahr ein besonderes Geschenk bereit: Heiligabend ist ein Mittwoch, dann folgen die beiden Feiertage und schon ist wieder Wochenende. Mit nur fünf Urlaubstagen gibt es Weihnachtsferien vom 20. Dezember bis zum 4. Januar des kommenden Jahres. Besonders gut haben es drei Bundesländer: Wer in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt für seinen Winterurlaub noch den 5. Januar 2015 als Urlaubstag einreicht, kann mit sechs Urlaubstagen seine freie Zeit durch den Feiertag Heilige Drei Könige (6. Januar) sogar verdreifachen.