Neue Regierung muss Finanzierung der Hochschulmedizin neu regeln

Die neue Regierungskoalition muss die Finanzierung der Universitätsmedizin ganz oben auf ihre Agenda setzen. Neben der angekündigten Krankenhausreform ist eine Neuordnung der Hochschul- und Forschungsfinanzierung dringend erforderlich. Dieses Fazit zog der Dachverband Deutsche Hochschulmedizin auf seinem diesjährigen Herbstforum in Berlin.

„Der Wissenschaftsrat, die Deutsche Forschungsgemeinschaft und zentrale Akteure der Gesundheits- und Wissenschaftspolitik haben vor der Bundestagswahl festgestellt, dass wichtige Sonderaufgaben der deutschen Hochschulmedizin nicht ausreichend finanziert sind. Nach der Wahl müssen nun die Wissenschafts- und Gesundheitspolitiker in Bund und Ländern über konkrete Lösungen sprechen. Unser gesamtes Gesundheitssystem ist auf eine funktionsfähige Hochschulmedizin angewiesen“, sagt Prof. Dr. Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages.

Die Experten der Hochschulmedizin und aus dem Wissenschafts- und Gesundheitsbereich waren sich einig: Das mit der Föderalismusreform verankerte Kooperationsverbot von Bund und Ländern muss wieder fallen. Die Föderalismusreform war ein verfassungsrechtlicher Flop. Das Kooperationsverbot ist eine Fehlkonstruktion, dessen negative Folgen deutlich spürbar sind.

Der Gesetzgeber muss nun die Frage beantworten, welchen Gestaltungsspielraum der Bund künftig in der Forschungs- und Bildungspolitik einnehmen will. Während sich die vorherige Bundesregierung auf die Förderung der außeruniversitären Forschung konzentriert hat, muss sich die neue Regierungskoalition endlich wieder auf die staatlichen Universitäten und Universitätskliniken fokussieren.

Neben der Wissenschaftspolitik muss daher auch die Gesundheitspolitik wichtige Reformschritte gehen: „Im Rahmen der angekündigten Krankenhausreform muss ein Systemzuschlag für die deutschen Universitätsklinika eingeführt werden. Neben den Erlösen aus dem DRG-System und der Finanzierung von Investitionen durch die Länder muss eine dritte Säule aus Bundesmitteln und einem Zuschlag die Sonderaufgaben der Universitätsmedizin abdecken. Andere Länder haben schon lange eine solche Zusatzfinanzierung für die besonderen Aufgaben ihrer Universitätskrankenhäuser. Dazu zählen neben der Ausbildung künftiger Ärztegenerationen vor allem die Versorgung besonders schwerer Erkrankungen und der Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung“, so Professor Michael Albrecht, Erster Vorsitzender des VUD.

Das Herbstforum unterstrich noch mal die Bedeutung einer neuen Finanzierung der besonderen Aufgaben der Hochschulmedizin in Forschung, Lehre und Krankenversorgung.

www.uniklinika.de

 

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